Heiligenwappen

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Heiligenwappen
Hier: Phantasiewappen des heiligen Eduard, des BekennersW-Logo.png, das er nie führte; es wurde erstmals in der Chronica Majora des Matthäus Paris (13. Jahrhundert) dargestellt.

Heiligenwappen sind

  • speziell (in der Heraldik): Phantasiewappen, die HeiligenW-Logo.png postum zugelegt beziehungsweise angedichtet wurden[1].
  • umgangssprachlich/allgemein: die Wappen, die einen Heiligen, sein Attribut oder einen Schutzpatron (zum Beispiel eines Kloster) im Schildbild als figürliche Darstellung führen.

Übersicht

Denjenigen Heiligen, welche nach der Einführung der Wappen lebten, und welche erwiesenermaßen aus wappenführenden Familien stammten, konnte mit Recht ihr Schildbild auf Gewand, Schild oder Fahne als KennzeichenW-Logo.png von der Kunst mitgegeben werden. So führten mit Recht die Heiligen Ludwig IX., König von Frankreich und Ludwig von Toulouse lilienbesäte weltliche und geistliche Gewänder. Auch der selige Bernhard, Markgraf von Baden, trägt mit Recht seinen durch Geburt ererbten Schild.

Heilige aber, die zu einer Zeit lebten, in der man noch gar keine eigentlichen Wappen führte, hatten selbstverständlich keine solchen Embleme. Die Wappenkünstler des Mittelalters, insbesondere aber aus der Blütezeit der Heraldik (13. bis 15. Jahrhundert) versahen sie trotzdem damit. Beispielsweise erscheinen der hl. Michael, der hl. Georg, der hl. Sebastian und der hl. Demetrius mit Wappenschilden, letzterer mit drei Kreuzen darin. Mittelalterliche Heilige und Selige aus vorheraldischer Zeit brachte man einfach mit einem berühmten Geschlecht in Zusammenhang und legte ihnen das erst später entstandene Wappen bei. Alte Abteichroniken (z. B. Einsiedeln), spirituelle Genealogien (z. B. Ölbild in Einsiedeln) machen uns mit derartigen Heiligenwappen, die einen Verstoß gegen die Chronologie bedeuten, bekannt.

„Die naturgemäß ausgesprochen geistlichen Charakter tragenden Wappendarstellungen erschienen in der Regel in Kloster-, Stifts- und Ordenswappen.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[1]

Darstellung

„Die (..) Heiligenwappen waren meist heraldisch korrekt gestaltet und wurden in fast ganz Europa anerkannt und verwendet. Als Wappenbilder zeigten sie entweder den entsprechenden Heiligen in figürlicher Darstellung oder sein aus der christlichen Ikonografie stammendes Attribut (..) Als Wappenbild des heiligen Petrus wurden zum Beispiel zwei gekreuzte Schlüssel gewählt. Ebenso erschienen auch bei den anderen Heiligen im allgemeinen die Attribute, die auch in der bildenden Kunst verwendet wurden, so zum Beispiel bei Paulus das Schwert, Jakobus eine Pilgermuschel mit zwei gekreuzten Pilgerstäben, Georg ein rotes Balkenkreuz (gemeines Kreuz), Andreas ein Schragen, Antonius das Antoniuskreuz, Katharina ein mit Zacken versehenes Rad, Heilige drei Könige drei Kronen, Laurentius ein Rost, Stephan eine aus einer Krone wachsende Hand mit Steinen. Das Wappen des heiligen Florian zeigt ein aus einem grünen Dreiberg wachsendes Tatzenkreuz auf rotem Grund, das des heiligen Karl einen gespaltenen Schild, vorn einen halben Adler am Spalt, hinten mit Lilien besät.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 184.