Ort (Heraldik)

Aus Heraldik-Wiki
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Ort als Heroldsbild
Ort in der heraldischen Topografie
 
Feld 2 = Ort
(klassische Schildteilung mit neun Feldern)
 
Neunmal geschacht
alternative Beschreibung
1475–1500: Ort
(Wappen der Oberacker nach Wernigeroder Wappenbuch)

Das Ort (nicht ‚der‘ Ort; auch Orth, Schildhauptscharte, mittleres Hauptstück, Hauptstelle oder anders genannt; französisch ajouré en chef oder canton du chef; englisch canton in middle chief) ist in der Heraldik

Darstellung

Eine Seite des Ortes ist etwa 27 bis 13 der Schildbreite lang. Das Heroldsbild ist anders gefärbt als der Schild. Die Fachliteratur leitet es entweder aus dem Heroldsbild Schildhaupt oder aus einem neunmal geschachten Schild ab:

  • Variante A: Das Ort entsteht dadurch, dass man ein gedachtes Schildhaupt zweimal senkrecht teilt (spaltet), so daß gewissermaßen drei gleiche Rechtecke erscheinen. Das Mittlere wird Ort genannt, die beiden außenliegenden rechtes und linkes Obereck.
  • Variante B: Das Ort liegt in einem gedachten zweimal geteilten und zweimal gespalten Schild (dem sogenannten neunmal geschachten Schild) bei reihenweiser Feldzählung auf der Stelle 2 (bzw. bei pfahlweiser auf der Stelle 4).

Maximilian Gritzner bestimmt das Ort 1889 folgendermaßen:

„Das Orth (Tafel 5. Figur 44.) ist ein am oberen Schildrande mit einer Seite angeheftetes Quadrat, dessen 4 Seiten je 2/7 der Schildbreite haben. Es kommt indess auch vor, dass dasselbe bis hin zur Schildmitte reicht, würde dann indess besser als unten gekürzter Pfahl (..) anzusprechen sein.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Gert Oswald definiert 1984 dagegen kürzer:

„Heroldsbild, das aus einem in der Mitte des oberen Schildrandes befindlichen Quadrats besteht, dessen vier Seiten 13 der Schildbreite betragen.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[2]

Abgrenzung

  • Ein lediger Ort wird auch Freiviertel genannt; ist das Ort belegt oder geteilt, ist die Bezeichnung Freiviertel unangemessen.
  • Dem Ort gegenüber steht am unteren Schildrand mittig das sogenannte Fußort bzw. die Fersenstelle (auf Feld 8).

Wappenbilderordnung

  • Das Ort wurde zusammen mit dem Ausdruck Schildhauptscharte in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Vierungen, Schach, Ort, Schindeln unter der Nr. 0246 aufgenommen.

Einzelnachweise

  1. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 32. Tafel 5. Figur 44. Reprint on Demand. Universitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.
  2. Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 293 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).