Amtswappen

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Ein Amtswappen oder Dignitätswappen (Pluralform: Ämterwappen; lat.: insignia dignitatis; frz: armoiries de dignité) ist

  • in der neueren Heraldik eine Bezeichnung für ein Wappen, das von einer Körperschaft oder Institution geführt wird“[1].
  • in der Vergangenheit zudem eine Bezeichnung für ein Wappen, „das die besondere Stellung beziehungsweise das besondere Amt des Wappenträgers zum Ausdruck bringt“[1] (zum Beispiel bei den Erbämtern des römischen Reichs, bei geistlichen Ämtern et cetera).

Historische Definitionen

Wörterbuch der deutschen Sprache

„Das Amtswappen: (..)
1) Ein Wappen, welches jemand von dem Amte, welches er bekleidet, führt.
2) Das Wappen eines Amtes, Kammeramtes.“

Joachim Heinrich Campe (1807)[2]

Pierer

„Amtswappen: Wappen, welches ein Individuum oder ein Haus wegen eines überkommenen Amtes oder einer Würde führt (zum Beispiel das kursächsische Wappen mit den Schwertern).“

Pierer's Universal-Lexikon (1857)[3]

Archivum heraldicum

„Das Amtswappen ist heutiger Ansicht nach ein Wappen, welches sich auf ein Amt bezieht, welches nicht an ein Territorium verknüpft ist. Je nach Art des Amtes ist das Amtswappen erblich oder nicht. Die Amtswappen sind übrigens nie von Bedeutung gewesen. Nicht als Amtswappen sind die Besitzwappen aufzufassen, welche Prälaten, Bischöfe oder Äbte führen, noch viel weniger die Wappen der Monarchen.“

Schweizerische Heraldische Gesellschaft (1897)[4]

Lexikon der Heraldik

„Amtswappen, Dignitätswappen: Wappen, die gewisse, in der Regel vom römischen Kaiser verliehene Rechte zum Ausdruck bringen sollten. Die an bestimmte Geschlechter verliehenen Amtswappen wurden von diesen dann später als besondere Bereicherung im Familienwappen geführt. So zum Beispiel befanden sich im Wappen der Pfalz der Reichsapfel wegen des Erztruchsessenamtes, im Wappen von Württemberg die Reichssturmfahne wegen des Erbbannerherrenamtes, im kursächsischen Wappen die gekreuzten Schwerter wegen des Erzmarschallamtes.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[5]

Siehe auch

Weblinks

Show-handle-HW.png Bernhard Peter: Prinzipien der Wappenvermehrung am Beispiel von Amtswappen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Meyers Lexikon online: Meyers Lexikon in 24 Bänden. Im Internet von 2006 bis 2009. Kopie abgerufen auf www.enzyklo.de am 25.07.2011.
  2. Campe, Joachim Heinrich: Wörterbuch der deutschen Sprache: A bis E, Band 1. 1807.
  3. Pierer's Universal-Lexikon. Band 1. Altenburg 1857. Seite 441.
  4. Schweizerische Heraldische Gesellschaft: Archivum heraldicum. Bd. 11-13.
  5. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S.