Biber (Wappentier)

Der Biber (französisch castor; englisch beaver) ist als Wappentier eine gemeine Figur in der Heraldik.
Darstellung
Die Wappenfigur Biber ist dem gleichnamigen Nagetier (Castoridae) nachempfunden. Sie wird in Wappen stark stilisiert dargestellt, wobei der Schwanz (die sogenannte Kelle) als wichtiges Indiz deutlich durch Größe und oftmals durch Schuppung hervorgehoben wird. Weitere Merkmale einer Biberfigur sind Tatzen mit Schwimmhäuten und im klassischen Wappenwesen starke Hauer als Bewehrung oder Waffe. Farblich sind bei dem Wappentier alle heraldischen Farbgebungen erlaubt, bevorzugt wird es in Schwarz dargestellt. Oftmals wird der Schwanz abstechend zum Rest der Figur in Blau tingiert, was gemeldet werden sollte, da diese Einfärbung weder im heutigen noch im frühen Wappenwesen „die Regel“ ist, wie in der Literatur manchmal kolportiert wird.
„Biber (Tafel XVI. Figur 3): sehr selten (..) Der Schwanz wird gewöhnlich sehr stark ausgeprägt und bläulich gezeichnet, die Tatzen haben Schwimmhäute (..)“
Auch eine im Vergleich zum Rest der Figur farblich hervorgehobene Bewehrung (Zähne/Hauer, Krallen) ist zu melden. In frühen Wappendarstellungen erscheint die Biberfigur vorwiegend aufrecht/steigend, aufspringend oder auf allen Vieren stehend oder laufend. Heute entdeckt man Biberfiguren in Wappen auch sitzend, aufgerichtet siztend oder in anderen zu meldenden Körperstellungen, selten oder gar nicht jedoch schreitend, schlafend oder ruhend. Walter Leonhard verallgemeinert im 20. Jahrhundert folgende Merkmale und Stellungen einer Biberfigur:
„Der Biber, stets laufend oder springend, ist eindeutig erkennbar an den Tatzen mit Schwimmhäuten, dem schwarzen Fell und an dem breiten, keulenförmigen, geschuppten blauen Schwanz.“
1889: Aufrechter Biber (nach Siebmacher)
Andere heraldische Elemente finden sich in Wappenschild mit dem Biber. Auch im Oberwappen trifft man die Figur an.
Biberkopf/Biberrumpf
Biberkopf und Biberrumpf (das ist ein „gestümmelter“ Biber, also nur Hals und Kopf, ohne Vorderbeine) sind gebräuchliche Ausdrücke für Wappenfiguren. Gewöhnlich wird im Wappenwesen weder in der Darstellung noch in der Wappenbeschreibung zwischen einem Halstück (Biberkopf mit langem Hals bzw. Biberrumpf) und einem Kopfbild (nur Biberkopf, ohne Halsansatz) differenziert. Die genaue Darstellung erfolgt im Rahmen der Gesamtharmonie eines Wappens/Wappeaufrisses und obliegt letzlich der künstlerischen Freiheit. „Biberrümpfe," „Biberkopf" sollten beide als „abgeschnitten" und nicht als „abgerissen" dargestellt werden.
Biber, gekrönt
Gekrönte Biber sind möglich und in der Wappenbeschreibung anzuzeigen.
„(..) Der Biber kommt wol auch gekrönt vor.“
Nach der Figur laufender, golden gekrönter und bewehrter Biber (Stafflangen
)
Biber, knappernd
Manchmal knabbert das Wappentier an einem Ast.
An braunem Aststück nagender, sitzender Biber Bibern SH
Biber als Schildhalter
Zuweilen erscheint eine Biberfigur als Schildhalter (beispielsweise im Wappen der Stadt Oxford).
Verbreitung
Gritzner ging im 19. Jahrhundert davon aus, dass eine Biberfigur nur sehr selten in einem Wappen erscheint. Er erwähnt folgende Wappen:
„Biber (Tafel XVI. Figur 3): sehr selten, uns nur im Wappen der von Bibra, Beverförde, Quasser in Steyermark und Hübschmann von Biberbach im Elsass, sowie im Wappen der Stadt Biberbach bekannt (..)“
Heute sind, insbesondere in der Kommunalheraldik, zahlreiche weitere Wappen mit Biberfiguren bekannt. Im direkten Vergleich mit Adler-, Löwen- und anderen verbreiteten Wappentierfiguren besitzt Gritzners Aussage über die Seltenheit der Biberfiguren nach wie vor ihre Berechtigung. Oswald erwähnt im 20. Jahrhundert folgende Wappen mit Biberfiguren:
„Ein Biber erscheint zum Beispiel im Wappen derer von Bibra, Beverförde, Quasser in der Steiermark und der elsässischen Familie Hübschmann von Biberach sowie im Wappen der Stadt Biberach an der Riß.“
Varianten
Ein Unikat stellt der „Biber mit Pferdekopf“ im Wappen der Familie Stern dar.
Symbolik
Eine Biberfigur eignet sich für redende Wappen. Beispielsweise spielen Biberfiguren in den Wappen von Biberach an der Riß, Bibern und Biberstein auf die Namen der Kommunen an.
Wappenbilderordnung
- Die Figur Biber wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Andere Wildtiere unter der Nr. 5285 aufgenommen.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
- ↑ Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung. Callway, München 1978, ISBN 3-8289-0768-7, S. 226 (Genehmigte Lizenzausgabe für Weltbild Verlag GmbH: Bechtermünz, Augsburg 2000).
- ↑ Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 64 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
Weblinks
