Flügelhirsch
Flügelhirsch | |
Das Wappentier Flügelhirsch (auch als geflügelter Hirsch oder Hirsch mit Flügeln und anders bezeichnet; in neuerer Zeit Peryton genannt; französisch cerf ailé; englisch stag winged) ist in der Heraldik eine seltene gemeine Figur.
Darstellung
Der Flügelhirsch ist allgemein ein Hirsch, der in Schulterhöhe zwei Adlerflügeln besitzt. Hat er Drachenflügel, so ist dies in der Wappenbeschreibung zu melden.
Da der Flügelhirsch selten ist, gibt es keine expliziten heraldischen Vorgaben für ihn, außer jene, die für das Wappentier Hirsch allgemein gelten. Die Farbgebung des Motivs, die Bewehrung, die Körperstellung und so weiter erfolgen nach den heraldischen Regeln. Die Adlerflügel erscheinen teilweise in einer anderen Tingierung als der Rest vom Hirsch.
1909: Steigender, geflügelter Hirsch (Fig. 390. — winged stag rampant; nach Fox-Davies)
Drei stehende, geflügelte Hirsche (2-über1; Alzon)
Geflügelter Hirschrumpf (Herb Powiat Świdnicki, Woiwodschaft Lublin)
Phantasiewappen
Nach einigen Quellen soll Félix de Quérant, eine Ritter an König Arthurs Tafelrunde, der aus Bénoic stammen soll und vorgeblich immer auf der Suche nach neuen Abenteuern war, in Grün einen goldenen geflügelten Hirschen im Wappen geführt haben.
Wappenbilderordnung
- Der geflügelte Hirsch wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) unter der Nr. 6351 aufgenommen.