Ständerung
Die Ständerung ist in der Wappenkunde (Heraldik)
- im weitesten Sinn ein Oberbegriff für besondere Heroldsbilder, die in der bekanntesten Form den Wappenschild (oder das Feld) durch senkrechte und waagrechte Linien (gerade Vierung) sowie durch rechte und linke schräge Linien (Schrägvierung) in mehrere, meist abwechselnd zweifarbig tingierte kongruente Dreiecksflächen aufteilen („Ständer“), deren Winkel gleich sind.
- im engeren Sinn eine Bezeichnung für eine spezielle geständerte Schildteilung (8fache Ständerung zur Mitte).
Wenn die Dreiecksflächen im Herz (im Mittelpunkt) des Schildes/des Feldes zusammenstoßen, spricht man von einer „Ständerung zur Schild-/Feldmitte“; bei anderen Ständerungen ergänzt man zur genauen Bestimmung die Lage oder die Richtung der Ständerung („Ständerung zum (Schild-)Rand“, „Ständerung zum Fuß“, „Ständerung zum Haupt“ und so weiter).
Geschichte
Die Ständerung ist eine in ihrem Ursprung ungeklärte Schildteilung. Vermutet wird die Rückführung auf Wald- und Feldflächeneinteilung.
„L. v. Ledebur schreibt: „Es gibt viele Geschlechter, die ein durch vier oder sechs über Kreuz gezogene Linien in acht oder zwölf geteiltes Schild (heraldisch geständert) führen. Das wäre gerade nicht besonders Merkwürdiges, wenn wir nicht wahrnähmen, dass alle Geschlechter, so wir deren bis jetzt mit diesem Wappenbilde haben auffinden können, in ihrem Namen oder in ihrem Amte eine gemeinsame, auf Wald sich beziehende Bedeutung hätten (..)“
Sicher ist also, daß „Achtwort“ = Achtel einen Waldanteil bedeutete. Diejenige achtfache Theilung eines Wappenschildes, die in der Heraldik „Ständerung“ genannt wird, gibt gleichsam den Grundriss einer solchen Waldteilung. Eine interessante Bestätigung hat später Graf Hoverden geliefert (..)“
Darstellung
Man spricht
- von einem „n-fach geständerten“ Schild/Feld, wobei die Anzahl der vom Zentrum ausgehenden Teilungslinien „n“ ist,
- oder von einem „zu x Plätzen geständerten“ Schild/Feld, wobei die Anzahl der erhaltenen Flächen (Plätze) „x“ ist.
Im Falle einer Ständerung zur Mitte ist die Anzahl der Teilungslinien gleich der Anzahl der Plätze (n = x); im Falle einer Ständerung zum Rand, Haupt oder Fuß ist die Anzahl der Teilungslinien gleich der Anzahl der Plätze minus 1 (n = x-1).
Ohne weitere Angaben geht man von einer 8fachen Ständerung zur Mitte aus, dies würde der Kombination der Heroldsbilder „geviert“ und „schräggeviert“ entsprechen, was eine windmühlenartige Figur entstehen läßt. Das einzelne Segment heißt Ständer. Die Tingierung erfolgt alternierend Farbe/Metall. Bei der Blasonierung werden zuerst die Farben und dann die Aufteilung beschrieben, zum Beispiel: „Rot-golden n-fach geständert“.
„Ständer/Ständerung (Tafel VII. Figur 31-43.) Theilt man einen Schild durch eine linke und eine rechte Schrägtheilung sowie eine Quer- und eine senkrechte Theilung (Fig. 41.) in 8 Theile, (congruente Dreiecke), so nennt man diese Theilung die Ständerung, spricht von „geständertem Schilde“ und benennt die 8 einzelnen Theile „Ständer“. Je nachdem an welcher Stelle des Schildes sie liegen, haben die einzelnen Theile der Ständerung, die Ständer ihre besonderen Beinamen (..)“
Achtfach geständert
„Die achtfache Ständerung (Tafel VII. Figur 41. bis 43.): ist bereits oben berührt und da sie die gewöhnliche ist, (ist) eigentlich (der) Zusatz „achtfach“ unnütz.“
Achtfach silbern und blau geständert (Wenholthausen)[3]
8fach geständert, der rechte obere Flanken- und sein Gegenständer in Rot, der linke Ober- und sein Gegenständer in Blau, die anderen 4 Plätze silbern[4]
Von Rot und Silber 8fach geständert, der rechte obere Flanken- und sein Gegenständer mit je 3 roten Pfählen, der linke Ober- und sein Gegenständer mit je 3 roten Balken[5]
Zehnfach geständert
Zwölffach geständert
Vierzehnfach geständert
Sechzehnfach geständert
um 1460: Sechzehnfache Ständerung (Wappen Heinrich Walpot, erster Hochmeister des Deutschen Ordens)
Sechsfach balkenweise geständert
1889: Von Gold und Blau sechsfach balkenweise geständert (nach Maximilian Gritzner)[6]
Sechsfach pfahlweise geständert
Ständer
Von der idealen, achtfachen Ständerung abgeleitet, sind einzelne Ständer (Oberständer, Unterständer, Flankenständer).
Seitenständerung
Von einer Seitenständerung spricht man, wenn der Bezugspunkt, an dem die Begrenzungslinien der Ständerung zusammenlaufen, nicht in der Mitte des Schildes/Feldes, nicht in einer Ecke, nicht am oberen oder unteren Schild-/Feldrand liegt, sondern am Seiten-/Feldrand und zwar auf der Hälfte der Schild-/Feldhöhe. Je nach der Lage des Bezugspunktes zur Seite beziehungsweise zum Schild-/Feldrand wird die Seitenständerung benannt (nach rechts oder zur Rechten beziehungsweise nach links oder zur Linken geständert). Im Prinzip sind die Seitenständerungen wie eine „normale“ Ständerung zur Mitte ausgeführt (mit 6, 8, 10 und so weiter „Ständern“). Im Gegensatz zu einer Ständerung zur Schild-/Feldmitte, bei der die Anzahl der Plätze mit der Anzahl der Teilungslinien gleich ist, unterscheidet man bei einer Seitenständerung zwischen folgenden Ausdrücken (wobei „x“ für eine Anzahl wie 6, 7, 8 etc. steht):
- [x]-fach [zur Rechten/Linken] geständert:
In diesen Fällen entspricht „x“ der Anzahl der Teilungslinien (der Ausdruck „5fach [zur Rechten/Linken] geständert“ bedeutet zum Beispiel, daß fünf Teilungslinien zur Anwendung kommen, wodurch im Schild/Feld aber sechs Plätze erscheinen). - zu [x] Plätzen [zur Rechten/Linken] geständert:
In diesen Fällen entspricht „x“ der Anzahl der Plätze (der Ausdruck „zu 6 Plätzen [zur Rechten/Linken] geständert“ bedeutet zum Beispiel, daß sechs Plätze im Schild/Feld erscheinen, wofür aber nur fünf Teilungslinien benötigt werden).
Diese sprachliche Unterscheidung wird teilweise in der heraldischen Literatur anders gehandhabt. Beispielsweise verwendet Maximilian Gritzner den Ausdruck „8fach zur Rechten geständert“ bei einem Heroldsbild, das „zu 8 Plätzen zur Rechten geständert“ ist und nur sieben Teilungslinien besitzt [7].
Bei der Benennung der Seitenständer-Farben empfiehlt es sich, stets mit der Farbe des Platzes zu beginnen, der am weitesten oben und heraldisch rechts liegt. In der Praxis wird diese Empfehlung nicht immer beachtet, wodurch ein Wappen, bei dem ein Seitenständer erscheint, je nach Aufriß teilweise in einer anderen Farbfolge dargestellt wird.
Rechte Seitenständerung
Linke Seitenständerung
Haupt- und Fußständerung
Von einer „Ständerung zum Haupt“ beziehungsweise von einer „Ständerung zum Fuß“ spricht man, wenn der Bezugspunkt, an dem die Begrenzungslinien der Ständerung zusammenlaufen, nicht in der Mitte des Schildes/Feldes, nicht in der Ecke oder am Seitenrand liegt, sondern am oberen beziehungsweise unteren Schild-/Feldrand und zwar auf der Hälfte der Schild-/Feldbreite. Im Prinzip sind die Ständerungen zum Schildhaupt beziehungsweise zum Schildfuß wie eine „normale“ Ständerung zur Mitte ausgeführt (je nach Wappen in 6, 8, 10 und so weiter „Ständern“).
Zum Schildhaupt geständert
Zum Schildfuß geständert
In Silber 3 rote Keile zum unteren Schildrand geständert, überdeckt durch Innenbord-förmig durchbrochenen, goldenen Schild[8]
Eckständerung / schräge Ständerung
Wenn eine Ständerung aus einer „Ecke“ (beziehungsweise im unteren Schildbereich aus einer „gedachten Ecke“) des Wappenschildes hervorkommt, wird sie als „Eckständerung“ beschrieben. Es gibt rechte/linke Ober-/Untereck-Ständerungen.
Von Rot und Silber zu 5 Plätzen zum rechten Obereck geständert
(gemäß WBO, Nr.: 0542)Von Silber und Rot zu 6 Plätzen zum linken Obereck geständert
(gemäß WBO, Nr.: 0543)Von Silber und Rot zu 6 Plätzen zum rechten Untereck geständert
(gemäß WBO, Nr.: 0548)Von Silber und Rot zu 6 Plätzen zum linken Untereck geständert
(gemäß WBO, Nr.: 0547)
Bogen-/Schneckenständerung
Ist die Ständerung durch bogenförmige Linien dargestellt, nennt der Heraldiker das eine Bogenständerung respektive eine Schneckenständerung. Ein Beispiel dafür ist das Wappen der niederösterreichischen Schmidt von Wellenstein.
Achtfach eingebogen geständert von Silber und Rot[9]
Ständerkreuz
Erscheint eine Ständerung „kreuzförmig“, so ist diese in einer Wappenbeschreibung entsprechend zu melden.
Weitere Beispiele
Geteilt, oben Rot, unten von Silber und Blau zu 6 Plätzen zur Teilung hin geständert
(Codex Manesse, 1305/15: Albrecht von Johansdorf)Über gesenkter grüner Spitze von Gold und Rot neunmal zur Schildmitte geständert.[10]
unten von Grün und Gold fünfmal zur Schildmitte geständert[11]
Unten von Silber und Rot neunmal zur Schildmitte geständert[12]
Unten roter Spitze von Silber und Blau elfmal zur Schildmitte geständert.[13]
Verbreitung
Waldbott von Bassenheim
Ein bekanntes geständerten Wappen ist das der Waldbott von Bassenheim (beziehungsweise Walpode). Es ist „von Silber und Rot geständert“, wobei sich je nach Quelle Ständerungen oder Bogen-/Schneckenständerungen mit variierender Felderanzahl finden (teils 8x, teils 12x, teils 16x oder anders geständert). Auf dem Helm ist gemeinhin ein wachsender silberner Schwan mit erhobenen Flügeln, die je mit einem geständerten Schildchen belegt sind (auch mit anderen Helmkleinoden wie Bracke oder Mannrumpf). Die Helmdecke ist rot-silbern.
Das Wappen der Familie ist noch heute in vielen rheinland-pfälzischen Stadt-, Orts- und Gemeindewappen zu sehen.
Alt-Bruchhausen
Ein ebenfalls häufig zu findendes Wappen ist die silbern-blaue Ständerung von Alt-Bruchhausen, die in das vermehrte Wappen des Herzogtums Braunschweig Eingang gefunden hat.
Flaggenkunde
Die Ständerung ist auch bei Flaggen anzutreffen. Beispiel ist dafür die Flagge Ceutas
Weblinks
Bernhard Peter: Gestaltung mit Ständerungen (1) Bernhard Peter: Gestaltung mit Ständerungen (2)
Einzelnachweise
- ↑ Seyler, Gustav Adelbert: Geschichte der Heraldik. Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft. In: J. Siebmachers großes Wappenbuch. Band A. Repgrografischer Nachdruck der Ausgabe Nürnberg 1885-1889 (1890). Neustadt an der Aisch. 1970. S. 166.
- ↑ 2,0 2,1 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 43, 44
- ↑ Beschreibung: Silber und Blau sind dem Wappen der früheren Landesherren, der Grafen von Arnsberg entlehnt, der Rest des Wappenbildes dem Schild der Edelherren von Ardey, die Inhaber der ehemaligen Freigrafschaft Wenholthausen waren.
- ↑ Nach Siebmacher/Maximilian Gritzner (1889): „achfach geständert“
- ↑ Nach Siebmacher/Maximilian Gritzner (1889): „achfach geständert“
- ↑ Im Original nach Maximilian Gritzner (1889): „6fach geständert“
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 57 und Tafel IX. Figur 42.
- ↑ Nach Maximilian Gritzner: „3 Keile zum Schild-Fuss, überdeckt durch doppelten goldenem Innenbord“
- ↑ Oder: „Achtfach im Wirbelschnitt geteilt von Silber und Rot“
- ↑ Blasonierung: „Über einer gesenkten grünen Spitze, diese belegt mit einer silbernen Spitze, darin ein grünes Lindenblatt, von Gold und Rot neunmal zur Schildmitte geständert.“
- ↑ Blasonierung: „Gesenkt geteilt. Oben in Gold eine blaue Waage, unten von Grün und Gold fünfmal zur Schildmitte geständert.“
- ↑ Blasonierung: „Blasonierung: Geteilt. Oben in Rot ein mit einem goldenen Schwert überdeckter, widersehender silberner Lindwurm, unten von Silber und Rot neunmal zur Schildmitte geständert.“
- ↑ Blasonierung: „Unter einer gestürzten, bis zur Schildmitte reichenden roten Spitze, diese belegt mit dem silbernen holsteinischen Nesselblatt, von Silber und Blau elfmal zur Schildmitte geständert.“
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Ständerung_(Heraldik)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 11. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.