Lehnwappen
Das Lehnwappen (auch Lehnswappen, Lehenwappen, teilweise [veraltet] Helmlehn genannt) ist in der Heraldik
- im Mittelalter ein an bestimmte Lehen (Land, Landschaft, Stadt, Herrschaft, Grundstück, Gut, Recht ...) gebundenes Wappen:
Lehnwappen „x“ = das Wappen des Lehen „x“ - eine Art „geliehenes Wappen“, das durch den Wappenführenden beziehungsweise seinen Eigentümer (Lehnsherr, Lehnsgeber, dominus feudi, senior) unter der Bedingung gegenseitiger Treue in den nutzbaren, oft auch vererbbaren Besitz des Vasallen (Lehnsmann, Lehensempfänger, Lehensträger, vassus, vassalus) unter dem Vorbehalt des Anheimfalls an sich selbst übergeben wurde:
Lehnwappen „N. N.“ = ein Wappen, das vom Lehnherrn an den Lehnmann „N. N.“ verliehen wurde.
Beide Bedeutungen gehen ineinander über und sind in der Literatur meist nicht scharf voneinander getrennt.
Abgeleitete Wappenarten
Je nach Nutzung leitet man aus den Lehnwappen weitere Arten von Wappen ab, zum Beispiel:
- Lehnwappen, die nachträglich von den Lehensträgern vielfach „weitergebbar“ gemacht wurden und in den meisten Fällen dann als Geschlechterwappen oder Familienwappen geführt wurden[1].
- Lehnwappen als Landeswappen, insofern das zu ihm gehörende Land als Lehn ertheilt wurde[2].
Im 18. Jahrhundert ist der Ausdruck Lehnwappen teilweise uneinheitlich gefasst:
„Lehnwappen, (insignia domanii) die den Besitz einer Herrschaft, Rechts und so fort anzeigen.“
„Die Lehnwappen sind diejenigen, welche die Fürsten, und Prinzen führen, wie zum Beispiel der König von Frankreich die Wappen von Frankreich und Navarra führet.“
Beziehung zwischen Lehnwappen und dem Führungsberechtigten
Ursprünglich war die Vergabe eines Lehen ein lebenslanges Treueverhältnis. Ein Lehensmann führte das an das Lehen gebundene Lehnwappen solange, wie er das Lehen innehatte. Beendete sein Tod das Treueverhältnis, fiel das Lehnwappen heim an den Lehnsherrn („an-/heimgefallenes Wappen“). Wurde ein neuer Lehensmann für dieses Lehen bestimmt, ging das Wappen an den neuen Lehensmann, der aus einer ganz anderen Familie stammen konnte, über.
Die Geschichte von Lehnwappen ist naturgemäß eng verbunden mit der Entwicklung des Lehenswesen und des Gebrauchs von Zu-/Nachnamen der Lehensmänner nach ihren Lehengütern. Im Jahre 1037 erklärte Konrad II. in der Constitutio de feudis, daß der Grundsatz der Weitergabe für Lehen des hohen und des niederen Adels gelte. Dieses Prinzip der Weitergabe von Lehen wurde im weiteren Verlauf der Geschichte auch für Lehenwappen angewendet. Lehenwappen gingen nach dem Tod auf die jeweils noch lebenden (meist agnatischen) Nachkommen des ersten Lehnerwerbers über und wurden damit zu Familien-/Geschlechterwappen. Diese Art der Lehnwappen, gleichermaßen Familien-/Geschlechterwappen waren, bezeichnet man erst „anheimgefallen“, wenn mit Erlöschen des Letzten eines Stammes das Lehenwappen zur Neuvergabe anstand. Allerdings wurde ein Lehnwappen erloschner Geschlechter nicht notwendig anderweitig weiterverliehen. Wenn weder Lehnsherr noch der Letzte des Lehnsgeschlechts die Führungsberechtigung des Lehnwappens auf eine andere Familie als Empfänger ausgedehnt hatten, zeigte man das Erlöschen der Familie zum Beispiel durch ein gestürztes Wappen oder ein zerbrochenes Wappen (das man mit in der Sarg gab) oder ähnliches an.
Nach dem Adelsaufhebungsgesetz vom 3. April 1919 sind sowohl Lehnwappen als auch heimgefallene Wappen in Deutschland nicht mehr statthaft. Eines der letzten Lehen wurde 1835 im Zusammenhang mit Graf Friedrich Wilhelm von Schlitz (genannt von Görtz) vergeben; letzte, noch im 20. Jahrhundert bestehende Lehen, hob der alliierte Kontrollrat 1947 per Kontrollratsgesetz auf.
Lehnbücher mit Lehnwappen
In vielen Lehnbüchern (zu denen teilweise auch Mannbücher gezählt werden) erscheinen neben anderen Informationen über gehaltene Lehen sowie die Dienste, Leistungen und Abgaben, wozu der Lehensmann verpflichtet war[5], manchmal auch handgemalte Wappendarstellungen von Lehnwappen. „Die Lehnbücher kommen im 13. Jahrhundert auf. Die meisten erhaltenen Lehnbücher stammen aus dem 14. und 15. Jahrhundert.“[5] Als Beispiele für Lehnbücher mit Lehnwappen seien hier nach Oswald genannt[1]:
- 1441: Lehnbuch des Bistums Basel: 95 Vollwappen, sowie die Wappen verschiedener süddeutscher und österreichischer Dynasten und schweizerischer, burgundischer und elsässischer Geschlechter
- 1465: Lehnbuch des Bistums Speyer: 72 Wappen der Lehensträger des Bistums
- 1476-1503: Lehnbuch des Grafen Kraft VI. von Hohenlohe: Auf 84 Pergamentblättern diverse in Gold und Silber gemalte württembergische und hohenlohische Wappen
- 1471: Lehnbuch des Kurfürsten Friedrich von der Pfalz: Auf 369 Blättern zahlreiche Vollwappen von Fürsten, Grafen pfälzischen Lehensleuten von den Vogesen bis zum Böhmerwald, von der Ortenau bis Westfalen
Wappenlehen
Vom Lehnwappen (lat. insignia domanii[3]) ist das Wappenlehen (lat. feudum insignium) zu unterscheiden, das kein Wappen ist, sondern ein Recht, nämlich ..
„(..) das von dem Lehnsherrn seinen Vasallen verliehene Recht, ein bestimmtes Wappen zu führen.“
Weblinks
Bernhard Peter: Wappenarten und Wappengattungen
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Frei zitiert nach: Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 251.
- ↑ Frei zitiert nach: Pierer's Universal-Lexikon: Lehnwappen. Band 10. Altenburg 1860. S. 232.
- ↑ 3,0 3,1 Floegel, Carl-Friedrich: Einleitung in die Erfindungskunst. Verlag Joh. Ernst Mayer. 1760. S. 128. § 143.
- ↑ Halle, Johann Samuel: Kleine Encyclopedie, oder Lehrbuch aller Elementarkenntnisse: Worinnen die Hauptbegriffe von allen Wissenschaften, von allen nützlichen Künsten, und von allen Dingen gegeben werden, die auf die bürgerliche Gesellschaft einen Einfluß haben. Band 2. Decker 1780. S. 356.
- ↑ 5,0 5,1 Caenegem, R. C. van; unter Mitarbeit von Ganshof, F. L.: Kurze Quellenkunde des westeuropäischen Mittelalters. Göttingen. 1964. S. 94.
- ↑ Krünitz, J. G.: Wappenlehen. In der Oeconomischen Encyclopädie. 1773-1858.