Seitenort

Aus Heraldik-Wiki
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Seitenort als Heroldsbild
 
Rechter Seitenort /
(rechte Flankenstelle /
rechte Hüftstelle)
 
Linker Seitenort /
(linke Flankenstelle /
linke Hüftstelle)

Seitenort (auch Flankenstelle, Hüftstelle; frz.: canton du flanc [..]; engl.: canton in [..] flank) ist in der Heraldik

Man unterscheidet:

  • der rechte Seitenort (auch rechte Flankenstelle, rechte Hüftstelle, rechte Herzstelle genannt; frz.: canton dextre du flanc dextre; engl.: canton in dexter flank)
  • der linke Seitenort (auch linke Flankenstelle, linke Hüftstelle, linke Herzstelle genannt; frz.: canton du flanc senestre; engl.: canton in sinister flank)
Seitenort in der heraldischen Topografie
 
Stelle 4 = Rechtes Seitenort
Stelle 6 = Linkes Seitenort
 
Neunmal geschacht
frz.: Positionen im Schild

Darstellung

Eine Seite des rechten/linken Seitenortes („Flankenstelle“) ist etwa 2/7 bis 1/3 der Schildbreite lang. Die Heroldsbilder sind gewöhnlich anders gefärbt als der Schild. Die Fachliteratur leitet die beiden Heroldsbilder entweder aus dem Heroldsbild Flanke oder aus einem neunmal geschachten Schild ab:

  • Variante A: Seitenorte („Flankenstellen/Hüftstellen“) entstehen dadurch, daß man eine gedachte rechte/linke Flanke zweimal senkrecht teilt (spaltet) beziehungsweise sie oben und unten „verstutzt/verkürzt“, so daß gewissermaßen ein „Rechteck“ aus drei gleich gedachten Flächen übrigbleibt. Die am heraldisch rechten Schild-/Feldrand anliegende Fläche wird „rechter Seitenort “ genannt; die am heraldischen linken Schild-/Feldrand „linker Seitenort“.
  • Variante B: Der rechte Seitenort liegt in einem gedachten zweimal geteilten und zweimal gespalten Schild (dem sogenannten neunmal geschachten Schild) bei reihenweiser Feldzählung auf der Stelle 4 (bzw. bei pfahlweiser Zählung auf der Stelle 2); der linke Seitenorte liegt bei reihenweiser Feldzählung auf der Stelle 6 (bzw. bei pfahlweiser auf der Stelle 8).

Abgrenzung

Französische Ansprache

Die Ausdrücke „rechter/linker Seitenort“ und „rechte/linke Flankestelle“ sind eher in einer klassischen Schildtopografie mit neun Plätzen gebräuchlich oder für die entsprechenden Heroldsbilder (WBO-Nummern: 0250 und 0252); die Ausdrücke „rechte/linke Hüftstelle“ und „rechte/linke Herzstelle“ finden sich dagegen eher bei eine Schildtopografie mit fünf Hauptreihen und drei Hauptspalten (WBO-Nummer: -317 und -318).

  • Die „rechte Herz- oder Hüftstelle“ (frz.: point de hanche dextre; engl.: dexter fess point) ist in diesem Fall in der rechten Flanke und Herzreihe beziehungsweise in der rechten Spalte in der 3. Reihe (WBO-Nummer: -317).
  • Die „linke Herz- oder Hüftstelle“ (frz: point de hanche senestre; engl.: sinister fess point) ist in diesem Fall in der linken Flanke und Herzreihe beziehungsweise in der linken Spalte in der 3. Reihe (WBO-Nummer: -318).
Platz Nr. in WBO Deutsch Englisch Französisch
A 0248 Rechtes Obereck dexter chief point canton dextre du chef
B 0246 Ort oder Ortsstelle middle chief point du chef
C 0249 Linkes Obereck sinister chief point canton senestre du chef
D -317 Rechte Herz- oder Hüftstelle dexter fess point point de hanche dextre,
point de cœur dextre
E -316 Herzstelle fess point centre de l'écu
abîme
cœur
F -318 Linke Herz- oder Hüftstelle sinister fess point point de hanche senestre,
point de cœur senestre
G 0253 Rechtes Untereck dexter base point canton dextre de la pointe
H 0247 Schildfußstelle oder -ort middle base point la pointe
point de la pointe
I 0254 Linkes Untereck sinister base point canton senestre de la pointe
J -315 Ehren- oder Bruststelle honour point point d'honneur
K -319 Nabelstelle, Nabel oder Nabelort nombril point nombril

Wappenbilderordnung

  • Der rechte Seitenort wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Vierungen, Schach, Ort, Schindeln unter der Nr. 0250 aufgenommen.
  • Der linke Seitenort wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Vierungen, Schach, Ort, Schindeln unter der Nr. 0252 aufgenommen.
  • Die rechte Hüft-/Herzstelle wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Stellung im Schilde (oder Felde) bei einer oder mehreren Figuren der gleichen Art unter der Nr. -317 aufgenommen.
  • Die linke Hüft-/Herzstelle wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Stellung im Schilde (oder Felde) bei einer oder mehreren Figuren der gleichen Art unter der Nr. -318 aufgenommen.

Einzelnachweise