Wappen Baden-Württembergs

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Großes Landeswappen Baden-Württembergs
Kleines Landeswappen mit den drei „Stauferlöwen“

Das Wappen Baden-Württembergs wird in zwei Varianten geführt, einem Großen und einem Kleinen Landeswappen.

Geschichte und gesetzliche Grundlagen

Die Gründung des Landes Baden-Württemberg 1952 war nicht ohne Kontroversen abgelaufen, so dass eine Einigung über die Symbole, ja sogar den Namen des Landes selbst schwer fiel. So bestimmte die im November 1953 verkündete Verfassung zunächst nur die Landesfarben Schwarz-Gold, aber kein Wappen. Dieses wurde erst durch das Gesetz über das Wappen des Landes Baden-Württemberg vom 3. Mai 1954 bestimmt. Seine Verwendung wird zudem durch die Verordnung der Landesregierung über die Führung des Landeswappens vom 2. August 1954 geregelt. Die Gestaltung stammt von dem Grafiker Fritz Meinhard.

Paragraph 1, Absatz 1 des o.g. Gesetzes beschreibt das Wappen wie folgt:

In goldenem Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen.

Absätze 2 und 3 beschreiben das große und kleine Landeswappen (siehe unten). Inhaltlich greift das Wappen auf die Tradition des alten Herzogtums Schwaben zurück, dessen letzte Herzöge, die Staufer, dieses Wappen geführt hatten. Der Name Schwaben war für das neue Bundesland lange Zeit im Gespräch gewesen, scheiterte jedoch an Widerstand aus Teilen Badens.

Die Benutzung des Landeswappens ist genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur den Behörden gestattet. Für den allgemeinen Gebrauch gibt es das sogenannte Baden-Württemberg-Signet[1], ein Wappenzeichen, das von jedermann genehmigungsfrei verwendet werden kann.

Großes Landeswappen

Im großen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Krone mit Plaketten, die die wichtigsten historischen Bestandteile des Landes widerspiegeln. Dies sind (von heraldisch rechts nach links)

  • Franken mit dem fränkischen Rechen, der die fränkischen Gebiete im Nordosten des Landes repräsentiert; das ehemalige Herzogtum Ostfranken hatte seinen Schwerpunkt im Nordosten des heutigen Landes,
  • Hohenzollern (geviert von Silber und Schwarz) für die (zuletzt preußischen) hohenzollerischen Lande; bis 1849 existierte Hohenzollern als selbständiges Fürstentum und bis 1945 blieb es preußische Enklave in Württemberg,
  • Baden (in Gold ein roter Schrägbalken),
  • Württemberg (in Gold drei schwarze Hirschstangen),
  • der Pfälzer Löwe (in Schwarz ein goldener Löwe) erinnert an die Kurpfalz, deren Gebiet im Nordwesten rund um Heidelberg einen Großteil des späteren Großherzogtums Baden ausmachte und
  • (Vorder-)Österreich (Bindenschild), der Schild erinnert an zahlreiche Kleinstgebiete im Breisgau, am Neckar, an der oberen Donau in Oberschwaben und im Allgäu, die alle unter dere Bezeichnung Vorderösterreich von der habsburgischen Krone abhingen.

Dabei stehen die Wappen Badens und Württembergs etwas erhöht. Als Schildhalter stehen heraldisch rechts der Hirsch, der Württemberg repräsentiert, links der Greif für Baden. Greif bzw. Hirsch waren die Schildhalter in den Wappen der vor dem Krieg existierenden Länder Baden und Württemberg gewesen. Allerdings hat der Greif seinen Kopf nicht mehr wie im alten badischen Wappen nach außen gewendet. Ferner sind die Schildhalter gold-silbern gesprenkelt, da der badische Greif ursprünglich silbern und der württembergische Hirsch ursprünglich golden war. Schließlich stehen die Schildhalter auf einem Postament in den Landesfarben Schwarz-Gold, das im Gesetzestext nicht explizit erwähnt ist.

Das große Landeswappen wird nur von bestimmten Behörden und Institutionen des Landes geführt. Laut Paragraph 1 der o.g. Verordnung sind dies: die Regierung, der Ministerpräsident, die Ministerien, die Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund und in europäischen Angelegenheiten, der Staatsgerichtshof und die obersten Gerichte des Landes, der Rechnungshof und die Regierungspräsidien.

Kleines Landeswappen

Im kleinen Landeswappen ruht auf dem Schild eine Blattkrone, die als Volkskrone die Volkssouveränität nach dem Ende der Monarchie anzeigt. Das kleine Landeswappen wird geführt von allen Landesbehörden und -institutionen, die nicht das große Landeswappen führen, sowie von den Notaren, soweit sie Beamte sind (Amts- und Bezirksnotare).

Ähnliche Wappen

Das Wappen des Hauses Waldburg zeigt in Gold drei schwarze Leoparden (d.h. schreitende, hersehende Löwen) übereinander, unterscheidet sich vom Landeswappen also nur durch die Blickrichtung der Wappentiere. Die Ähnlichkeit dieses Wappens zu dem der Staufer erklärt sich möglicherweise dadurch, dass die Waldburger zeitweise Ministeriale in staufischen Diensten waren. Die Waldburger legten vergeblichen Protest gegen die Annahme des baden-württembergischen Landeswappens ein, da es ihrer Auffassung nach ihrem eigenen Wappen zu ähnlich sah. Vom waldburgischen Wappen ist dasjenige der heutigen Gemeinde Waldburg abgeleitet.

Das Motiv der drei schreitenden Löwen findet sich heute auch im Wappen Kärntens, wo es von den mit den Staufern verwandten Babenbergern abgeleitet wird.

Das Wappen Dänemarks zeigt in goldenem, mit roten Herzen bestreutem Feld drei blaue schreitende Löwen, und das Wappen Englands zeigt in Rot drei goldene, hersehende schreitende Löwen (Leoparden) übereinander. Diese Wappen haben jedoch eine vom staufischen Wappen unabhängige Entstehungsgeschichte und zeigen die Löwen außerdem in anderer Tinktur.

Siehe auch

Einzelnachweise

Weblinks, Literatur


Muster-Wappenschild-Info.png

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Wappen_Baden-Württembergs“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 14. Mai 2011 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.