Eber (Wappentier)
In der Heraldik ist der Eber (auch Keiler, Basse oder ähnlich genannt) als männliches Tier aus der Art Wildschwein ein beliebtes Wappentier.
Darstellung
Seine Darstellung im Wappenschild als gemeine Figur reicht von der Ganzkörperdarstellung bis hin zur Repräsentation des Ebers durch einzelner Hauer. In der Heraldik zählen diese zur Bewehrung der Figur.
Die Figur Eber ist laufend nach rechts oder auch aufrecht stehend im Wappen anzutreffen. Letztere Stellung heißt kampflustig oder grimmig:
„Grimmig wird der Eber oder die Wildsau in aufgerichteter Stellung genannt. Bassewitz, desgleichen Schweinböck, Eberbach, Everde -: in Silber ein schwarzer grimmiger Eber.“
Dem Eber werden immer die Nackenborsten hochstehend und wie die Hauer, andersfarbig tingiert. Zunge und Klauen ebenso. Bei Abweichung muss dieses beschrieben, also blasoniert werden. Die Grundfarbe vom Tier ist schwarz. Andere Farben sind möglich, aber nicht sehr gebräuchlich. Nur das Vorderteil im Feld abgebildet, wird häufig genommen.
„Eber kenntlich durch die starken Hauer („Bewehrung oder Waffen"), den meist abstehend gemalten Rückenkamm, Geschlechtstheil und aufgerissenen Rachen. Der Eber erscheint sowohl aufrecht, wie schreitend ziemlich häufig in Wappen, fast immer schwarz oder silbern. Der Eber wird bekanntlich auch „Bör" (Borg) genannt, daher vorkommend in Wappen mit Namen wie: v. d. Berswordt, Behrens, Behr, Bär etc., wo, wenn die Wappenbilder nicht Bären sind, es stets Eber, niemals Sauen sein müssen (..)“
Oberhalber Eber
Die Figur Eber ist als Halbfigur (auch als „wachsend“ oder als „oberhalb“ beschrieben) gebräuchlich, vermutlich weil die obere Hälfte eines Ebers mit zum Sprung gestellten Vorderbeinen betont kriegerisch wirkt (zum Beispiel im Wappen und Oberwappen der Familie Ebersbeck).
Eberkopf/Eberrumpf
Eberkopf, Keilerkopf und Eberrumpf (das ist ein „gestümmelter“ Eber, also nur Hals und Kopf, ohne Vorderbeine) sind gebräuchliche Ausdrücke für Wappenfiguren. Gewöhnlich wird im Wappenwesen weder in der Darstellung noch in der Wappenbeschreibung zwischen einem Halstück (Eberkopf mit langem Hals bzw. Eberrumpf) und einem Kopfbild (nur Eberkopf, ohne Halsansatz) differenziert. Die genaue Darstellung erfolgt im Rahmen der Gesamtharmonie eines Wappens/Wappeaufrisses und obliegt letzlich der künstlerischen Freiheit.
„„Eberrümpfe," „Eberkopf" werden beide stets als „abgeschnitten" und nicht als „abgerissen" dargestellt.“
1459: Drei Eberköpfe (Wappen von Eschbach nach Ingeram)
(Elisabethkirche in Marburg)
Eberkopf en face
Ein Eberkopf in Frontalansicht ist als solcher zu melden („Eberkopf im Visier“, „Eberkopf en face“).
Eberzahn
In der heraldischen Literatur fehlt es nicht an Hinweisen, dass der Ausdruck Eberzahn (auch Eberhauer genannt; französisch défense oder croc [de sanglier]; englisch tusk [of boar]) zur Beschreibung von Wappenfiguren, die dem Gewaff (Gewäff, Gewehr[e], Gewerf, Waffen) der männlichen Wildschweine nachempfunden sind, im Grunde verzichtbar ist. Einerseits könnte er durch die Begriffe „Büffelhorn“ beziehungsweise „Stierhorn“ ersetzt werden:
„Eberzähne siehe: „Büffelhörner“.“
„„Eberzähne“ sollen die beiden hörnerartigen Figuren zwischen denen der Eber wächst, auf dem Helme der v. Bassewitz in Mecklenburg sein; unseres Erachtens sind es indess einfach Stierhörner ältester Form.“
Andererseits hält man den Ausdruck „Wolfszahn“ für treffender:
„Selten wird statt "Wolfszahn" der Begriff "Eberzahn" verwendet. Er sollte aus Gründen der Eindeutigkeit nicht verwendet werden. Darstellerisch besteht kein Unterschied.“
Eberzahn (im Wappen derer von Stein)
Abgrenzung
Eine Wildscheinfigur ist im Wappenwesen von einer Hausschweinfigur oder von anderen Wappenfiguren zu unterscheiden.
„(..) Ob das Thier im Wappen der v. Schweinichen in Schlesien ursprünglich ein Eber oder eine Sau vorstellt, könnten nur alte Siegel nachweisen. Eine springende Sau führten aber bestimmt die † v. Sünching in Bayern und jetzt, von diesen ererbt und gekrönt, die Grafen Seinsheim. Ebenso ist das Thier im Wappen der Sulzemos und Kammerau in Bayern augenscheinlich eine Sau. Ferkel und zwar 3 führt die Familie v. Champorcin in Elsass nach anderer Variation sind dies „Meerschweinchen". Ein wirkliches Meerschwein führten die † v. Mörschwein im Elsass.“
Varianten
Symbolik
Wenn der Eber durch den Wappenträger in Verbindung mit seinem Namen gebraucht wird, dann wird daraus ein redendes Wappen. Beispiel: Ebersberg und Eberstadt.
Wappenbilderordnung
- Der Eber wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Andere Wildtiere unter der Nr. 5241 aufgenommen.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Querfurt, Curt Oswalt Edler von: Kritisches Wörterbuch der heraldischen Terminologie. Nördlingen: Beck. 1872. Neudruck: Wiesbaden: M. Sändig. 1969. Seite 57.
- ↑ 2,0 2,1 2,2 2,3 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
- ↑ Querfurt, Curt Oswalt Edler von: Kritisches Wörterbuch der heraldischen Terminologie. Nördlingen: Beck. 1872. Neudruck: Wiesbaden: M. Sändig. 1969. Seite 31.
- ↑ Bernhard Peter: Besondere Motive: Wolfszähne. Internet: www.dr-bernhard-peter.de. Erstellt: 2009. Abgerufen: 03. November 2017
Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Eber_(Wappentier)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 15. August 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.