Benagelt
(„Beleg für ein gegittertes [trelliertes] Wams (»gegittert«, teils auch »benagelt« genannt (..)“; nach Demmin
(In Silber ein golden benageltes rotes Gitter; nach WBO, Nr. -579)
Benagelt (Partizip Perfekt des Verbs benageln; auch genagelt[1], ‚mit Nägeln [befestigt, festgenagelt]‘[2], ‚mit Nägeln beschlagen‘[3], ‚mit Nagelköpfchen‘[4] und anderes mehr genannt; französisch cloué ‚mit einem Nagel versehen‘ oder französisch clouté ‚mit Nägeln beschlagen‘; englisch nailed; teilweise zum Begriff bebuckelt synonym verwendet[5]) ist ein historisch belegter Terminus der Heraldik, der heute als veraltet, unpräzise und interpretativ irreführend aufgefasst wird.
Der Ausdruck bezeichnet zumeist ein typologisches Arrangement kleiner, heraldisch idealisierter „Kreisscheiben“ oder geometrisch-punktueller „Kreisflächen“ („Kugel“, „Scheibe“, „Kreis“, „Nagelkopf“, „Buckel“, „Ball“, „Punkt“ et cetera), die regelmäßig oder unregelmäßig entlang der Kontur oder innerhalb der Flächenzonen heraldischer Figuren (Heroldsbilder oder gemeiner Figuren) angeordnet sind. In der Regel sind die betreffenden planaren, homogenen, kreisrund bis ovalen Flächenelemente farblich abgesetzt oder anders visuell erkennbar vom Untergrund abgehoben. Eine Darstellung mit eher rechteckiger (quadratischer) Flächenform kommt gelegentlich vor, beispielsweise wenn diese Flächen keine „Nagelköpfe“, sondern „Nagellöcher“
darstellen sollen.
Darstellung
Der Ausdruck benagelt wird bevorzugt im Zusammenhang mit den Wappenfiguren „Gitter“, („Flechtggitter“, „Schräggitter“, Fallgatter), „Zaun“, „Hufeisen“ und „Halsband“ verwendet, sofern diese ein entsprechendes Arrangement kleiner „Nagel-/Buckelflächen“ mit bestimmter oder unbestimmter Anordnung aufweisen. Die Anzahl dieser besonderen Flächen wird bei geringer Zahl gelegentlich in einer Wappenbeschreibung bestimmt (zum Beispiel: „Hufeisen benagelt zu sechs“), bleibt aber bei hoher Anzahl im Normalfall ohne genaue Vorgabe und im Ermessen der wappenkünstlerischen Freiheit (zum Beispiel: „benageltes Hufeisen“, „Hufeisen mit Nägeln“ etc. – im Gegensatz zum „Hufeisen ohne Nägel“ respektive zum „Hufeisen ohne Nägellöcher“). Steht die „Benagelung“ im Zusammenhang mit einem streng symmetrischen oder regelmäßigen Muster, wie es typischerweise bei gitterartigen Wappenfiguren der Fall ist, ist die Anzahl und Anordnung der „Nagelelemente“ nicht beliebig, sondern orientiert sich am jeweiligen Muster (so ist Falle einer gitterartigen Figur die Benagelung stets auf allen Verbindungs-/Kreuzungspunkten des Gitterwerks graphisch zu akzentuieren).
Tinkturverhältnisse
Nach der Auffassung einer Vielzahl von Wappentheoretikern ist die Verwendung der Ausdrücke „benagelt“, „genagelt“ und „bebuckelt“ erforderlich, sofern in einem Wappen die als „Nagel-“ beziehungsweise „Buckelköpfe“ gestalteten Flächen mit einer von der Farbe der Wappenfigur abweichenden („anderen“, „besonderen“) Tinktur ausgeführt sind (vgl. weiter unten → „Begriffsgeschichte“). In der Früh-/Blütezeit der Heraldik liegt der zeichnerischen und farblichen Ausführung dieser Flächen jedoch keine verbindliche und einheitliche heraldische Systematik zugrunde. Vielmehr zeigen Recherchen in frühen Wappenbüchern/-rollen, dass Nagel-/Buckel-Flächen als stilistisches Mittel in mehreren Varianten eingesetzt wurden. Zum einen kommen dabei insgesamt drei unterschiedliche Tinkturen zum Einsatz, zum anderen gibt es Varianten mit zwei Tinkturen, wobei eine doppelt verwendet wird, wodurch in besonderen Fällen der Eindruck entstehen kann, dass eine reine Konturdarstellung vorliegt.
| Flächen mit eigener Tinktur (unter Beachtung der heraldischen Farbregeln) Aus heraldischer Perspektive ist eine Dreifarbigkeit, bei der Schild/Feld und Wappenfigur sowie Nagel/Buckel jeweils eine eigene Farbgebung aufweisen, erstrebenswert, bei der die heraldischen Farbregeln, wie beispielsweise „Metall darf nicht auf Metall, Farbe nicht auf Farbe zu stehen“ kommen, beachtet werden. Beispiel : „In Silber ein golden benageltes rotes Gitter“. |
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| Flächen mit eigener Tinktur (mit gedulteter Ausnahme der heraldischen Farbregeln) In der Praxis kommen im Wappenwesen auch „dreifarbige Benagelungen/Bebuckelungen“ vor, die sich nicht streng an heraldische Farbregeln halten, insbesondere wenn die „Nägel“/„Buckel“ in der heraldischen Farbe Schwarz tingiert sind, während die Wappenfigur mit einer anderen heraldischen Farbe (Rot, Blau, Grün) eingefärbt ist (also heraldische Farbe auf heraldische Farbe zu stehen kommt, was von den Befürwortern strenger heraldischer Regeln nicht gern gesehen wird). Beispiel : „In Silber eine schwarz benageltes rotes Gitter“. |
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| Flächen mit gleicher Tinktur wie die Feld-/Schildfarbe In einigen Fällen weisen die benagelten/genagelten/bebuckelten Elemente dieselbe Tinktur wie der Schild/das Feld auf und die zugehörige Wappenfigur erscheint gewissermaßen → „durchbrochen“ – sie ist sozusagen „perforiert“, sodass es den Anschein hat, als ob die Farbe des Schildes/des Feldes hindurchscheint. Beispiel : „In Silber ein silbern benageltes rotes Gitter“. Bei historischen Wappen, zu denen keine gesicherten und verbindlichen detaillierten textuellen Beschreibungen vorliegen, wirft diese Gestaltung die Frage auf, wie genau die „durchbrochenen Elemente“ zu deuten sind. Stellen sie beispielsweise bei einer Hufeisenfigur „Nagellöcher“ – oder „Nagelköpfe“ dar? |
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| Flächen mit reiner Kontur-/Umrissdarstellung Schließlich gibt es Darstellungen, in denen die „Nägel“ oder „Buckel“ in Wappen farblich unbestimmt sind beziehungsweise keine eigene Tinktur besitzen, sondern lediglich durch feine Konturlinien oder eine stilistische Binnenzeichnung angedeutet sind. Diese Nagel-/Buckelgestaltung in einem gewissen Sinn mit einer heraldischen Damaszierung vergleichbar und kommt im Grunde mit lediglich zwei Tinkturen aus (der Schild-/Feldfarbe und der Farbe der Wappenfigur). Beispiel : „In Silber ein rot benageltes rotes Gitter“. |
„Ornamentnagel“ versus (gemeine) Nagelfigur
Heraldische Kunstwörter wie „benagelt“, „genagelt“, „bebuckelt“ etc. beziehen sich in der Regel auf eine rein ornamentale Auszeichnung von Wappenfiguren mit sichtbaren Nagel- oder Buckelköpfen. Diese erscheinen als kleine, scheibenförmige Elemente, die entweder farblich abgesetzt oder grafisch konturiert sind, ohne dass ein funktionaler Zusammenhang zum dargestellten Gegenstand (z. B. einem Hufeisen, einem Gitter etc.) erforderlich wäre. Davon zu unterscheiden ist die Wappenfigur „Nagel“, insbesondere die seltener anzutreffende Darstellung eines durchgesteckten Nagels, der in seiner vollen Länge sichtbar ist und ein Loch einer heraldischen Figur durchdringt.
Ein exemplarisches Beispiel bietet das Gemeindewappen von Niederlauterbach
(Département Bas-Rhin): Es zeigt ein von Grün und Gold schräggeteiltes Schild mit einem schrägrechten silbernen Hufeisen, durch dessen zweites Loch auf der heraldisch linken Seite ein schräglinker silberner Nagel gesteckt ist. Die französische Blasonierung lautet: „Tranché de sinople et d'or, au fer à cheval d'argent posé en bande, portant au deuxième trou de senestre un clou du même posé en barre.“[7] In der deutschen Terminologie wäre hier nicht von einem „benagelten“ Hufeisen zu sprechen, sondern eher von einem „durchsteckten“ („durchbohrten“, „durchnagelten“), da ein (vollständiger) Nagel integraler Bestandteil der figürlichen Darstellung ist und nicht bloß dekorative Funktion übernimmt.
„Ornamentnagel“ versus „belegt“
In der heraldischen Praxis kommen mitunter terminologische, darstellerische und interpretative Unschärfen zwischen ornamentaler Auszeichnung und bedeutungstragendem Wappenelement vor. Ein exemplarischer Fall findet sich im Wappen der Gemeinde Loxstedt
(Niedersachsen): Dieses zeigt einen grünen Schild, dessen Rand laut Blasonierung „umlaufend mit 21 silbernen Schildnägeln belegt“ sei.[8] Eine genaue Analyse des Wappenaufrisses ergibt jedoch, dass keine vollständigen Schildnägel (als körperlich-plastische gemeine Figuren) dargestellt sind, sondern vielmehr 21 kreisrunde, planare Flächenelemente, die als stilisierte Nagelköpfe zu interpretieren sind. Die Nägel erscheinen nicht als aufliegende Objekte im Sinne „heraldischer Belegung“, sondern als punktuell eingeschlagene ornamentale Markierungen. In terminologischer Hinsicht wäre die Formulierung „belegt mit Schildnägeln“ daher ungenau; sachlich präziser wäre die Charakterisierung als „benagelt mit Schildnägeln“ im Sinn einer regelmäßigen Anordnung dekorativer Rundformen entlang der Schildkontur.
„Benagelt“ versus „bebuckelt“
In der heraldischen Literatur wird mitunter keine klare Unterscheidung zwischen „benagelt“ und „bebuckelt“ getroffen. So verwendet etwa Maximilian Gritzner beide Termini synonym („benagelt = dasselbe wie bebuckelt“)[5]. Dennoch lassen sich semantische Unterschiede benennen:
„Benagelt“suggeriert eine flache, aufgesetzte Kreisform mit Assoziationen an Nagel- oder Nietköpfe.„Bebuckelt“verweist etymologisch auf gewölbte, buckelartige Erhebungen – analog zum Schildbuckel (Umbo).
Beide Begriffe beschreiben visuell ähnliche Darstellungen kleiner, kreisrunder Elemente, fokussieren jedoch unterschiedliche metaphorische Assoziationen. In der praktischen Wappenkunde existiert nur bedingt konsistente zeichnerische oder beschreibungstechnische Differenzierung zwischen beiden Begriffen, sodass ihre Synonymie funktional gegeben ist.
„Benagelt“ versus „genagelt“
In der heraldischen Literatur gibt es keine konsistente und konsequente begriffliche Abgrenzung zwischen „benagelt“ und „genagelt“. Dennoch lassen sich außerhalb der Heraldik in der Verwendung, Nuancierung und sprachlichen Präzision dieser Ausdrücke semantische Unterschiede benennen:
„Benagelt“beschreibt gemeinhin eine Zustandsveränderung durch die Handlung des Nagelns, meist im Sinne einer flächigen, flächendeckenden oder systematischen Ausstattung mit Nägeln. Die Betonung liegt auf dem Zustand bzw. auf das Ergebnis (wie sieht „etwas Benageltes“ aus?) und insbesondere auf dem ornamentalen oder symbolischen Aspekt.„Genagelt“beschreibt dagegen den Vorgang oder das Ergebnis des Befestigens mit einem oder mehreren Nägeln. Die Betonung liegt auf dem Handlungsaspekt (jemand „hat etwas mit Nägeln befestigt“).
Begriffsgeschichte
Unter dem Einfluss von Claude-François Ménestrier und der französischen Heraldik etablierten sich seit dem späten 17. Jahrhundert mehrere Übersetzungen des Terminus cloué zunehmend in deutschsprachigen heraldischen Quellen („cloué“ kommt vom französischen Verb clouer für „nageln“, „mit Nägeln versehen/befestigen“ her, was vom spätlateinischen claudere, für „vernageln, schließen, verschließen“ stammt, was wiederum auf clavus, „Nagel“ zurückgeht).
Einige Autoren übernahmen den Ausdruck cloué direkt unter expliziter Bezugnahme auf seine französische Herkunft in die deutschsprachige heraldische Terminologie, andere indirekt, ohne etymologischen Herkunftsnachweis. Die Rezeption erfolgte uneinheitlich und unsystematisch: Es werden teils identische, teils abweichende Referenzwappen angeführt, ohne klare typologische Abgrenzung. Ebenso fehlt eine konsistente und konsequente terminologische Differenzierung hinsichtlich der im Deutschen benutzten Vokabeln („benagelt“, „genagelt“, „bebuckelt“ etc.). Auch bei den Wappenfiguren, auf die sich der Ausdruck cloué bevorzugt bezieht, lässt sich keine einheitliche Herangehensweise erkennen. Sie variieren zwischen Hufeisenfiguren, diversen Gitterfiguren und anderen mit Nagelköpfen versehenen Wappenfiguren (Halsband und so weiter). Eine eindeutige Differenzierung zwischen funktional motivierten Darstellungen „genagelter“ Flächen – verstanden als ikonographische Anpielung auf reale Befestigungstechniken – und rein ornamentalen Anwendungen punktueller Zierelemente zur ästhetischen Strukturierung freier Schild-/Feldflächen wird in der deutschsprachigen heraldischen Fachliteratur weitgehend vernachlässigt.
17. Jahrhundert
| Deutschsprachige heraldische Rezeption des 17. Jahrhunderts (Auswahl) | |
Spener
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Spener verwendet in seinem Standardwerk der Heraldik die Kunstwörter „benagelt“, „genagelt“ und „bebuckelt“ nicht. Gleichwohl macht er Nägel als gestalterische Betonung einer Wappenfigur in seiner Insignium theoria (Nürnberg, 1690) zum Gegenstand der heraldischen Terminologie, indem er den Terminus „mit Nägeln“, ergänzt um eine heraldische Farbangabe anführt. So beschreibt er u. a. das Wappen der schlesischen Familie Sobitschowski (bzw. Sobiczowski aus dem Stamme Jastrzębiec |
Ménestrierbzw. Kühnen
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Im Jahr 1694 übertrug der Drucker und Verleger Georg Wilhelm Kühn(en) den französisch-heraldischen Fachausdruck cloué aus Claude-François Ménestriers Werk La Nouvelle méthode raisonnée du blason ins Deutsche. Dabei verwendet er sowohl die Übersetzung „benagelt“ als auch „genagelt“, ohne eine stringente terminologische Trennschärfe oder systematische Differenzierung zwischen beiden Ausdrücken zu entwickeln. Als illustrative Referenzen für die deutsche Entsprechung „benagelt“ dienen ihm (bzw. Ménestrier) die Wappen Montferrier
– Claude-François Ménestrier (übersetzt von Wilhelm Kühnen, 1694)[1]
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Schuhmacher
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Friedrich Wilhelm Schumacher übertrug etwa zur gleichen Zeit das französische Wort „cloué“ in die deutsche Sprache, ohne Kunstwörter wie „benagelt“, „genagelt“, „bebuckelt“ et cetera in das Wappenwesen einzuführen. Im Gegensatz zu Kühn(en) spricht er nicht von „besonderer“ Farbe, sonder von „anderer“, was – streng genommen – nicht das gleiche ist.
– Friedrich Wilhelm Schumacher (1694)[9]
Bemerkenswert ist, dass der Wappenkundler Schuhmacher in seinen Darstellungen zwar explizit auf mit Nägeln versehene Hufeisen- und Halsbandfiguren eingeht, jedoch vergleichbare Nagel- oder Nietdarstellungen bei gitterartigen Wappenfiguren nicht berücksichtigt. Diese selektive Behandlung legt nahe, dass er dem Ornamentcharakter der Nägel je nach Figurenkategorie unterschiedliche heraldische Relevanz beimaß oder entsprechende Ausprägungen schlicht unberücksichtigt ließ. |
18. Jahrhundert
| Deutschsprachige heraldische Rezeption des 18. Jahrhunderts (Auswahl) | |
Beckenstein
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Johann Simon Beckenstein verwendet in seinem Werk Kurtze Einleitung zur Wappen-Kunst, und zur Art des Blasonirens von 1731 den französischen Fachterminus „cloüé“ im Zusammenhang mit den Wappenfiguren „Hufeisen“, „Creutz-Streife“ und „Halsband“. Er scheint zu den frühen heraldischen Autoren zu zählen, der im Kontext ornamentaler Gestaltung dieser Wappenfiguren nicht nur von „Nägeln“ spricht, sondern auch von „Buckeln“. Beckenstein erkennt zudem den semantischen Unterschied zwischen Wappenfiguren, die mit Nägeln abweichender Tinktur dargestellt sind, und solchen, die „durchlöchert“ bzw. „durchstoßen“ erscheinen, sodass die darunterliegende Schild- oder Feldfarbe sichtbar wird. Letzteres sei – so Beckenstein ausdrücklich – in der Blasonierung zu vermerken.
– Johann Simon Beckenstein (1731)[10] |
Trier
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1744 spricht sich auch Johann Wolfgang Trier dafür aus, dass die „Buckeln“ bei eine Gitterfigur in einer Wappenbeschreibung zu melden sind, wenn sie von einer „andern Tinctur“ sind:
– Johann Wolfgang Trier (1744)[11] |
Zedler
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Die 1752 erschienene Ausgabe des Zedlerschen Universallexikons rezipiert weitgehend unverändert die heraldischen Ausführungen Claude-François Ménestriers sowie deren deutschsprachige Adaption durch Georg Wilhelm Kühn(en) aus dem ausgehenden 17. Jahrhundert:
– Johann Heinrich Zedler (1752)[12] |
Reinhard
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Johann Paul Reinhard differenziert in seinem Werk Vollständige Wappen-Kunst von 1778 – ähnlich wie bereits Johann Simon Beckenstein knapp fünf Jahrzehnte zuvor – zwischen den ornamentalen Ausstattungselementen „Nägeln“ und „Buckeln“. Im Gegensatz zu vielen seiner heraldischen Vorgänger weist er jedoch ausdrücklich auf die Sonderstellung dieser sogenannten „Nebenstücke“ hin: Ihre Gestaltung – so Reinhard – unterliegt nicht zwingend den heraldischen Farbregeln, sodass auch Farbe auf Farbe, Metall auf Metall „gesetzt“ werden darf (beispielsweise ein „goldenes Gitter mit silbernen Nägeln“).
– Johann Paul Reinhard (1778)[13] |
Trattner
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Im Jahr 1780 übersetzt Johann Thomas Trattner
– Nouveau Dictionnaire François-Allemand, Et Allemand-François (1780)[14] |
19. Jahrhundert
| Deutschsprachige heraldische Rezeption des 19. Jahrhunderts (Auswahl) | |
Bernd
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1849 führt Christian Samuel Theodor Bernd in seinem Werk Die Hauptstücke der Wappenwissenschaft im Zusammenhang mit den „Benagelungen“ der Wappenfiguren „Gitter“ und „Hufeisen“ im Vergleich mehr Referenzwappen als frühere Autoren an. Darüber hinaus zeigt er an, dass zwischen „benagelt“, „schlicht benagelt“ und „unbenagelt“ Unterscheidungen zu beachten sind – was seiner Meinung nach aber „nicht immer“ passiert.
Beachtenswert ist Bernds Auslegung des Terminus „unbenagelt“, unter dem er sowohl Wappenfiguren versteht, bei denen Nägel „bloß unbestimmt angedeutet“ sind, als auch solche, die „ausgebrochene“ (durchbrochene) Partien aufweisen, in denen die Feld- oder Schildfarbe sichtbar wird. Bernds Einführung des Terminus „unbenagelt“ als Gegenbegriff zu „benagelt“ ist jedoch hinsichtlich einer systematischen heraldischen Terminologie fragwürdig: Denn genaugenommen ist jede Wappenfigur ohne explizite Nagel- oder Durchbruchselemente „unbenagelt“ (auch wenn sie in der Wappenbeschreibung nicht ausdrücklich als „unbenagelt“ gemeldet wird). Eine Wappenfigur ohne jegliche Nagel- oder Durchbruchselemente – etwa ein Hufeisen ohne Binnenzeichnung – wäre in Bernds Terminologie mit einer Figur gleichgesetzt, die lediglich über „unbestimmt angedeutete“ Nagelköpfe oder über explizit „ausgebrochene“ Elemente (d. h. „durchbrochene“ Partien, sogenannte „Nagellöcher“) verfügt. Eine solche Gleichstellung mag im frühen Wappenwesen plausibel gewesen sein, erscheint jedoch aus Sicht einer systematisch orientierten neueren Heraldik semantisch zu mehrdeutig und inhaltlich zu wenig trennscharf.
– Christian Samuel Theodor Bernd (1849)[15] |
Gritzner
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Maximilian Gritzner setzt 1889 in seinem Handbuch der heraldischen Terminologie die Ausdrücke „benagelt“ und „bebuckelt“ gleich:´
– Maximilian Gritzner (1889)[5]
– Maximilian Gritzner (1889)[16]
– Maximilian Gritzner (1889)[17] |
20./21. Jahrhundert
| Heraldische Rezeption des 20./21. Jahrhunderts (Auswahl) | |
GalbreathJéquier
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Donald Lindsay Galbreath und Léon Jéquier gehen 1942 (bzw. 1990) auf das Thema „benagelt“ nur en passent bei der Beschreibung der Wappenfigur Gitter ein:
– Donald Lindsay Galbreath; Léon Jéquier (1942/1990)[18] |
Veyrin-ForrerPopoff
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Théodore Veyrin-Forrer und Michel Popoff vertreten 1951 bzw. 2000 die Auffassung, dass der heraldische Ausdruck cloué bzw. clouté, sofern keine abweichende Farbangabe erfolgt, im Zusammenhang mit der Wappenfigur „Gitter“ impliziert, dass die dargestellten „Nagelköpfe“ in der Tinktur des Gitters auszuführen sind.
– Thédore Veyrin-Forrer (1951), – überarbeitet und aktualisiert von Michel Popoff (2000) – (freie Übersetzung durch Andreas Janka; 2025)[19] |
Leonhard
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Walter Leonhard verzichtet 1978 in seiner Darstellung auf eine wappenfigurenspezifische Einschränkung des Ausdrucks „benagelt“ und überträgt dessen Anwendbarkeit generalisierend auf sämtliche Heroldsbilder und gemeine Figuren:
– Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst (1978/2000)[20] |
Oswald
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Gert Oswald beschränkt 1984 in seinem Lexikon der Heraldik die Verwendung des heraldischen Terminus „benagelt“ einerseits auf das spezifische Heroldsbild des Flechtgitters, ohne hierbei Angaben zur Tinktur der benagelnden Elemente zu machen. Andererseits weist er darauf hin, dass der Ausdruck bei Hufeisenfiguren Verwendung findet, sofern deren Nagelköpfe in einer von der Figur abweichenden Tinktur dargestellt sind.
– Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[3] |
ArndtSeeger
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Die Autoren der Wappenbilderordnung, Jürgen Arndt und Werner Seeger, listen 1996 zwar unter dem Code -579 den Ausdruck „benagelt“ auf, sie führen aber kein Referenzwappen an. Dies erklärt sich nach den Autoren zum Teil daraus, „dass als Fundstellen nur leicht zugängliche heraldische Publikationen genannt werden sollten“ und zum Teil daraus, dass der Leser dadurch einen Hinweis erhält, „daß die betreffende Wappenfigur offenbar seltener vorkommt.“[21]Im Zusammenhang mit dem Fachwort „bebuckelt“ rekurrieren Arndt und Seeger im Wesentlichen auf Beobachtungen, die Gritzner bereits über hundert Jahre früher formulierte. Insbesondere übernehmen sie dessen Hinweis, dass neben herkömmlich bebuckelten Wappenfiguren auch Rüstungselemente wie Harnischteile und Lanzenschäfte mit entsprechender Ornamentik ausgestattet sein können.
– Jürgen Arndt und Werner Seeger (1996): Wappenbilderordnung[22] |
de Boos
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Im Jahre 2001 übersetzt Emmanuel de Boos den Ausdruck cloué nicht mit „benagelt“, sondern mit der Bezeichnung „mit Nagelköpfchen“. Ob diese ungewöhnliche Translation zur Harmonisierung des Begriffswirrwarrs in der heraldischen Terminologie beiträgt, ist unklar.
– Emmanuel de Boos (2001) − (freie Übersetzung durch Andreas Janka; 2025)[4] |
Wappenbilderordnung
- Den Ausdruck „benagelt“ erläutert die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt „Beziehung von Haupt- zu Nebenfigur“ bei der Nummer -579.
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Wilhelm Kühnen: Wohlanständige Adels-Zierde, das ist, Neue Umleitung zu der sogenannten Herold- oder Wappen-Kunst. Ulm. 1694. S. 89, 143 und 177 (Google)
- ↑ 2,0 2,1 Philipp Jakob Spener: Insignium theoria, seu operis heraldici pars generalis (..). Nürnberg, 1690. S. 288–289: Argenteae, nigris clavibus consixae („Hufeisen mit eingeschlagenen schwarzen Nägeln“); vgl. auch die zugehörige Wappentafel XXI mit den Wappen zu den Familien Sobitschowskier, Floss, Eysen und Rathmansdorf.
- ↑ 3,0 3,1 Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 60 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
- ↑ 4,0 4,1 Emmanuel de Boos: Dictionnaire du blason. Paris 2001, ISBN 2-86377-170-1, S. 53 (französisch, Zitat: „cloué (.. ger, mit Nagelköpfchen). Qualifie les figures telles que les fers à cheval, les colliers des chiens, et cetera, dont les têtes des clous dont ils semblent renforcés sont d'un émail particulier (..)“).
- ↑ 5,0 5,1 5,2 Maximilian Gritzner: J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie. Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 202. Reprint on Demand. Universtitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.
- ↑ Klemens Stadler: Deutsche Wappen; Bundesrepublik Deutschland: Die Gemeindewappen des Bundeslandes Baden-Württemberg. Bremen, 1971. S. 65.
- ↑ Niederlauterbach. In: www.heraldry-wiki.com. Ralf Hartemink, 20. März 2025, abgerufen am 5. Juli 2025 (englisch).
- ↑ 8,0 8,1 Hauptsatzung. (PDF; 93 kB) In: Website Gemeinde Loxstedt. 21. Oktober 2014, abgerufen am 27. Mai 2019.. Zitat:
„Das Wappen der Gemeinde zeigt auf grünem Schild, dessen Rand umlaufend mit 21 silbernen Schildnägeln belegt ist, über silbernem Wellenband ein nach rechts gewendetes silbernes Pferd.“ - ↑ Friedrich Wilhelm Schumacher: Kurtzgefaßete Teutsche Wapen-Kunst : darinnen Die rechten Regeln und Grundlehren/ sowohl zum teutschen auffreißen als visiren und erklären derer Wapen und Schilden/ nebenst verschiedenen curieusen Sachen von Chur- und Fürsten-Hüten auch Wachs zum Siegeln ; kürtzlich und deutlich zu sonderbaren Nutzen vor Comites Palatii auch Müntz-Räthen/ und vornehmlich Mahlern und Müntz-Pregel oder Formenschneidern entworffen / von F. W. Schumacher Phil. Mag. und J. Cult. Jena, Oehrling. 1694. S. 100. (Google)
- ↑ Johann Simon Beckenstein: Kurtze Einleitung zur Wappen-Kunst, und zur Art des Blasonirens : in drey Sprachen deutsch, französisch, und lateinisch erkläret. St. Petersburg, 1731. S. 88 ff., 136 und 232.
- ↑ Johann Wolfgang Trier: Einleitung zu der Wapen-Kunst. Leipzig, 1744. S. 116. (Google)
- ↑ benagelt. In: Johann Heinrich Zedler
: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Supplement 3, Leipzig 1752, Spalte 597 f.(Google)
- ↑ Johann Paul Reinhard: Vollständige Wappen-Kunst Zweyte, sehr vermehrte Auflage. Nürnberg, 1778. S. 70, 96 (Google)
- ↑ Johann Thomas Trattner
(alias Jean-Thomas de Trattnern): Nouveau Dictionnaire François-Allemand, Et Allemand-François. A. L'usage des deux Nations. Band 2. Wien, Prag und Brünn, 1780. S. 181. (Google)
- ↑ Bernd, Christian Samuel Theodor: Die Hauptstücke der Wappenwissenschaft: Die allgemeine Wappenwissenschaft in Lehre und Anwendung: nach ihren Grundsätzen in Europas Ländern aus den Quellen dargestellt, und mit Tausenden von Beispielen wirklicher Wappen aus jenen Ländern (..). Band 2. Bonn, 1849. (Google). S. 152, 242
- ↑ Maximilian Gritzner: J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie. Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 118, 201. Reprint on Demand. Universtitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.
- ↑ Maximilian Gritzner: J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie. Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 314. Reprint on Demand. Universtitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.
- ↑ Donald Lindsay Galbreath, Léon Jéquier: Handbuch der Heraldik. Battenberg Verlag, Weltbild Verlag, Augsburg 1990, ISBN 3-89441-259-3, S. 111 (französisch: Manuel du Blason. Lausanne, Lyon 1942. Übersetzt von Ottfried Neubecker).
- ↑ Thédore Veyrin-Forrer: Précis d'héraldique. Nouvelle édition revue et mise à jour par Michel Popoff. Larousse, Paris 2000, ISBN 2-03-505050-2, S. 55 (französisch, Originaltitel: Précis d'héraldique. 1951. Zitat: „(..) S'il n´y avait pas d'indication d'email, les clous seraient du même émail que les pièces qu'ils chargent.“).
- ↑ Walter Leonhard: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung. Callway, München 1978, ISBN 3-8289-0768-7, S. 350 (Genehmigte Lizenzausgabe für Weltbild Verlag GmbH: Bechtermünz, Augsburg 2000).
- ↑ Jürgen Arndt und Werner Seeger (Bearbeiter) mit Wappenskizzen von Lothar Müller-Westphal: Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo. Zit.: WBO - Wappenbilder. Hrsg.: Herold, Verein für Heraldik Genealogie und verwandte Wissenschaften (= J. Siebmachers Großes Wappenbuch. B). 2., ergänzte und berichtigte Auflage. Band I. Bauer & Raspe, Inh. Manfred Dreiss, Neustadt an der Aisch 1996, ISBN 3-87947-110-X, S. 47 (447 S., zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner; Einleitungsband, Abt. B des Neuen Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg, 1890).
- ↑ Jürgen Arndt und Werner Seeger (Bearbeiter): Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo. Zit.: WBO - General-Index. Hrsg.: Herold, Verein für Heraldik Genealogie und verwandte Wissenschaften (= J. Siebmachers Großes Wappenbuch. B). Band II. Bauer & Raspe, Inh. Manfred Dreiss, Neustadt an der Aisch 1990, ISBN 3-87947-100-2, S. 42 (393 S., zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner; Einleitungsband, Abt. B des Neuen Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg, 1890).
Anmerkung
- ↑ ✶ französisch cloüe d'argent
✶ lateinisch clavis argenteis - ↑ ✶ französisch d'azur aufer de cheval percé d'or, transpercé en pal d'une badelaire d'argent
✶ lateinisch folea equina perforata, acinace in modem pali transfixa - ↑ ✶ französisch frette de sable, cloüe de gueules
✶ lateinisch clathratum rubro clavatum - ↑ ✶ französisch acollé de gueules bordé de sinople, bouclé et cloüé d'argent
✶ lateinisch collari rubro limbo viridi annulo et clavis argenteis