Stangenwaffe (Heraldik)

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Stangenwaffen
 
Faktisch
(Waffensammlung; Burg Waldburg)
 
In der Heraldik
(drei Lanzen; Wappen Karlach; nach Berliner Wappenbuch, um 1460)

Stangenwaffen (Speere, Lanzen, Spieße, Hellebarden, Piken und so weiter) sind in der Heraldik gemeine Figuren. Die stilisierten Darstellung einer StangenwaffeW-Logo.png in einem Wappen verhindert zuweilen ihre eindeutige Identifizierung (z. B. ist eine Hellebarde manchmal schwer von einer Barte oder einer StreitaxtW-Logo.png zu unterscheiden). Daher muss durch die Wappenbeschreibung präzisiert werden, welche Art der Stangenwaffe im Wappen dargestellt wird. Obwohl Stangenwaffen zu den ältesten Waffen des Menschen gehören und im Laufe der Zeit vielfältige Entwicklungen erfuhren, sind sie als Wappenfigur nicht so häufig anzutreffen wie beispielsweise das Schwert.

Darstellung

Vier Lanzen im Wappen der Familie Heer (Entwurf: Andreas Janka/GwF, Gestaltung: Gerald Metter))

Da die Funktionen der Stangenwaffen sehr vielfältig sind (Jagd-, Kriegs-, Stoß-, Wurf-, Turnier-, Präsentations-, Richtwaffen), finden sich in der Heraldik zahlreiche Darstellungsformen der Stangenwaffen (zum Beispiel als komplette Stangenwaffe, als Stangenwaffenspitze, als Fahnenstange). Alle besonderen Attribute und Formen einer Stangenwaffe sind zu melden. Oft wird eine Stangenwaffe von einem Tier oder einem Menschen gehalten, gestoßen oder geworfen. Gelegentlich spießen Stangenwaffen ein Lebewesen oder ein Ding auf oder werden als Tötungsmittel abgebildet (zum Beispiel bei einer Jagd- oder Kriegsdarstellung). Stangenwaffen werden einzeln, häufig auch paarweise und gekreuzt oder in einer sternförmigen Dreiergruppe übereinander gelegt dargestellt, kommen aber auch in größeren Gruppen vor. Alle heraldischen Farben sind bei Stangenwaffen möglich. Eine besondere Verbreitung haben Stangenwaffen in der Polnische Heraldik erfahren.

Wenn Ritter oder Reiter in einem Wappen abgebildet werden, dann halten diese häufig eine Lanze, an der quer ein Stab mit einem Stück Zeug aufgehängt ist („gefähnelte Lanze“, vgl. Banner).

Bedeutung

Die Bedeutungen der Stangenwaffen in der Heraldik sind genauso vielfältig wie ihre Funktionen. Gerne wird die Stangenwaffe im Zusammenhang mit der christlichen Symbolik verwendet. Zum Beispiel steht die Hellebarde als Symbol für Matthäus, die Lanze als Symbol für den Apostel Matthias oder den Apostel Thomas oder als Anspielung auf die Heilige Lanze, mit der der Tod Jesu überprüft wurde. Stangenwaffen sind auch Attribute von Heiligen und Märtyrern, wie zum Beispiel vom Heiligen Georg und vom Heiligen Moritz. Allgemein sind Stangenwaffen in der Heraldik:

  • ein Zeichen von weltlicher und kirchlicher Macht (ein Speer ist für Könige u. a. ein Symbol der Übergabe von Reich und Land)
  • ein Symbol des niederen Adels (das Schwert repräsentiert den Hochadel)
  • ein Rechtssymbol des männlichen Prinzips ("Speer" bedeutet in der älteren und gesetzlichen Sprache "Mann/Mannesstamm")
  • ein Symbol für Wehrhaftigkeit/Heereskraft
  • ein Anspielung auf einen Beruf oder eine Tätigkeit wie Jäger, Soldat, Förster ...
  • redendes Symbol für einen Familiennamen wie „Spieß“, „Stecher“, „Lanssenstill“, „Heer“ ...

Speer

Speerspitze
Schneide
Speerhals
Speerflügel
Speertülle
Blatt/Klinge
Schaft
Speerschuh

Partisane

Partisane (Tafel XXVI. Figur 62.): Wiederum nur wenig vom Speer unterschieden ist die Partisane (..) welche hauptsächlich von den, die Schlösser bewachenden Trabanten geführt wurde und der Hellparte ähnelt. Auch in ihrer Form brachte Zeit und Geschmack sehr wesentliche Veränderungen an.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Lanze

Der Ausdruck Lanze ist Wappenwesen ein Oberbegriff für eine gemeine Figur, die hauptsächlich in zwei Varianten erscheint:

Bis ins 19.Jahrhundert wird, was Gestaltung und Wappenbeschreibung anbetrifft, in den Quellen nicht streng zwischen diesen beiden Varianten unterschieden. Erst in der neueren Heraldik wird die (gemeine Kampf-) Lanze von der Turnierlanze abgegrenzt: Letztere sollte stets mit einer Turnierlanzenkrone (→ Krönig) dargestellt werden (im Turnier diente die Turnierlanzenkrone dazu, Verletzungen zu minimieren); erste sollte stets mit einer scharfen → Lanzenspitze erscheinen (im Kampf oder Turnier konnte diese Lanzenspitze grundsätzlich schwere Verletzungen verursachen). Der Heraldiker Maximilian Gritzner präferiert als Wappenfigur die Darstellung einer Turnierlanze gegenüber einer (gemeinen Kampf-) Lanze:

Lanze (richtiger Turnierlanze; Tafel XXVI. Figur 61.): gleich dem Spiess geformt, manchmal aber auch mit Quaste versehen, am Fussende den bekannten, zum Hineinlegen und Schutz der Hand bestimmten Auschnitt hat (..)“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Lanze: in der Heraldik eine dem Spieß ähnliche, seltene Wappenfigur, jedoch ist hier das andere Ende noch mit einem Handschutz versehen. Wenn die Lanze als Helmkleinod verwendet wurde, war vielfach eine Fahne angebracht.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[2]

Lanzekrone und Lanzenspitze

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Lanzenspitze

Sowohl die Krone einer Turnierlanze als auch ein gemeine Lanzenspitze erscheinen im Wappenwesen als eigenständige Figuren (pars pro toto für die Turnierlanze bzw. die gemeine Lanze).

Hellebarde

alternative Beschreibung
1657: Hellebarden (Wappen Sigmund Ludwig Zohrer; nach Wappenbuch des Ungeldamtes Regensburg)

Hellparte (Tafel XXVI. Figur 59.): (volksthümlicher, aber unrichtig: Hellebarde genannt) bestehend aus einem Spiess, dessen Eisen auf der einen Seite in ein Beil, auf der anderen in einen theils gerade, theils hakenförmig, theils gleichfalls beilartigen Ansatz verläuft; die Form der Hellparten wechselt, wie jede grössere Waffensammlung lehrt, unendlich, die hier gegebene ist indess, mit geringen Abweichungen, die in der Heraldik übliche.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Hellebarde', Hellparte, Frankise: eine Stangenwaffe, an deren Spitze ein auf der einen Seite beilförmigen, auf der anderen ein teils gerades, teils hakenförmig gebildetes Eisen angebracht ist. Als Wappenbild erscheint die Hellebarde entweder komplett oder auch nur die Spitze in den verschiedensten Varianten (..)“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[3]

Spieß

Der Ausdruck Spieß (auch Pike genannt; von französisch pique, piquer ‚stechen‘; englisch pike) bezeichnet im Wappenwesen eine gemeine Figur.

Spieß: vielfach als Speer blasoniertes Wappenbild, das oft mit einer Quaste unterhalb der Spitze dargestellt wird. Das Spießeisen kann auch einzeln als Wappenfigur vorkommen.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[4]

Knebelspieß

Knebelspies (Tafel XXVI. Figur 64.): Eine bekannte Jagdwaffe war (gegenüber der Partisane) der sogenannte Knebelspiess (..) das heißt ein Spiess mit Querstab unterhalb der Spitze, um das zu weite Eindringen der letzteren zu verhindern. Drei dergleichen führen zum Beispiel die von Kleist als Helmzier.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Jagdspieß

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Saufeder

Jagdspiess (Tafel XXVI. Figur 66.): Eine moderne Form (des Knebelspiesses) ist der Jagdspiess (..) mit S-fömigen Ansatz, noch jezt die Waffe Fürstlicher Jagdpikeurs (..)“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Sponton

Sponton (Tafel XXVI. Figur 63.): Aus (Knebelspiess und Jagdspiess) entwickelte sich das Sponton (..) eine, besonders im vorigen Jahrhundert beliebte Waffe, ehedem, zugleich nebst Schärpe und Ringkragen zur feldmässigen Adjustirung der Offiziere und der Cornets gehörig; in der Spitze des Preussischen Spontons ist gewöhnlich der Preussische Adler angebracht.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 121-122. Tafel 26. Figur 59. bis 66. Reprint on Demand. Universtitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.
  2. Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 248 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
  3. Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 184 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
  4. Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 373 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).


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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Stangenwaffe_(Heraldik)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 2. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.