Gekrönt
Der Ausdruck gekrönt (oder ... mit Krone; frz.: couronné; engl.: crowned) ist in der Heraldik gebräuchlich, wenn eine gemeine Figur, der Helm, der Schild oder ähnliches in Verbindung mit einer Krone im Wappen erscheint.
Darstellung
Wenn eine Wappenfigur gekrönt dargestellt wird, erscheint die Krone im Normalfall in Gold.
„Gekrönt (..) Die normale Tinktur der Krönung ist Gold und wird als solche nicht berufen.“
Alle anderen heraldischen Farben sind zu melden.
Gekrönte Menschen- oder Tierfiguren
Gewöhnlich wird der Ausdruck „gekrönt“ im Zusammenhang mit Tieren oder Menschen verwendet, die im Wappen in Verbindung mit einer Krone erscheinen:
„Gekrönt ist mit einer Krone bedeckt. Man krönt in der Heraldik allerart Figuren, in der Regel aber Menschen und Thiere (..)“
„Gekrönt: Menschen und Tiere, auf deren Kopf sich eine Krone befindet. In den meisten Fällen erscheinen Löwe und Adler gekrönt, aber auch andere Tiere kommen mit einer Krone als Wappenbild oder Helmzier vor.“
Wenn der Ausdruck „gekrönt“ für Tiere oder Menschen in der Wappenbeschreibung verwendet wird, erscheint im Wappen die Krone in der Regel auf dem Kopf der entsprechenden gemeinen Figur.
„Gekrönt: wenn eine offene Krone den Kopf umfängt.“
Gekrönter Löwenkopf
Gekrönter Adlerkopf
Gekrönter Mohr (Hochstift Freising)
Goldgekröntes Brustbild eines Mannes (historisches Wappen von Damgarten)
Gekrönter Frosch
(Wappen Vahle)Gekrönter Esel (Wappen Tussenhausen)
Andere gekrönte Figuren
Teilweise werden andere gemeinen Figuren (zum Beispiel ein Rad, ein Buchstabe oder ähnliches) „gekrönt“ beziehungsweise mit einer Krone dargestellt. In diesen Fällen ist die Kronenfigur so zu positioneren, dass sie das andere Motiv mindestens oben berührt und der Eindruck entsteht, dass die andere gemeine Figur die Krone wirklich „trägt“.
Gekröntes Mainzer Rad
Gekröntes Kleeblattkreuz, dessen Unterarm eine Pflugspitze bildet (Wappen Kruunupyyn)
Gekrönte Haut eines getrockneten Stockfisches (Wappen Islands unter dänischer Herrschaft; etwa 16. Jhd. bis 1903)
Krönen als Wappenbesserung
Nach Otto Titan von Hefner kann das Krönen einer Wappenfigur mit einer Wappenbesserung verbunden sein:
„(..) Im Wappen von (..) der von Seinsheim (Sünching) (erscheint) ein gekröntes Wildschwein. Diese Krönen der Wappenthiere galt lange Zeit als eine „Besserung“ und nur in diesem Sinne läßt sich erklären wir das Wildschwein im sünchinger Wappen zu einer Krone gelangte.“
„Schwebende“ Krone
„Schwebt“ eine Krone über einer gemeinen Figur oder steht sie frei darüber, so ist dies in der deutschsprachig geprägten Heraldik nicht als „gekrönt“ zu beschreiben. Statt dessen empfiehlt sich eine andere Art der Blasonierung (wie beispielsweise „unter einer Krone ...“ oder ähnlich). In der italienischen Heraldik dagegen gibt es die Besonderheit, daß mit „gekrönt“ oft gemeint ist, daß die Krone über der gekrönten Figur „schwebt“.
Gekrönter Helm
Der Ausdruck "gekrönt" ist auch für Wappen gebräuchlich, bei denen sich eine Krone beziehungsweise eine Rangkrone auf dem Helm des Wappens befindet.
„Gekrönt“ versus „bekrönt“
Grundsätzlich ist der heraldischer Fachausdruck „gekrönt“ von dem ähnlich klingenden „bekrönt“ abzugrenzen. „Gekrönt“ wird stets in Verbindung mit einer Krone verwendet; „bekrönt“ (vom Verb bekrönen; lateinisch coronare oder ornare) bedeutet dagegen allgemein
- mit einem kronenähnlichen Gegenstand (Schmuck, Kranz, Aufsatz, Aufbau oder Ähnlichem) versehen[4] beziehungsweise einer Krone gleich gestalten (zum Beispiel den oberen Abschluss eines Gebäudes/Gebäudeteiles)[5]
- den krönenden Schmuck oder Abschluss von Etwas bilden[4]; „etwas sitzt einer Krone gleich auf etwas anderem, etwas schließt etwas als krönender Abschluss ab“[5]
Beispielsweise ist der Wappenschild im Wappen des Klosters Speinshart mit einer Mitra bekrönt („besetzt“) -- aber eben nicht „gekrönt“, da keine Krone dargestellt wird. In der heraldischen Literatur werden die unterschiedlichen Bedeutungen von „bekrönt“ und „gekrönt“ selbst von erfahrenen Heraldikern nicht immer akkurat auseinander gehalten. Zum Beispiel verwendet Walter Leonhard in seinem Werk Das grosse Buch der Wappenkunst (1978/2000) systematisch und unkritisch in zig Bedeutungen das Wort „bekrönt“, aber selten oder gar nicht den Begriff „gekrönt“.[6]
„Halsgekrönt“ versus „halsbekrönt“
Gelegentlich wird die Krone Wappenfiguren über den Hals gezogen, wie es beispielsweise bei Schwan, Storch, Gans et cetera vorkommen kann (halsgekrönt). Gewöhnlich verwenden Heraldiker die Ausdrücke „halsgekrönt“ und „halsbekrönt“ synonym, obwohl sie, streng genommen, voneinander abgrenzt werden müssten.
„Halsgekrönt nennt man Thiere, zum Beispiel Löwen, Hunde, Kraniche, in England besonders oft als Wappenhalter gebrauchte Thiere, welche mit einer Krone am Hals umgeben sind (..)“
„halsbekrönt, halsgekrönt: Bezeichnung für ein Tier, da eine oben offene, meist eine Blattkrone, um den Hals trägt. Diese Art der Darstellung von Tieren ist besonders in der englischen Heraldik beliebt. So erscheint zum Beispiel im Wappen von Großbritannien sowie im Wappen des ehemaligen Königreiches Hannover ein halsbekröntes/halsgekröntes Einhorn als Schildhalter. Halsbekrönt/halsgekrönt kommen vielfach auch Schwäne und Reiher vor (..)“
Halsgekrönter Schwan (Schwaan)
Schwan mit goldener Halskrone (Wappen Neumünster)[8]
Ob eine heraldische Halskrone in dem einen oder anderen Wappen sinnbildlich für das Recht der sogenannten „Halsgerichtsordnung“ steht, muss im Einzelfall geprüft werden.
Wappenbilderordnung
- Gekrönt wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Beziehung von Haupt- und Nebenfiguren unter der Nr. -546 aufgenommen.
- Halsgekrönt wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Beziehung von Haupt- und Nebenfiguren unter der Nr. -552 aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Hefner, Otto Titan von: Altbayerische Heraldik unter Zugrundelegung eines neuen allgemeinen Systems der wissenschaftlichen Heraldik. Erste Abteilung. München, 1869. S. 253 (Google)
- ↑ 2,0 2,1 Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 149 f., 173 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
- ↑ 4,0 4,1 Duden online „bekrönen“. Abgerufen: 25. März 2021. (Permanentlink)
- ↑ 5,0 5,1 Lemma bekrönen. (30. Mai 2020). Wiktionary, Das freie Wörterbuch. Abgerufen am 25. März 2021, 22:02 von https://de.wiktionary.org/w/index.php?title=bekr%C3%B6nen&oldid=7884138
- ↑ Vgl.: Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung. Callway, München 1978, ISBN 3-8289-0768-7, S. diverse (Genehmigte Lizenzausgabe für Weltbild Verlag GmbH: Bechtermünz, Augsburg 2000).
- ↑ Querfurt, Curt Oswalt Edler von: Kritisches Wörterbuch der heraldischen Terminologie. Nördlingen: Beck. 1872. Neudruck: Wiesbaden: M. Sändig. 1969. Seite 58.
- ↑ Neumünster: „In Rot eine silberne Fabrikanlage mit fünf Schloten, darunter ein silberner Schwan mit goldener Halskrone; über ihm schwebend ein silbernes Nesselblatt.“ (Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein)
- ↑ Originalblason, entnommen aus dem Adelsbrief vom 26. April 1532: „Im goldenen Schilde, ein mit zwei, aus einer gestürzten goldenen Halskrone hervorgehenden, von einander abgewendeten, rot bewehrten Greifenköpfen dargestellter schwarzer Löwe. Der nicht gekrönte offene Turnierhelm mit schwarz-goldener Decke trägt den, sonst wie im Schilde gebildeten doppelköpfingen Löwen bis unter die Brust hervorwachsend.“