Flügelhirsch

Aus Heraldik-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Flügelhirsch im Wappen der Hamburger Familie Danzel
Flügelhirsch (Familienwappen Kellner)

Das Wappentier Flügelhirsch, auch als geflügelter Hirsch oder Hirsch mit Flügeln und anders bezeichnet (frz.: cerf ailé; engl.: stag winged) ist in der Heraldik eine seltene gemeine Figur.

Darstellung

Der Flügelhirsch ist allgemein ein Hirsch, der in Schulterhöhe zwei Adlerflügeln besitzt. Hat er Drachenflügel, so ist dies zu melden.

Da der Flügelhirsch selten ist, gibt es keine expliziten heraldischen Vorgaben für ihn, außer jene, die für das Wappentier Hirsch allgemein gelten. Die Farbgebung des Motivs, die Bewehrung, die Körperstellung und so weiter erfolgen nach den heraldischen Regeln. Die Adlerflügel erscheinen teilweise in einer anderen Tingierung als der Rest vom Hirsch.

Galerie

Wappenbilderordnung

Der geflügelte Hirsch wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) unter der Nr. 6351 aufgenommen.

Siehe auch