Stierlöwe

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In der Frühzeit des Wappenwesens ist eine spezielle Wappenfigur, die eigens zur Darstellung eines Stierlöwen verwendet wird, nicht gebräuchlich.
„Stierlöwe“ im Wappenschild des Familienwappens Kühbacher
(eingetragen 2021; Aufriss Arthur Diebold, 2023)

Der Stierlöwe (auch „Stier-Löwe“, „oberer Teil Stier, unterer Teil Löwe“, als Variante „Löwe mit Stierkopf“ sowie irreführend „Löwenstier“ oder ähnlich genannt; englisch lion the upper half in form of a bull, bull-headed lion oder ähnlich) ist in der neueren Heraldik eine seltene gemeine Figur.

Darstellung

„Stierlöwe“ im Oberwappen des Familienwappens Augustin
(eingetragen 2009; Aufriss Nico Augustin, 2009)

Die Figur Stierlöwe ist einem Mischwesen (Chimäre) mit dem Vorderteil (Kopf/Oberkörper) eines Stieres und dem Hinterteil (Unterkörper) eines Löwen nachempfunden. Sie ist für die Frühzeit der Heraldik als Motiv nicht überliefert. Im Jahre 2009 nahm die Familie Augustin eine entsprechende Figur in ihr Oberwappen auf (Roland Wappenrolle Perleberg Nr. 01/2009): „... auf dem (..) Helm (..) ein wachsender, rotbewehrter goldener Löwe mit Rot gehörntem Stierkopf, in der rechten Pranke eine goldengekielte rote Schreibfeder haltend“); 2021 findet sich ein entsprechendes Motiv im Wappenschild der Familie Kühbacher (Deutsche Wappenrolle Nr. 12065/21): „In Silber (..) ein aufgerichteter blau-bewehrter und -gezungter roter Löwe mit Stierkopf (Stierlöwe)“.

Da die Stierlöwenfigur selten ist, gibt es keine expliziten heraldischen Vorgaben für sie, außer jene, die für die Wappentiere Stier beziehungsweise Löwe allgemein gelten. Die Farbgebung des Motivs, die Bewehrung, die Körperstellung und so weiter erfolgen nach den heraldischen Regeln.

Abgrenzung („Stierlöwe“ versus „Löwenstier“)

Die Ausdrücke „Stierlöwe“ und „Löwenstier“ (oder ähnlich) sind nicht Teil einer wohldefinierten heraldischen Terminologie, sondern sind einem pragmatischen Sprachgebrauch im Umgang mit dieser besonderen Wappenfigur geschuldet. In Wappenbeschreibungen sollte man die Figuren gemeinhin genauer blasonieren (zum Beispiel: „die obere Hälfte eines Stiers, die untere eines Löwen“). Folgt man einigen historischen Benennungen für seltene Wappenfiguren, kann man die beiden phantastischen Wappentiere vageW-Logo.png und ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Konsistenz beispielsweise folgendermaßen voneinander abgrenzen:

  • Der Stierlöwe besitzt einen Stierkopf/Stieroberkörper mit Löwenunterkörper und unterscheidet sich vom Löwenstier, der sich genau andersherum aus einem Löwenkopf/Löwenoberkörper mit Stierunterkörper zusammensetzt.

Wappenbilderordnung

Beim Verfassen des Beitrags ist nicht bekannt, ob die Figur Stierlöwe in die aktuelle Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) aufgenommen wurde. In der Wappenbilderordnung (1990-1996) ist sie nicht gelistet.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Vgl. Jürgen Arndt und Werner Seeger (Bearbeiter): Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo. Zit.: WBO - General-Index. Hrsg.: Herold, Verein für Heraldik Genealogie und verwandte Wissenschaften (= J. Siebmachers Großes Wappenbuch. B). Band II. Bauer & Raspe, Inh. Manfred Dreiss, Neustadt an der Aisch 1990, ISBN 3-87947-100-2 (393 S., zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner; Einleitungsband, Abt. B des Neuen Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg, 1890).