Ort (Heraldik)
Ort (auch Schildhauptscharte, mittleres Hauptstück, Hauptstelle; frz.: ajouré en chef, canton du chef; engl.: canton in middle chief) ist in der Heraldik
- in der heraldischen Topografie eines Wappenschildes ein spezifischer Platz (Stellungsangabe bei einer oder mehreren gemeinen Figuren im Schild).
- ein Heroldsbild, das mittig am oberen Schildrand im Wappen anliegt und eine quadratische Form hat.
Darstellung
Eine Seite des Ortes ist etwa 2/7 bis 1/3 der Schildbreite lang. Das Heroldsbild ist anders gefärbt als der Schild. Die Fachliteratur leitet es entweder aus dem Heroldsbild Schildhaupt oder aus einem neunmal geschachten Schild ab:
- Variante A: Der Ort entsteht dadurch, daß man ein gedachtes Schildhaupt zweimal senkrecht teilt (spaltet), so daß gewissermaßen drei gleiche Rechtecke erscheinen. Das Mittlere wird Ort genannt, die beiden außenliegenden rechtes und linkes Obereck.
- Variante B: Der Ort liegt in einem gedachten zweimal geteilten und zweimal gespalten Schild (dem sogenannten neunmal geschachten Schild) bei reihenweiser Feldzählung auf der Stelle 2 (bzw. bei pfahlweiser auf der Stelle 4).
Siebmacher
„Das Orth (Tafel V. Figur 44.) ist ein am oberen Schildrande mit einer Seite angeheftetes Quadrat, dessen 4 Seiten je 2/7 der Schildbreite haben. Es kommt indess auch vor, dass dasselbe bis hin zur Schildmitte reicht, würde dann indess besser als unten gekürzter Pfahl (..) anzusprechen sein.“
Oswald
„Heroldsbild, das aus einem in der Mitte des oberen Schildrandes befindlichen Quadrats besteht, dessen vier Seiten 1/3 der Schildbreite betragen.“
Abgrenzung
- Ein lediger Ort wird auch Freiviertel genannt; ist der Ort belegt oder geteilt, ist die Bezeichnung Freiviertel unangemessen.
- Dem Ort gegenüber steht am unteren Schildrand mittig der sogenannte Fußort bzw. die Fersenstelle (auf Feld 8).
Wappenbilderordnung
- Der Ort wurde zusammen mit dem Ausdruck Schildhauptschart in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Vierungen, Schach, Ort, Schindeln unter der Nr. 0246 aufgenommen.