Erbritterkrone
Erbritterkrone | |
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Moderner Musteraufriss der italienischen Erbritterkrone | |
Details | |
Land | hauptsächlich Italien |
Kronenbügel | keiner |
Andere Elemente | Vier Perlen (drei sichtbar) |
Die Erbritterkrone („Krone eines Erbritters“; italienisch corona di cavaliere ereditario; französisch couronne d'un chevalier héréditaire; englisch hereditary knight crown) ist eine schlichte heraldische Rangkrone im italienischsprachigen Wappenkulturraum.
Geschichte und Gebrauch
Reichs-Erbritter
Die Erbritterwürde, die ursprünglich nur vier adligen Familien der Quaternionen-Einteilung im Heiligen Römischen Reich zugestanden wurde, wurde auf dem Reichstag von Augsburg 1510 von Maximilian I. „amtlich“ bestätigt. Die vier anerkannten erbritterlichen Geschlechter waren nach dem Heraldiker Seyler und anderen: die von Andlau
, die von Meldingen beziehungsweise die von Weißenbach
in Meißen, die von Strundeck/Stründeck/Staudegk, denen mit Diplom von 1552 die von Carlowitz
folgten sowie die von Fraunberg
.[1] Der Erbritter-Stand der „Reichserbvierritter“ des Heiligen Römischen Reichs, welcher nach Pierer's Lexikon „dem Range des freien Herrenstandes gleich galt“,[2] führten in ihren Wappen keine (sic!) „Erbritterkrone“ als Rang- und Würdezeichen; nach Seyler war dieser Stand nicht (oder nur ausnahmsweise) vererblich, sondern persönlich.[1]
Erbritter im „italienischen“ Ständesystem
Die Erbritterwürde des Heiligen Römischen Reichs ist ausdrücklich von dem besonderen übertragbaren Titel des Erbritters (cavaliere ereditario) abzugrenzen, der im Königreich Italien
(1861-1946) und insbesondere in der Lombardei, Sizilien und auf Sardinien verwendet wurde und auch den Nachkommen der piemontesischen Adelsfamilien zuerkannt wurde. Nach den Bestimmungen der Consulta Araldica del Regno d’Italia, der dem Innenministerium unterstellten Heroldskommission, ist der Titel eines erblichen Ritters der niedrigste in der Hierarchie, der unmittelbar unter dem der Edelleute und vor dem der Patrizier steht. Im 19. Jahrhundert kolportierten die Autoren der deutschsprachigen Heraldikliteratur (Gerlach, Gritzner, Ströhl) unisono, dass der „Adel“, der eine Erbritterkrone als Rangkrone führt, „nur in Italien vorkommt“.[3][4][5]
Darstellung
Nach den Bestimmungen der Consulta Araldica del Regno d’Italia vom 4. Mai 1870 (bzw. nach den Folgeverordnungen 1890, 1905 etc.) besteht die Erbritterkrone aus einem Stirnreif, der optional mit Edelsteinen besetzt ist, mit vier ungestielten, mittelgroßen Perlen, von denen drei sichtbar sind:
„Die Krone der Erbritter, ein Adel, der nur in Italien vorkommt, besteht aus einem Reifen mit 3 auf demselben sichtbaren Perlen.“
Die Erbritterkrone unterscheidet sich von der italienischen Viscontekrone nur durch die zwei fehlenden, sichtbaren kleinen Perlen zwischen den mittelgroßen.
Literatur
- Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 321, Figur 39 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Seyler, Gustav Adelbert: Geschichte der Heraldik. Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft. In: J. Siebmachers großes Wappenbuch. Band A. Repgrografischer Nachdruck der Ausgabe Nürnberg 1885-1889 (1890). Neustadt an der Aisch. 1970. S. 411 ff.
- ↑ Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 949. (Digitalisat)
- ↑ Martin Gerlach
: Kronen-Atlas. Originalgetreue Abbildungen sämmtlicher Kronen der Erde. Wien 1877. S. 14. Blatt 90. IV.
- ↑ 4,0 4,1 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 178. Reprint on Demand. Universtitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.
- ↑ Hugo Gerhard Ströhl: Heraldischer Atlas. Eine Sammlung von heraldischenMusterblättern für Künstler, Gewerbetreibende sowie für Freunde der Wappenkunde. Stuttgart, 1899. Tafel 16. Figur 33.