Linde (Heraldik)

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alternative Beschreibung
1305-1315: Lindenbaum mit drei Ästen/Zweigen mit je einem Lindenblatt an der Spitze
(Wappen Günther von dem Vorste, nach Codex Manesse)
1450-1580: Lindenzweig im Wappen derer von Seckendorf
Linde im Stammwappen der Familie von Lindenau

Die Wappenfigur Linde und alle ihre Teile (Ast, Zweig, Blatt, Stamm und so weiter) erscheinen in vielfältiger Weise in der Heraldik und sind gewöhnlich gemeine Figuren, teilweise auch Heroldsbilder.

Darstellung

Die Linde wird in der Heraldik als vollständiger Baum beziehungsweise als Staude dargestellt, auch als Lindenblatt (wobei eines oder mehrere Lindenblätter im Wappen erscheinen können) oder als Lindenzweig sowie als Lindenast.

Nachbildungen einer realen Linde

Konkrete Einzelexemplare der Gattung Linde, die grundsätzlich ein Alter von 1000 Jahren erreichen können und womöglich bereits zur Blütezeit der Heraldik existieren, sind nicht notwendig im Rahmen einer Wappenbeschreibung zu erwähnen, falls sie als Motiv in einem Wappens erscheinen. Grundsätzlich reicht es aus, die Nachbildung im Wappen in der klassischen Kunstsprache der Heraldik so zu umschreiben, dass das Motiv heraldisch stilisiert von jedem Wappenkünstler/Heraldiker aufgerissen werden kann (zum Beispiel: „Linde mit Stamm und Wurzeln“); optional kann der Eigenname ergänzt werden („Linde mit Stamm und Wurzeln [Stennweilers »tausendjährige Linde«]“).

Beispiel: Stennweiler LindeW-Logo.png
Die Wappenfigur Linde(nbaum/ngeäst; heraldisch) mit übertrieben großen Lindenblättern:

Beispiel: Linner LindeW-Logo.png
Die Wappenfigur Linde(nbaum; natürlich) mit einer geschlossenen, ausladenden Krone („Wipfel“):

Lindenbaum/Lindenstaude

Wird die Linde als Baum im Wappen dargestellt, so dienen die Blätter gewöhnlich als heraldisches Erkennungsmerkmal und werden unverhältnismäßig groß dargestellt. In der natürlichen Darstellung sind die Lindenblätter in älteren Wappen zu finden. Besonders im Oberwappen wurden Lindenblätter an Büffelhörner oder Stäben gesteckt, die bereits im Mittelalter grün tingiert wurden. Beispiele sind die Wappen der Landgrafschaft von Thüringen und Hessen. Viele Wappen zeigen in der modernen Heraldik ein stilisiertes Lindenblatt, beziehungsweise diese auch in größerer Anzahl. Alle heraldische Farben sind gebräuchlich, aber Grün, Gold und Silber sind bevorzugt.

Lindenstaude (Tafel XXIII. Figur 33.): hier „ausgerissen“, führen zum Beispiel die Freiherren von Hettersdorf in Bayern; die Gestalt der Blätter ist hier unverkennbar. Der moderne Lindenbaum der heutigen Wappen dagegen kann ebensogut eine Buche, Eiche oder eine anderer Baum sein, da man gewöhnlich keine Spur von Blättern, sondern nur „Baumschlag“ entdeckt.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Lindenast

Lindenast (Tafel XXIII. Figur 34.): Der Ast verschwindet hier in die Schildecken, die Blätter sitzen an langen gebogenen Stielen oben und hängen unter dem Aste, was zu melden ist.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Lindenzweig

Lindenzweig (Tafel XXIII. Figur 35.): Hier ist zu melden, daß derselbe „achtförmig“ gelegt ist. Diese Figur führen zum Beispiel die von Seckendorff im Schilde.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Lindenblatt

alternative Beschreibung
Gekrönter Turnierhelm mit Büffelhörnern, die außen mit je fünf goldenen Stäbchen besteckt sind, von denen rechts je drei schwarze, links je drei rote Lindenblätter herabhängen.

Lindenblatt (Tafel XXIII. Figur 36.): hier als „entwurzelt“ dargestellt -- ein Unicum. Im Übrigen kommt das Lindenblatt außerordentlich häufig einzeln, zu mehreren, mit Stiel, durchbrochen, auch angewandt zur Damaszierung oder Bestreuung von Plätzen, zum Schmuck von Flügeln, Hörnern und Helmdecken et cetera vor, dann meist gestürzt, das heißt, den Stiel nach oben kehrend, anderenfalls als steigend zu melden. Bei dem notorischen Alter der Linde in Deutschland, welche (nicht die Eiche) bekanntlich der eigentliche urdeutsche Baum ist, zweifeln wir kaum daran, daß alle die als „Seeblätter“ und „Seepflanzen“ angesprochenen lindenblattartig gestalteten Figuren (siehe Tafel XXIV. Figur 2. bis 6.) lediglich Zweige und Blätter des Lindenbaumes, aber nicht die einer Wasserpflanze sind. Wir werden übrigens über die „Seeblätter“ weiter unten unsere Ansicht niederlegen.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Linde als Helmzier

Linde als Nebenfigur

Die gemeine Figur Linde erscheint teilweise als Nebenmotiv, zum Beispiel als frischgepflanzter Baum, der von einem Mann festgebunden wird.

Lindenblattkreuz

Hat ein gemeines Kreuz stilisierte Lindenblätter an den Kreuzarmen, spricht der Heraldiker Gert Oswald von einem Lindenblattkreuz.[2] Ihrer Art nach gehören Lindenblattkreuz und Lindenblattschragen zu den laubendigen Kreuzen.

Lindenschnitt

vor 1314: Früher Lindenblattschnitt (Siegel des Ratsmannes Geradus Wullenpunt)
alternative Beschreibung
1475–1500: Erniedrigte Teilung als ausgezogenes Lindeblatt
(Wappen Hermanstorffer nach Wernigeroder Wappenbuch)

Ein Wappenschnitt, nämlich die zu den Blattschnitten gehörende Teilung im Schild, ist nach der Linde benannt und heißt Lindenschnitt oder Lindenblattschnitt. Bei diesem Schnitt ragt beiderseits aus der Schnittlinie das Lindenblatt in das Feld hinein. In dieser Form ist es ein Heroldsbild.

Symbolik

Die Linde wird in Deutschland als Gerichtsbaum angesehen. Hier lässt sich eine Beziehung zum Notariatszeichen herstellen. Diese wurden mit den beliebten Lindenblätter geschmückt und fanden auch Eingang in die Wappen von Notaren[4].

Verwendung

Die Linde und ihre Blätter sind geeignet für redende Wappen. Unter den vielen Wappen sind Beispiele, wie Lindau (Bodensee) und Lindau (Anhalt) zu nennen.

Der rote achtblättrige Lindenzweig im silbernen Schild ist im Wappen der fränkischen Familie Grafen von Seckendorf abgebildet und ähnelt dem Wappen von Sugenheim. Ihm fehlt nur das rote Schildhaupt.[2]}}

Wappenbilderordnung

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
  2. 2,0 2,1 Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 256 f. (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
  3. Wappenbeschreibung: „Von Grün und Gold geviert mit einem Lindenblattkreuz in gewechselten Farben.“
  4. Die Notariatssignete, ein Beitrag zur Geschichte des Notariats, F.Leist, Leipzig, Berlin, 1896

Weblinks

Commons: Linde/Lindenbaum in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Lindenblatt in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Lindenzweige in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Muster-Wappenschild-Info.png

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag (Heraldik) „Linde (Heraldik)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 4. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine (Heraldik)&action=history Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.