Rebhuhn (Wappentier)
Das Rebhuhn (auch Rebhun, Rephuhn, Rephun, Repphun, Repheun beziehungsweise Rebhahn etc. oder ähnlich geschrieben; ahd. repahuon, rephuon, rebhuon; griechisch πέρδικα, mhd. perdix rephuon, repphuon, reppehuon, rebhuon, riphuon, rapphuon, rabhuon, raubhuon, rupfhuhn, ropfhüenlein; lateinisch perdix; französisch perdrix; englisch partridge; italienisch pernice) ist in der Heraldik ein seltenes Wappentier bzw. eine im Vergleich zu anderen Wappenvögeln wie den Adler wenig verbreitete gemeine Figur.
Geschichte
Wann genau die Rebhuhnfigur zum ersten Mal in einem Wappen erscheint, ist unklar beziehungsweise nicht ausreichend erforscht. Nach Ralf von Retberg erscheint sie bereits im 13. Jahrhundert im Wappenwesen:
„Auch das Rebhuhn (..) gehört zu den in der Regel weißen Vögeln (..) Nach der Zeitfolge endlich ordnet sich das Vorkommen der Vögel etwa so (..) 13. Jahrhundert: (..) Rebhuhn (..)“
Es ist denkbar, dass die Rebhuhnfigur schon früher Eingang in das Wappenwesen fand, aber von Interpreten späteren Jahrhunderten nur als (unbestimmbarer) „Vogel“ angesehen wurde.
Familienwappen
Wappen der Beamtenfamilie Rephun (Franken)
Die Familie Rephun / Rebhan, die vom markgräflich-brandenburgischen Beamten Hans Rephun (* ca. 1509, + 25.01.1595) abstammt, führt(e) neben dem Stammwappen je nach Zweig eigenständige Wappen.
Stammwappen
Dieses Wappen (inkl. Lehensartikel) wurde dem Stammvater Hans Rephun am 06.12.1546 von Karl V. in Rothenburg ob der Tauber verliehen. Die Identität des Wappenträgers lässt sich u.a. durch den Hinweis St Brandenburg (= Supplicant Brandenburg) erschließen, der auf dem Konzept des Wappenbriefes von 1546 aufgeführt ist. Die Wappenverleihung wurde also vom Haus Brandenburg angestoßen, für das Hans Rephun seit 1541 tätig war[2]. Hans Rephun wirkte im Markgraftum Brandenburg-Kulmbach als hoher Beamter (1541-1549 Verwalter des Augustinerklosters Kulmbach, 1550-1577 Kastner in Hof/Saale, 1578-1590 Kammerrat in Kulmbach). Die Blasonierung des Wappens wird im Wappenbrief wie folgt angegeben:
- Mit namen ain plauven oder lasur farben Schildt, im grundt desselben ain gelber oder goltfarber dreypuhelter perg, steend auf dem mittern hochern, für sich aufrechts mit offnem Schnabel ain Rephuen seiner natürlichen Farb und Äu, auf dem Schilt ein Stechhelm mit plawer und gelber Helmdeck geziert, darauf steendt für sich aufrechts ein Rephuen von Farben und sonst allermassen gestalt wie im Schilt. Alßdann p. [perge = fahre fort] Datum Rotenburg 6 Decembris Ao 1546.
Hans Rephun und die folgenden Generationen führten ihr Wappen jedoch leicht abweichend von der Blasonierung:
- Das Rebhuhn wird sowohl im Schild als auch in der Helmzier flugbereit (also mit offenen Flügeln) dargestellt, obwohl dies in der Blasonierung nicht ausdrücklich erwähnt wird.
- Das Rebhuhn in der Helmzier steht ebenfalls auf einem Dreiberg, was in der Blasonierung nicht angegeben ist.
Wappen der Zerbster Linie
In den Wirren des 30-jährigen Krieges kam Hans Rephuns Urenkel Arnold Johann Sigmund Rephun (1610-1665) ins Fürstentum Anhalt-Zerbst. Er war der Gründungsvater der Zerbster Linie und führte nicht mehr das Stammwappen der Familie Rephun, sondern das des rheinischen Rittergeschlechts der Rephun von Fersheim.
Der Grund dafür dürfte gewesen sein, dass sich sein Vater Hans Sigmund Rephun (1570-1623) in den Jahren 1618 und 1621 hoch verschuldet von seinen Landsassengütern Reisach und Göppmannsbühl trennen musste[3] und 1623 in Kulmbach gewaltsam ums Leben kam[4]. Dies dürfte dem Sohn für eine Karriere im höheren Beamtentum kaum dienlich gewesen sein, und so führte er sich auf eine ältere, unverfänglichere Abstammung zurück, nämlich auf die Rephun von Fersheim. Ob dies gerechtfertigt war, erscheint zum aktuellen Zeitpunkt der Forschung eher unwahrscheinlich und bedarf noch genauerer Untersuchung.
Bis zum Aussterben der Zerbster Linie im Jahr 1860 hielt sich jedoch die Familienlegende einer Abstammung von den Rephun von Fersheim. Der Zerbster Oberforstmeister Ernst Wilhelm Gottlob von Rephun (1743-1816) verfügte beispielsweise gar testamentarisch, dass alle Besitzer des von ihm gestifteten Fideikommisses „den alten Stamm- und Geschlechtsnamen, nämlich Freiherr oder Graf Rephun von Fersheim, für sich und ihre ehelichen Nachkommen annehmen“[5] mussten.
Hans Rephun (ca. 1509-1595, Kastner von Hof/Saale und Kammerrat im Fürstentum Brandenburg-Kulmbach) Hans Sigmund Rephun (ca. 1545-ca.1578, Gegenschreiber zu Bayreuth) Hans Sigmund Rephun (1570-1623, Landsasse auf Göppmannsbühl/Opf.) Arnold Johann Sigmund Rephun (1610-1665, anhalt. Amtsrat in Zerbst) Arnold Siegmund Rephun (1658-1714, anhalt. Amtsrat in Zerbst) Johann Sigmund von Rephun (ca. 1695-1770, anhalt. geh. Rat und Kammerpräsident in Zerbst) |
Adelserhebung Johann Sigmund von Rephun (1744)
Als Johann Sigmund Rephun (fürstlich anhalt-zweibrückischer Kammerrat in Zerbst, 1695-1770), ein Enkel des Zerbster Stammvaters, bei Kaiser Karl VII. um die Adelserhebung anhielt, berief er sich auf seinen "echten" Vorfahren Hans Rephun, eine Abstammung zu den Rephun von Fersheim führte er dort nicht an (offenbar in Ermangelung an Beweisen). Folgerichtig wurde ihm von der Hofkanzlei das Wappen des Hans Rephun bestätigt und ein entsprechender Adelsbrief ausgestellt (inkl. privilegium denominandi, Lehenberechtigung)[6]. Allerdings entschied er sich, weiterhin das Wappen der Rephun von Fersheim zu führen. Dies blieb so bis zum Aussterben der Linie im Jahre 1860.
Dass sich Johann Sigmund von Rephun somit zwei Wappen zuordnen lassen, stiftet immer wieder Verwirrung – im Siebmacher von 1905 wird darüber hinaus für das Fersheim-Wappen eine falsche Tingierung angegeben[7]: Dort wird als Tingierung der Helmdecken mit Fragezeichen „weiß und grün“ angeführt, korrekt müsste es aber „weiß und rot“ heißen.
Wappen der egerländischen Linie
Die bis heute blühende egerländische Linie (Schreibweise: Rebhan bzw. Rebhahn) nahm im Jahr 2021 ebenfalls ein eigenständiges Wappen an (Entwurf: Martin Rebhan) und führt dieses neben dem Stammwappen als "kleines Familienwappen":
- Schräglinks von Gold und Rot im Rebhahn-Kopfschnitt geteilt. Auf dem Helm mit rot-goldenem Wulst und rot-goldenen Helmdecken ein fünfmal von Gold und Rot schrägrechts geteilter, silbern bewehrter Brackenrumpf, ein rotes, nach hinten eingebogenes Hifthorn mit goldenem Mundstück und golden gefasster Stürze im Maul haltend.
Das Wappen zeigt die Farben der Stadt Eger, wo sich der Gründungsvater der egerländischen Linie, Hans Sigmund Rephun, im Jahr 1593 niedergelassen hatte[9]. Die sich ergänzenden Rebhahn-Köpfe symbolisieren auch, dass sich der Familienzweig durch die Annahme eines eigenen Wappens nicht von den übrigen Linien absondert, sondern sich weiterhin als Teil der Gesamtfamilie versteht. Die Helmzier nimmt mit Bracke und Hifthorn eine Deutung des Familiennamens als ehemalige Rebhuhnjäger vor.
Weitere Rebhuhn-Familienwappen
Wappen der Rephun zu Pfersee (Augsburg)
„Der in den ältesten Urkunden
Pherese, Perzheim, Perzse
und später auchPferse
undPfersheim
genannte Ort klingt keltisch, und dürfte [..] vonPerz
= einer Burg, oder Pforte abzuleiten sein“
Im Neuen Siebmacher von 1911 finden sich Angaben zu einem Wappen der Familie Rebhun zu Pfersee, von denen Mitglieder nach Gustav Adelbert Seyler beziehungsweise Reginbald Möhner unter dem Namen Rephun etwa seit dem 14. Jahrhundert zu Augsburg greifbar sind. Der Namenszusatz ‚zu Pfersee‘ ist 1459 dem Bürger zu Augsburg Wilhelm Rephun zu verdanken, der ein „hübsch haus“ (Schloss Pfersee) bei Augsburg kurze Zeit in Besitz hatte („1463 überließ Barbara Koboldin, an Rudolph Dietenheimer verehelicht, ihren Anteil am Dorfe Pfersee um 2050 fl. an ihren Schwager Wilhelm Rebhun, welcher 1476 Schloß und Dorf Pfersee somit auch den inzwischen von Felix Kobold erworbenen Anteil um 5500 fl. an Wilhelm Gossenbrod verkaufte“)[10]. Die Quellenlage zum Wappen dieses Geschlechts ist problematisch, weil diverse Quellen verloren gegangen sind. Somit kann in Teilen heute nicht überprüft werden, inwiefern Seylers Angaben aus dem Jahre 1911 den Tatsachen entsprechen. Er beschreibt das Wappen der ‚Rebhun zu Pfersee‘ beispielsweise nach dem Teil II. des Wernigeroder Wappenbuchs, welcher 2021 als verloren gilt:
- (In Rot) auf goldenem Dreiberg ein silbernes Rebhuhn; auf dem Helm mit rot-silbernen Decken das Rebhuhn zwischen zwei roten Hörnern.
Außerdem zitiert Seyler das sogenannte Rumohr'schen Wappenbuch, dessen genuiner Inhalt und aktueller Verbleib der Redaktion nicht bekannt sind (Stand 2021). Demnach führten die Rephun von Pfersheim
- dasselbe Wappen, allerdings mit einem grünen Dreiberg, der auf dem Helm wiederholt wird.
Beide Beschreibungen passen im Prinzip zum Wappen des Jörg Rebhun, das von Vigil Raber überliefert ist und aus dem Jahre 1548 stammt:
- dasselbe Wappen, allerdings mit einen naturfarbenen (keinen silbernen) Rephuhn und einem schwarzen Dreiberg, der auf dem Helm wiederholt wird.
Wappen der Rephun von Fersheim/Plersheim/Pfersheim (Rheinisch)
– Siebmacher (1605)[11] |
Nach dem alten Siebmacher gab es ein rheinisches Geschlecht namens Rephun von Fersheim (auch von Plersheim, von Pfersheim oder ähnlich genannt):
„Der alte Siebmacher () gibt die Rephun von Fersheim unter dem Rheinischen Adel: in Silber auf grünem Dreiberg (ein natürliches) Rebhuhn. Helm: das Rebhuhn zwischen zwei silber-rot – rot-silber geteilten Büffelhörnern. Decken: rot silbern (..)“
: (Neuer Siebmacher, 1911)
Der Heraldiker Seyler zitiert im Neuen Siebmacher Hermann Hahn, welcher darauf verweist, dass die rheinische Familie 1437 mit Marx Rephun von Fersheim greifbar wird und seit Mitte des 16. Jahrhunderts unter dem Namen Rephuhn von Plersheim zur oberrheinischen Reichsritterschaft gehört; zwischen 1620 bis 1637 soll die Familie in der agnatischen Linie bereits erloschen sein.
Wappen Rebhuhn und Wappen Ottendorf genannt Rebhuhn (beide Basel)
Nach August Burckhardt wird in Basel ein Geschlecht namens Rebhahn (oder Rebhuhn) mit dem Weber Peter Rebhahn († 1358) greifbar. Die Familie blühte vom ca. vom 14. bis zum 18. Jahrhundert, und erlosch in agnatischer Linie nach Hans Jakob Leu spätestens 1789.[12][13] Nach Leu führte das Geschlecht ein Wappen mit einer Rebhuhnfigur[13], gleichwohl ist der Redaktion kein historische Aufriss des vorgeblichen Wappens bekannt, sondern nur ein Aufriss von Wilhelm Richard Staehelin aus den Jahren zwischen 1917 und 1929/30, lange nach dem Erlöschen der Familie.
Der Geschlechtsname Rebhuhn aus Basel kam nach August Burckhardt über die cognatische Linie respektive über den Weber Peter Ottendorf († 1419) nach seiner der Vermählung mit Greda Rebhuhn (1404-1453) auf deren Nachkommen, die sich den Namen Ottendorf, genannt Rebhuhn gaben und nach dem verloren gegangenen Bassenheimer Wappenbuch fortan ein vermehrten Wappen führten:
- „Gespalten silber blau, vorn auf grünem Boden (ein) Rebhuhn, hinten ein goldenes Hirschhorn. Helm: goldenes Hirschhorn. Die Farben der Decken sind nicht angegeben.“
Ein schöner Aufriss des vermehrten Wappens ist auf einer Wappenscheibe der Kirche Läufelfingen aus dem Jahre 1551 überliefert, wobei das Wappen der Ottendorf, genannt Rebhuhn dort aus Gründen der heraldischen Courtoisie gedreht erscheint.
Wappen Rebhan (Thüringen)
Auch die aus Thüringen stammende Familie Rebhan führte eine Rebhuhnfigur im Wappen, vermutlich aber erst seit dem Theologen Nikolaus Rebhan (1571-1626), der als Sohn eines Bauern und Müllers geboren war.
1672-1717: Rebhuhn im Wappen von Johann Rebhan
Wappen Reppichau versus Fabelwappen Eike von Repgow
Beispielsweise dichteten Heraldiker wie Gustav Adolf Closs und andere dem Verfasser des Sachsenspiegels Eike von Repgow (* wohl zwischen ca. 1180 und 1190; † nach 1233) rückwirkend ein Fantasiewappen mit Rebhuhnfigur an, welches nie von Eike von Repgow geführt wurde. Allgemein wird Eike von Repgow aufgrund einer mehr oder weniger vagen Namensähnlichkeit identifiziert mit dem in sechs Urkunden zwischen 1209 und 1233 genannten »Eike von Reppichowe«, »Heico von Repechowe« u. ä.).[14] Nach Janek erfolgte die sprachliche Ableitung Repgow = Reppichowe = Reppichau = Rebhuhn?
aus ideologischen und propagandistischen Gründen;[15] er geht davon aus, dass selbst das Wappen derer von Reppichau – in Schwarz ein naturfarbenes Rebhuhn (teils auf grünem Dreiberg) – nicht gesichert ist:
„Zweifelsfrei nachgewiesen ist (die Abstammung des Eike von Repgow aus der Familie von Reppichau) allerdings nicht. Ebenso ist das Wappen derer von Reppichau nicht unzweifelhaft nachweisbar.“
1857: (nach Johann Andreas Tyroff)
Angelehnt an das vermeintliche Wappen des Eike von Repgow – welches in Wahrheit das Wappen der preußischen von Reppichau ist – übernahm man im 20. Jahrhundert die Rebhuhnfigur in ein, zwei offizielle Wappen. Beispielsweise stand das Wappentier in Feld 4 des Wappens des Landkreises Dessau-Köthen symbolisch vorgeblich für den Sachsenspiegelverfasser, desgleichen referenziert das silberne Rebhuhn im grünen Feld im Wappen des Ortsteils Reppichau vorgeblich auf diesen – faktisch verweisen beide Motive aber nur auf das Wappen der preußischen Familie Reppichau.
Silbernes Rebhuhn (Reppichau)
Darstellung
Die Darstellung einer Rebhuhnfigur in Wappen lehnt sich an das Idealbild des gleichnamigen natürlichen Hühnervögels (Rebhuhn, perdix perdix) an, sollte aber heraldisch stilisiert erfolgen. Die typischen Merkmale des Vogels (gedrungener Hühnervögelkörperbau, kurze runde Flügel und ebensolcher Schwanz mit 16 bis 18 Steuerfedern, kleiner gerader Schnabel, Fleck in Form eines Hufeiseisens an der Unterbrustseite, kurzer Lauf ohne Sporn et cetera) sind in der heraldischen Gestaltung besonders zu betonen.
Die Rebhuhnfigur erscheint in Wappen meist stehend oder schreitend, stets in einer gedrungenen Körperhaltung. Die Flügel sind gewöhnlich angelegt darzustellen; sie kommen nur ausnahmsweise ausgebreitet vor (was in der Wappenbeschreibung gemeldet werden sollte). In der Normalform ist die Figur nach heraldisch rechts gewendet (andere Richtungen sollten angezeigt werden).
Die Rebhuhnfigur kommt in vielen Wappen natürlich (das heißt in Naturfarbe respektive Naturform) vor, in anderen heraldisch (zum Beispiel einfarbig, nur mit einer einzigen heraldischen Farbe, bevorzugt in Gold oder Silber, gelegentlich aber auch in Schwarz oder einer anderen Farbe). Wird die Bewehrung der Rebhuhnfigur in einer anderen beziehungsweise in einer hervorgehobenen heraldischen Farbe dargestellt, ist dies in der Wappenbeschreibung anzugeben. Da die Figur selten in Wappen erscheint, gibt es keine weiteren expliziten heraldischen Vorgaben für sie, außer jene, die für heraldische Vögel allgemein gelten.
Goldenes Rebhuhn im Wappen der Gemeinde Pöring
Gekröntes Rebhuhn (Aunis)
Natürliches Rebhuhn (Perdiguera)
Drei natürliche Rebhühner 2:1 (Lussac)
Fliegendes Rebhuhn in Naturfarbe (Magny)
Rebhuhnkopfschnitt
Das Rebhuhn erscheint in der Heraldik nicht nur als gemeine Figur, sondern auch als Rebhuhnkopfschnitt (auch Rebhuhnschnitt genannt, s.o. unter Wappen der egerländischen Linie).
Abgrenzung
In einigen Fällen ist unklar, ob in einem Wappen explizit ein „Rebhuhn“, ein unterschiedlicher Hühnervogel oder ein ganz anderer Vogel dargestellt wird. Grundsätzlich ist die Rebhuhnfigur nur schwer oder gar nicht von einer Wachtelfigur zu unterscheiden. Im Einzelfall sind die Wappenbeschreibung, Wappenstifter oder Wappenführender beziehungsweise die jeweilige Wappengeschichte hinzuzuziehen, um ein Motiv in einem gegebenen Wappenaufriss näher zu bestimmen.
Wappenbilderordnung
- Das Rebhuhn wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt „Andere Wildvögel“ unter der Nr. 4421 aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks
- Daniel Erpelding: perdrix - Ein Rebhuhn. wiesel.lu, 2021, abgerufen am 10. November 2021 (Wappen mit Rebhuhnfiguren im Werk Armorial Loutsch [1974]).
Einzelnachweise
- ↑ Ralf von Retberg: Die Geschichte der deutschen Wappenbilder. Aus Ralf von Retbergs Nachlasse. 1884. Posthum in: Jahrbuch der k.k. heraldischen Gesellschaft Adler zu Wien. XIII./XIV. Jahrgang. Wien 1886/1887. Seite 52-53.
- ↑ Lang, Karl Heinrich von: Neuere Geschichte des Fürstenthums Baireuth: Dritter und lezter Theil, welcher die Regierungszeit des Markgrafen Georg Friedrich von 1557 bis 1603 begreift. Nürnberg: Monath und Kußler, 1811. S. 34
- ↑ Stadtarchiv Bayreuth, Schlossarchiv Gö Nr. 30 und Staatsarchiv Bamberg, MBKB, GHAP, AuB 6538
- ↑ Landeskirchliches Archiv der Evang.-Luth. Kirche, Dekanat Kulmbach, Kulmbach-Petrikirche, Tauf- Trauungs- und Bestattungsmatrik 1601-1630, fol. 205
- ↑ Luginsland, Heimatkundliche Beilage des Anhalter Anzeigers, Nr. 22 vom 22.12.1932
- ↑ Österreichisches Staatsarchiv, AT-OeStA/AVA Adel RAA 342.2 (Link)
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, VI. Band, 11. Abteilung; Ausgestorbener Anhaltischer Adel; Verfasser: George Adalbert von Mülverstedt; Publikation: Nürnberg: Bauer & Raspe, 1905. S. 48. Tafel 27. [1]
- ↑ Copyright: Martin Rebhan (Entwurf), Ralf Burkert (Aufriss)
- ↑ s. Weglassbrief im Staatsarchiv Eger: Fond: Archiv města Cheb (listiny), (1242)-1945, Inv. č.: 1974 Link
- ↑ 10,0 10,1 Die römischen Alterthümer in den nächsten Nachbars-Orten von Augsburg, und derselben Ortsgeschichten von Pferseee (..) In: Kreis-Intelligenzblatt der Königlich Baierischen Regierung des Ober-Donau-Kreises. Augsburg, 1825. S. 72-86. (Google)
- ↑ Alter Siebmacher. Reynlendische. 1605, S. 129 urn:nbn:de:urmel-876d0c57-c5dd-4e46-bc18-de4db6c45eaa3-00006345-2359
- ↑ Wilhelm Richard Staehelin; August Burckhardt: Wappenbuch der Stadt Basel. 1917-1929/1930.
- ↑ 13,0 13,1 Hans Jakob Leu: Supplement zu dem allgemeines helvetisch-eidsgenössischen oder schweizerisches Lexicon. Vierter Teil, M bis R. Zusammengetragen von Hans Jakob Holzhalb. Zürich, 1789. S. 430. (Google)
- ↑ Autoren- und Werklexikon: Eike von Repgow. Killy Literaturlexikon, S. 4617. (vgl. Killy Bd. 3, S. 207)
- ↑ 15,0 15,1 Andreas Janek: Wunderbare Wappenwelt Deutschland und Sachsen-Anhalt. Band 2. Band 2. Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Landkreis Börde, Burgenlandkreis, Landkreis Harz, Landkreis Jerichower Land, und Landkreis Mansfeld-Südharz. Ein Plädoyer für mehr Phantasie und Sachkenntnis in der Kommunalheraldik. ISBN 3749469849. 2020. S. 423-429.
- ↑ Karl Lohmeyer: Kaspars von Nostitz Haushaltungsbuch des Fürstenthums Preussen 1578. Ein Quellenbeitrag zur politischen und Wirthschaftsgeschichte Altpreussens. Leipzig, 1893. S. 202-205(Google)
- ↑ Johann Heinrich Eberhard: Kritisches Wörterbuch über Juristische Sachen. Fünftes und sechstes Alphabet. Bei Friedrich Christian Kochendörfer. Frankfurt a. M., 1771. S. 194-198. (Google)