Wolflöwe
Der Wolflöwe (auch „Wolf-Löwe“, „Wolfslöwe“, „oberer Teil Wolf, unterer Teil Löwe“, als Variante „Löwe mit Wolf(s)kopf“, „Fabeltier mit Wolf(s)kopf und Löwenleib“ sowie irreführend „Löwenwolf“ oder ähnlich genannt; englisch lion the upper half in form of a wolfe, wolfe-headed lion oder ähnlich) ist in der Heraldik eine seltene gemeine Figur.
Darstellung
Die Figur Wolflöwe ist einem Mischwesen (Chimäre) mit dem Vorderteil (Kopf/Oberkörper) eines Wolfes und dem Hinterteil (Unterkörper) eines Löwen nachempfunden. Ob sie seit der Früh-/Blütezeit der Heraldik gebräuchlich war, ist unklar. George Adalbert von Mülverstedt deutet eine Siegelfigur im Siegel des Hermann von Vippach an einer Urkunde vom Jahre aus dem Jahr 1343 als „aufgerichtete Thiergestalt oberhalb ein Wolf, unterhalb ein Löwe“[1][2]. In Bezug auf diese Siegelfigur sprechen andere Autoren jedoch nicht von einem Mischwesen, sondern von einem (gemeinen) aufgerichteten Löwen.
Da die Wolflöwenfigur selten ist, gibt es keine expliziten heraldischen Vorgaben für sie, außer jene, die für die Wappentiere Wolf beziehungsweise Löwe allgemein gelten. Die Farbgebung des Motivs, die Bewehrung, die Körperstellung und so weiter erfolgen nach den heraldischen Regeln.
Abgrenzung („Wolflöwe“ versus „Löwenwolf“)
Die Ausdrücke „Wolflöwe“ und „Löwenwolf“ (oder ähnlich) sind nicht Teil einer wohldefinierten heraldischen Terminologie, sondern sind einem pragmatischen Sprachgebrauch im Umgang mit dieser besonderen Wappenfigur geschuldet. In Wappenbeschreibungen sollte man die Figuren gemeinhin genauer blasonieren (zum Beispiel: „die obere Hälfte eines Wolfes, die untere eines Löwen“). Folgt man einigen historischen Benennungen für seltene Wappenfiguren, kann man die beiden phantastischen Wappentiere vage und ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Konsistenz beispielsweise folgendermaßen voneinander abgrenzen:
- Der Wolflöwe besitzt einen Wolfkopf/Wolfoberkörper mit Löwenunterkörper und unterscheidet sich vom Löwenwolf, welcher sich genau andersherum aus einem Löwenkopf/Löwenoberkörper mit Wolfunterkörper zusammensetzt.
Wappenbilderordnung
Beim Verfassen des Beitrags ist nicht bekannt, ob die Figur Wolflöwe in die aktuelle Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) aufgenommen wurde. In der Wappenbilderordnung (1990-1996) ist sie nicht gelistet.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ George Adalbert von Mülverstedt: J. Siebmacher’s großes und allgemeines Wappenbuch. Band 6 (Abgestorbene, erloschene Geschlechter), 6. Abt.: Ausgestorbener preußischer Adel, Provinz Sachsen (exl. die Altmark). Bauer & Raspe, Nürnberg 1884, S. 174 (Vippach II.) und Tfl. 113 (Digitalisat S. 174 (Vippach II) und Tfl. 113 des Göttinger Digitalisierungszentrums).
- ↑ George Adalbert von Mülverstedt: J. Siebmacher’s großes und allgemeines Wappenbuch. Band 6 (Abgestorbene, erloschene Geschlechter), 12. Abt.: Ausgestorbener Adel der sächsischen Herzogthümer. Bauer & Raspe, Nürnberg 1907, S. 24 (Vippach II.) sowie Tfln. 17 (Vippach II.) (Digitalisat S. 24 (Vippach II.) sowie Tfl. 17 (Vippach II.) des Göttinger Digitalisierungszentrums).
- ↑ Vgl. Jürgen Arndt und Werner Seeger (Bearbeiter): Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo. Zit.: WBO - General-Index. Hrsg.: Herold, Verein für Heraldik Genealogie und verwandte Wissenschaften (= J. Siebmachers Großes Wappenbuch. B). Band II. Bauer & Raspe, Inh. Manfred Dreiss, Neustadt an der Aisch 1990, ISBN 3-87947-100-2 (393 S., zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner; Einleitungsband, Abt. B des Neuen Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg, 1890).