Buche (Heraldik)
Die Buche (französisch hêtre; englisch beech) und alle Teile der Pflanze (Buchenast, Buchenzweig, Buchenblatt, Buchel/Buchecker und so weiter) erscheinen in vielfältiger Weise in der Heraldik und sind gewöhnlich gemeine Figuren, teilweise auch Heroldsbilder.
Das Wappenwesen differenziert weder bei der Blasonierung noch in der heraldisch-stilisierten Darstellung einer Buche im Wappen zwischen den etwa 10 biologischen Buchenarten (fagus) und lehnt sich nicht oder nur oberflächlich an biosystematische oder morphologische Bestimmungen der Buche an.
Darstellung
In der Regel sind die gemeinen Figuren, die im Zusammenhang mit der Buche in Wappen heraldisch stilisiert erscheinen, der Rotbuche (fagus sylvatica) nachempfunden, selten einer anderen Buchenart. Eine andere Buchenart ist nur dann mit ihrem Eigennamen als Wappenfigur zu melden, wenn sich die Gestalt signifikant von einer heraldisch stilisierten Rotbuche unterscheidet.
Buchenbaum
Die Wappenfigur Buche (auch als Buchenbaum oder ähnlich bezeichnet) wird gewöhnlich mit breitem Stamm dargestellt. In den Wappenbeschreibungen erklären viele, zum Teil pflanzenspezifische Fachbegriffe aus der Heraldik in Kurzform das Aussehen, die Stellung, den Teil und die Farbe der heraldischen Buche. Beispielsweise kann die Figur Buche wachsend, am Spalt stehend, abgehauen, gestümmelt, geknorrt, ohne Krone/Wipfel, ohne Unterteil, verdorrt, entlaubt, mit Wurzeln, [x-fach] beblättert, blühend, mit Früchten, in Naturfarbe ... und so weiter im Wappen erscheinen. Grundsätzlich sind zwei Ausprägungen der Buche zu unterscheiden, die entsprechend differenziert zu blasonieren sind:
- entweder als Buche mit einem geschlossenen, ausladenden beziehungsweise dichtem Laubwerk („breitem Wipfel“, „fast runder Blätterkrone“[1]); in dieser Ausprägung in der Regel ohne eine bestimmte oder unbestimmten Anzahl von geschlossenen oder geöffneten Fruchtbechern mit Bucheckern
- oder als „Buche/Buchengeäst“ mit übertrieben großen Buchenblättern sowie manchmal mit geschlossenen oder geöffneten Fruchtbechern mit Bucheckern, wobei die Anzahl der Blätter und Früchte gemeldet werden kann (zum Beispiel „7fach beblättert“, „mit sieben geschlossenen Fruchtbechern“ oder ähnlich).
Erscheint die gemeine Figur Buche in einem Wappen ohne Blattwerk, ohne Bucheckern, mit dünnen Stamm oder ähnlich heraldisch abnorm, so ist eine genaue Bestimmung des Motivs nicht möglich (allenfalls als „Baum“). In diesem Fall gibt nur der Blason Hinweise zur Interpretation des Wappenmotivs. Beispielsweise erscheint in einem Wappenaufriss des Wappens von Dürrenbüchig ein verdorrter dürrer Baum. Daß es sich hierbei um eine „dürre Buche“ handeln soll, erschließt sich nur über eine entsprechend formulierte Wappenbeschreibung.
Wenn eine Buche mit einer unbestimmten oder bestimmten Anzahl von geschlossenen oder geöffneten Fruchbechern mit dreikantigen Bucheckern in einem Wappen dargestellt wird, so ist dies anzuzeigen. Beispielsweise erscheint im Wappen der Stadt Bocholt die Buche mit einer unbestimmten Anzahl von Früchten und der Blason dazu lautet: „Silberne (bewurzelte -- Anmerkung der Redaktion) Buche mit silbernen Früchten auf grünem Feld“[2].
Buchel / Buchecker
Die gemeine Figur Buchel (auch Büchel genannt; ahd.: puochilâ; mhd.: büechel; in Wappenbeschreibungen manchmal mißverständlich „Frucht“, „Buchecker“ oder ähnlich) ist gewöhnlich einem reifen, „geöffneten“, außen struppig-rauen, vierlappigen Fruchtbecher der Buche nachempfunden, in der die dreikantigen Nüsse der Buche zu zweit sitzen (im allgemeinen Sprachgebrauch Buchecker genannt). Erscheint der Fruchtbecher „geschlossen“, ist dies entsprechend zu melden. Das Motiv kommt im Wappenwesen als alleinstehende Figur mit kurzem Stiel vor, dabei teils ohne, teils mit Buchenblättern, teils in Kombination mit den Wappenfiguren Buche, Buchenzweig oder ähnliches. Die genaue heraldische Ausprägung der Buchel sollte in der Wappenbeschreibung erwähnt werden, zum Beispiel: mit Stiel / gestielt (frz.: tigé; engl.: stalked, with stalk); selten oder gar nicht: ohne Stiel (frz.: démanché sans tige; engl.: stalkless), mit Blättern (frz.: feuillé; engl.: leaved) oder ähnlich. Die natürliche Lage („wie am Baum hängend“) muß nicht beschrieben werden, kann aber gemeldet werden. Alle anderen Lagen sind zu melden. So bedeutet beispielsweise ...
- „hängend“: daß der Stiel der Figur zum oberen Schild-/Feldrand gerichtet ist (und möglicherweise Laubwerk, Zweig etc. oberhalb der Buchel gestellt sind)
- „aufrecht“ oder „mit abwärts gekehrtem Stiele“: daß der Stiel der Figur zum unteren Schild-/Feldrand gerichtet ist (und möglicherweise Laubwerk, Zweig etc. unterhalb der Buchel gestellt sind)
Es gibt keine bevorzugte Farbe für Bucheln. Sie erscheinen im Wappenwesen in allen heraldischen Farben. Die Farbe der Frucht (Buchecker) und des Fruchtbechers („Fruchtkappe“) müssen nicht identisch sein. Eine abweichende Tingierung (Farbgebung) sollte gemeldet werden.
Schräglinks abwärts gerichtete Buchel an Stiel mit schräglinks aufwärts weisendem Buchenblatt; gekreuzt mit schräg abwärts gerichteter Eichel an Stiel mit schräg aufwärts weisendem Eichenblatt (Lichtenwald)
Buchenblatt
Die Figur Buchenblatt, die gewöhnlich den mehr oder weniger gezackten Laubblättern der Rotbuche (fagus sylvatica) nachempfunden ist, kommt häufig in (kommunalen) Wappen vor. Die Blätter erscheinen einzeln, zu mehreren, mit oder ohne Stiel, durchbrochen, auch zur Bestreung von Plätzen, als Nebenmotiv (zum Beispiel zum Schmuck von anderen gemeinen Figuren), manchmal gestürzt (das heißt den Stiel nach oben kehrend), anderenfalls steigend. Alle heraldischen Farben sind bei der Darstellung eines Buchenblatts in Wappen gebräuchlich; Grün oder Gold sind bevorzugt. Die genaue Ausprägung ist zu melden. Optional sind die Blätter mit einem (schwarzen) Schrägfadengitter, ein paar Linien oder einem ähnlichen flächenfüllendem Muster damasziert, um die Mittelrippen, Seitenrippen sowie die kleineren, netzartig verbundenen Leitbündeln der wirklichen Buchenblättern anzudeuten. Diese Art der Buchenblatt-Damaszierung/-musterung ist eine Erfindung der Wappenkünstler und kein wesentlicher Bestandteil der gemeinen Figur Buchenblatt. Sie sollten, falls vorhanden, nicht blasoniert werden, es sei denn, der Wappenstifter/-führende legt ihr eine wesentliche Bedeutung bei.
„Buchenblatt (Tafel XXIII. Figur 46.): erkennbar an dem zackigen Rande. Zwei Buchenblätter, auf grünem Dreiberg gekreuzt, führten zum Beispiel die Pucher von Walkersaich in Bayern (..)“
Schräg gestelltes Buchenblatt (Hemkenrode)
Zwei aufrechtstehende goldene Buchenblätter (Boostedt)
Drei goldene Buchenblätter 2:1 (Boksee)
Zwei mit den Stielen schräggekreuzte goldene Buchenblätter (Puch (Fürstenfeldbruck))
Zwei schräggekreuzte Buchenblätter, Stiele nach oben (Schwindegg)
Unten spitzzulaufendes Kreuz, bewinkelt von vier mit den Stielen zur Kreuzmitte gerichteten Buchenblättern (Lehndorf)
Unten vier leicht fächerförmig sich überlappende goldene Buchenblätter (Amt Bokhorst-Wankendorf)
Mit sieben grünen Buchenblättern belegtes Bord (Amt Selent/Schlesen)
Buchenzweig
Die gemeine Figur Buchenzweig erscheint gewöhnlich als kleiner, heraldisch stilisierter Ast mit versetzt angeordneten Blättern, einschließlich einem Blatt an der Zweigspitze. Sie ist im Wappen gewöhnlich harmonisch und unter einer maximale Ausnutzung des vorhandenen Platzes im Schild/Feld zu positionieren, wobei das stammnahe Ende der Wappenfigur in Richtung des unteren Schildrandes zeigt. Andere Stellungen/Ausrichtungen des Zweiges, die von signifikanter Bedeutung für ein Wappenbild sind (zum Beispiel schräg, linksschräg, balkenweis et cetera) sind zu melden. Der Buchenzweig treibt gewöhnlich einige, übertrieben gezeichnete Buchenblätter, manchmal auch deutlich hervorgehobene Fruchtbecher (geschlossen oder geöffnet und mit Bucheckern ausgefüllt), wobei diese Teile farbig hervogehoben sein können (was zu melden ist). Es empfielt sich, die genaue Stellung der Fruchtbecher und der Buchenblätter am Zweig, ihre Anzahl et cetera zu blasonieren; anderenfalls obliegt es der künstlerischen Freiheit, wie der Buchenzweig aufgerissen wird.
„(..) einen Buchenzweig (führten -- (Anmerkung der Redaktion)) die von Buchwald in Schwarzburg.“
Dreiblättriger Buchenzweig (Vollenborn)
Fünfblättriger Buchenzweig (Buchholz in der Nordheide)
Sechsblättriger Buchenzweig (Destedt)
Siebenblättriger Buchenzweig (Gonzerath)
Buchenzweig mit fünf Blättern (Kleinbartloff)
Unten goldener Buchenzweig mit zwei Blättern und einer Frucht (Gosswitz)
Aus Vierungsecke wachsender silberner Buchenzweig mit drei Blättern, bewinkelt von zwei goldenen Bucheckern an silbernen Stielen (Buch am Buchrain)
Dreiblättriger Buchenzweig mit ungeöffnetem Fruchtbecher (Kleinmaischeid)
Grüner Buchenzweig mit zwei Blättern und einer roten Buchecker (Bokelrehm)
Symbolik
- Das Motiv Buche oder Teile der Buche wurden in vielen Fällen genutzt, um ein redendes Wappen zu gestalten (zum Beispiel: Buchen, Ammerbuch, Hagenbuch, Vorderweissbuch, Büchig, Buch am Irchel et cetera).
- In Regionen mit großem Buchenbestand können Buchenmotive gehäuft in kommunalen Wappen auftreten oder direkt auf die Region verweisen. Zum Beispiel steht die Buche im Wappen von Hofbieber für die Zugehörigkeit zur Buchonia.
- Außerhalb der Heraldik verkörpert die Buche zum Beispiel Kraft und Wachstum, Vernetzung und Verwurzelung, das Funktionieren natürlicher Kreisläufe, Waldrechte, Waldreichtum/Buchenbestand einer Region oder ähnliches.
Paraheraldik
Aus Siegeln und Wappen mit Buchenmotiven leiten sich manchmal paraheraldische Zeichen, Logos et cetera ab.
Wappenbilderordnung
- Die Buche wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Laubbaum unter der Nr. 2058 aufgenommen.
- Der Zweig der Buche mit Blättern und Früchten wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Pflanzen unter der Nr. (2058)--742 aufgenommen.
- Das Blatt der Buche wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Pflanzen unter der Nr. (2058)--744 aufgenommen.
Siehe auch
- Baum in der Heraldik
Weblinks
Literatur
- Walter Leonhard: Das große Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung. Lizenzausgabe. Bechtermünz, Augsburg 2001, ISBN 3-8289-0768-7. Buche: S. 245 Abb. 3. Buchenstrauch: S. 248. Abb. 15. Buchenzweig: S. 250 Abb. 17, 18, Buchenblatt: S. 251 Abb. 6.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S.104
- ↑ § 2 Absatz 1 Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Bocholt