Kunst und Spiel (Heraldik)

Aus Heraldik-Wiki
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Beispiele für Wappenfiguren, die Musikinstrumenten, Kunst- und Spielgeräten etc. nachempfunden sind
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
alternative Beschreibung
Menschen mit Gegenständen aus Kunst und Spiel (französische Buchillustration, um 1400)

Geräte für Musik, Spiel und Kunst, auch Gegenstände aus Kunst und Spiel (französisch article de l'art et du jeu; englisch objects of art and game), „Freizeitgegenstände/-geräte“ (englisch liesure equipment), „feinsinnige und spielerische Gegenstände “, „Musik-, Artistik- und Kinderspielgerät“, „musisches Gerät“, kurz: „Geräte“ und anderes mehr sind in der Heraldik gebräuchliche Ordnungsausdrücke, die sich an gleichlautende umgangssprachliche kategoriale Bezeichnungen anlehnen und bestimmte gemeine Wappenfiguren in einer Gruppe zusammenfassen, die realen „Musikinstrumenten“W-Logo.png (englisch musical instruments), „Spielzeugen“W-Logo.png (englisch toys), „Werkzeugen der Kunst“ (englisch tools of the art) et cetera nachempfunden sind.

Übersicht

Jedes Motiv, das der Gruppe „Geräte für Musik, Spiel und Kunst“ zugeordnet ist, ist in der Heraldik eine gemeine Figur. In Wappen sind alle Arten von Freizeitgegenständen/-geräten (Spielgeräte, Musikinstrumente, Kunstzubehör und so weiter) anzutreffen, sowohl in ganzer Gestalt als auch in Form von Bestandteilen. Die meisten der Freizeitgeräte-Figuren besitzen eigene Regeln für die Darstellung im Wappenschild oder im Oberwappen beziehungsweise als Schildhalter.

In einem engeren, eher heraldisch-traditionellen Sinn zählen zu den Freizeitgeräte-Figuren nur diejenigen Motive, die in der Früh-/Blütezeit des europäischen Wappenwesens (ca. 12. bis 15. Jahrhundert) auf einem Wappenschild als Wappenfigur denkbar gewesen wären. Nach dieser Auffassung gilt beispielsweise eine zeitgenössische Geigenfigur, wie sie im Wappen von BubenreuthW-Logo.png erscheint, als ‚unheraldisch‘, weil sich Geigen dieser Form frühestens ab dem 16. Jahrhundert im europäischen Kulturraum verbreiteten; in der neueren Heraldik zählt dagegen eine „Geige“ zur Gruppe der „Gegenständes aus Kunst und Spiel“ und ist in der Wappenbilderordnung (WBO) des Herold unter der Nummer 9904 zusammen mit der ‚heraldischen‘ (sic!) Fidelfigur aufgelistet.

Heraldische Gliederung

Für gemeine Figuren aus dem Bereich „Gegenstände aus Kunst und Spiel“ sind in der Wappenbilderordnung des Herolds die Codenummern 9900 bis 9969 reseviert.[1][2] Der Bereich stellt eine Untergruppe von „Andere Erzeugnisse von Menschenhand“ dar beziehungsweise gehört zur Hauptgruppe „Artefakte“. Benachbarte oder verwandte Untergruppen sind „Handwerksgerät“, „Hausgerät“, „Nahrungsmittel und Kaufmannsgerät“, „Landwirtschaftliches Gerät, Jagd- und Fischgerät“, „Kriegsgerät“, „Gegenstände der Bekleidung sowie Schmuck“, „Herrschaft-, Rang- und Würdezeichen“ und „Buch- und Schriftwerk, Zahlen und Zeichen aller Art“. Überschneidungen bei der Einordnung der heraldischen Figuren in eine benachbarte Untergruppe sind möglich und nicht immer eindeutig oder widerspruchsfrei: Eine Posthornfigur beispielsweise ist im gewissen Sinn einerseits ein berufsbezogener Gegenstand (Gruppe „Handwerksgerät“, vgl. MetzgerpostW-Logo.png), andererseits aber auch ein „Musikinstrument“. Es ist daher empfehlenswert, die Posthornfigur in beiden Untergruppen anzuführen, damit potentielle Suchen nach der Wappenfigur „Posthorn“ schneller zum Ziel führen.

WBO
9900-9969

Weblinks

Commons: Spielgeräte in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Musikinstrumente in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Freizeitgeräte in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Jürgen Arndt und Werner Seeger (Bearbeiter) mit Wappenskizzen von Lothar Müller-Westphal: Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo. Zit.: WBO - Wappenbilder. Hrsg.: Herold, Verein für Heraldik Genealogie und verwandte Wissenschaften (= J. Siebmachers Großes Wappenbuch. B). 2., ergänzte und berichtigte Auflage. Band I. Bauer & Raspe, Inh. Manfred Dreiss, Neustadt an der Aisch 1996, ISBN 3-87947-110-X (447 S., zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner; Einleitungsband, Abt. B des Neuen Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg, 1890).
  2. Jürgen Arndt und Werner Seeger (Bearbeiter): Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo. Zit.: WBO - General-Index. Hrsg.: Herold, Verein für Heraldik Genealogie und verwandte Wissenschaften (= J. Siebmachers Großes Wappenbuch. B). Band II. Bauer & Raspe, Inh. Manfred Dreiss, Neustadt an der Aisch 1990, ISBN 3-87947-100-2 (393 S., zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner; Einleitungsband, Abt. B des Neuen Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg, 1890).