Apfelbaum (Heraldik)

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Apfelbaum
 
in der Natur
 
in der Heraldik
(nach Siebmacher, 1889)

Der Apfelbaum (frz.: pommier; engl.: apple-tree) sowie alle Teile eines Apfelbaums (Apfel, Ast/Zweig des Apfelbaumes und so weiter) erscheinen als Wappenfiguren in vielfältiger Weise in der Heraldik und sind gewöhnlich gemeine Figuren.

Neben den gemeinen Figuren sind in der Heraldik -- wenn auch selten -- der Wappenschnitt Apfelschnitt und das Kreuz Apfelkreuz gebräuchlich.

Apfelbaum

Der Apfelbaum wird in der Heraldik dargestellt:

  • entweder als Apfelastwerk/Apfelbäumchen mit Blättern und Früchten (deren Anzahl gemeldet werden kann)
  • oder als Apfelbaum mit geschlossener Krone mit einer unbestimmten Anzahl von Früchten
  • oder in Anlehnung an den Baum des LebensW-Logo.png („Lebensbaum“) als eine Form des Ornaments

Die Früchte („Äpfel“) der gemeinen Figur Apfelbaum sollten in der Regel übernatürlich groß erscheinen.

„Der Apfelbaum (Tafel XXIII. Figur 58.): (kennzeichnet sich ..) durch die bekannte Form (der) Früchte, ohne welche (er) niemals (vorkommt), ebenso (sind) daran (seine) Zweige (Tafel XXIII. Figur 59.) und (seine) Früchte selbst (Figur 56. 57. ..) leicht zu erkennen.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Apfelbäume können in allen heraldischen Farben erscheinen, wobei eine Grün-Tinktur mit roten Früchten besonders gebräuchlich ist. Letztgenannte Farbkombination gilt nicht als Verstoß gegen heraldische Farbregeln, sondern als erlaubte und vernachlässigbare Ausnahme vom allgemeinen heraldischen Farbkodex. Besondere Farbgebungen (zum Beispiel „Äpfel Rot-Gelb geteilt“) sind zu melden.

Apfelzweig

Der Apfelzweig (auch Zweig mit Äpfeln oder ähnlich genannt) ist im Wappen oft schräg oder linksschrägs, aber auch balkenweis oder pfalweis gestellt. Er treibt gewöhnlich einige übertrieben gezeichnete Laubblätter des Apfelbaumes und deutlich hervorgehobene Äpfel (stets vereinzelt ausgeführt). Es empfielt sich, die genaue Stellung der Äpfel und der Blätter am Zweig, ihre Anzahl et cetera zu blasonieren; anderenfalls obliegt es der künstlerischen Freiheit, wie der Apfelzweig aufgerissen wird.

Ast mit Äpfeln

um 1460: Apfelast im Wappen der Vitzthum von ApoldaW-Logo.png

Ein „Ast mit Äpfeln“ („Apfelast“) ist im Prinzip von einem „Apfelzweig“ heraldisch zu unterscheiden. Der Ast mit Äpfeln sollte dick, knorrig, stammähnlich sein und wird bevorzugt in Schwarz oder Naturfarbe tingiert; der Apfelzweig dagegen ist dünn, filigran und erscheint oft in der gleichen heradischen Farbe wie das Blattwerk. In der Praxis werden diese Unterscheidungsmerkmale jedoch vernachlässigt und Apfelzweig und Apfelast in Wappenbeschreibungen und Wappendarstellungen oft nicht widerspruchsfrei voneinander abgegrenzt.

Apfel

Der Apfel erscheint in der Heraldik gewöhnlich kugelförmig, mit einem kurzen Stiel und ein, zwei Blättern daran, selten mit kleinen (vertrockneten) Kelchblättern an der Unterseite, die manchmal mißverständlich als Butzen gemeldet werden.

Die genaue heraldische Ausprägung des Apfels kann in der Wappenbeschreibung erwähnt werden, zum Beispiel: mit Stiel / gestielt (frz.: tigé; engl.: stalked, with stalk), ohne Stiel (frz.: démanché sans tige; engl.: stalkless), mit Blättern (frz.: feuillé; engl.: leaved) oder ähnlich.

Alle Teile des Apfels können unterschiedliche tingiert sein. Unterschiedliche Tinkturen sind zwingend zu melden (zum Beispiel: „roter Apfel an grünem Stiel“). Bevorzugt wird die gemeine Figur Apfel in Gold, Silber, Rot oder Grün dargestellt, aber auch alle anderen heraldischen Farben sind möglich.

Die „normale“ Stellung des Apfels ist in der heraldischen Literatur nicht wohldefiniert beziehungsweise nicht einheitlich festgelegt. Um Mißverständisse zu vermeiden, kann die genaue Stellung des Apfels gemeldet werden:

  • „aufrecht“ oder „mit abwärts gekehrtem Stiel“ bedeutet, daß Apfelstiel und gegebenenfalls das Laubwerk unter dem Apfel erscheinen und derselbe (mit den möglichen Kelchblättern) zum oberen Schild-/Feldrand zeigt;
  • „hängend“ bedeutet, daß Stiel und gegebenenfalls das Laubwerk oberhalb des Apfels erscheinen und derselbe (mit den möglichen Kelchblättern) zum unteren Schild-/Feldrand zeigt.

Äpfel erscheinen in Wappen meist in Ein-, Zwei- oder Dreizahl, seltener in Vier- oder Mehrzahl. Äpfel in Dreizahl werden gewöhnlich 2:1 gestellt, erscheinen aber auch 1:2, pfahlweise oder balkenweise.

Teilweise erscheint der Apfel als Nebenmotiv einer gemeinen Figur (beispielsweise wird das Wappentier Affe häufig zusammen mit einem Wappen dargestellt).

Apfelbaumstumpf

Aus der gemeinen Figur Baumstumpf wird gewöhnlich ein Apfelbaumstumpf, wenn er mit Neutrieben im Wappen erscheint, an denen sich Äpfel befinden. Zuweilen, wie beispielsweise im Wappen von Apolda, kann man auch einen Baumstumpf ohne Früchte als Apfelbaumstumpf interpretieren.

Apfelkreuz

Das Apfelkreuz („kugelbesetztes Kreuz“) ist ein Kreuz mit kugelförmigen Kreuzarmenden („Äpfeln“).

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Apfelkreuz

Symbolik

In der Heraldik stehen Apfelbaum, Apfel und Apfelzweig teilweise als redende Wappenfigur für Familien namens Apfel, Apel, Appel und ähnlich oder für Orts-/Gebietsnamen wie Affoltern, Affalterbach (von ahd. *afoltrun = ‚(bei den) Apfelbäumen‘), Apolda, Affeltrangen (von ahd. apholtra/affaltra = ‚Apfelbaum‘; und wang = ‚Feld, Au, Wiese, Hang‘) oder ähnlich.

Außerhalb der Heraldik besitzt der Apfel im gesamten eurasischen Kulturkreis zahlreiche symbolische Bedeutungen (meist als Sinnbild der Liebe, Sexualität, der Fruchtbarkeit und des Lebens, der Erkenntnis und Entscheidung, des Reichtums) . Siehe dazu in der Wikipedia:

  • Kulturapfel, SymbolikW-Logo.png: Der Liebesapfel; der Lebensapfel; der Apfel der Prüfung; der Apfel als Ernte; der Zankapfel; Goldener Apfel.

Wappenbilderordnung

Siehe auch

Weblinks

Literatur

  • Walter Leonhard: Das große Buch der Wappenkunst. Verlag Georg D. W. Callwey, München 2001, ISBN 3-8289-0768-7.

Einzelnachweise

  1. Nicht wörtlich zitiert nach: J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 105