Steg (Heraldik)
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in der Heraldik |
Der mehrdeutige Ober-/Sammelbegriff Steg (auch in einem engeren Sinn Holzbrücke/-steg, Bohlen-/Plankenweg, kleine Brücke oder ähnlich genannt; von mhd. stec, steg) bezeichnet im Wappenwesen :
- einerseits eine seltene gemeine Figur, die das reale Bauwerk Steg (= „kleine Brücke“; französisch passerelle; englisch boardwalk ‚Holzsteg, Bohlen-/Plankenweg‘, narrow bridge ‚schmale Brücke‘, footbridge ‚Fuß-/Fußgängerbrücke‘, gangplank ‚Laufbrett‘, landing stage ‚Bootssteg‘ oder veraltet path ‚Pfad‘) als heraldisches Motiv abbildet, wobei die genaue Form und Erscheinung der Wappenfigur in der heraldischen Literatur derzeit (Stand 2023) nicht systematisch, konsistent und erschöpfend bestimmt sind.
- andererseits (veraltet) das Beizeichen Turnierkragen (französisch lambel; englisch label), das sowohl als gemeine Figur als auch als Heroldsbild gebräuchlich ist.
- außerdem verbindende Konstruktionselemente, die unter Umständen bei einer Wappenbeschreibung, der Deutung einer Wappenfigur oder ähnlichem angesprochen werden, die aber je nach Einzelfall in der Darstellung eigentümlich gestaltet sind.
Darstellung
Der allgemeine und vage Ausdruck Steg kommt in mehreren Wappenbeschreibungen zur Bezeichnung einer Wappenfigur vor, doch die heraldische Darstellung dieser „Stegfiguren“ erfolgt nicht einheitlich und nicht zwingend immer „gleich“. Einerseits sind Stege in abstrakt-geometrischer, nichtgegenständlicher Form ausgeführt (eher „heroldsbild-“ bis turnierkragenförmig), andererseits erscheinen sie in mehreren Ausprägungen in konkret-figurativer, gegenständlicher Gestalt (wie gemeine Figuren). Vorgebliche „Stegfiguren“ für ein und dasselbe Wappen können in der Praxis je nach Wappenaufriss unterschiedlich aussehen; teilweise sind unzutreffend beschrieben beziehungsweise „falsch“ aufgerissen.
Beispielsweise ist das 1989 verliehene redende Gemeindewappen von Steegen nach der Blasonierung mit einem „goldenen, erhöhten, schräglinken Steg“ zu gestalten – doch erscheint diese vermeintliche „Stegfigur“ je nach Quelle und Wappenaufriss anders:
- Das Gemeindeblatt und die Webseite des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung zeigt das Steegen-Wappen ohne (sic!) Stegfigur im heraldischen Sinn; statt dessen ist ein „erhöhter, unten gezinnter Schräglinksbalken“ zu sehen.[1][2]
- Im Österreich-Lexikon ist der erhöhte, unten gezinnte Schräglinksbalken mittels Linien in mehrere Flächen konturiert, vermutlich um den Eindruck von mehren nebeneinander liegenden „Stegbohlen“ anzudeuten. Da die Linien (= „Bohlen“?) nicht ausdrücklich in der offiziellen Wappenbeschreibung festgelegt wurden, sind sie im Grunde bedeutungslos.[3]
- Nach Herbert Erich Baumert erscheint die Steegen-Stegfigur weniger wie ein Heroldsbild oder ein Beizeichen, sondern erweckt den Anschein eines eher „leiterartigen Bauwerks“ beziehungsweise eines „erhöhten, schräglinken Sprossenstegs auf Pfählen“. Diese grafische Steg-Ausprägung erschließt sich nicht wirklich aus der Wappenbeschreibung.[4]
„Erhöhter, schräglinker Steg“? | ||
Wappen Steegen: „In Grün drei silberne, eins zu zwei gestellte Hufeisen, darüber ein goldener, erhöhter, schräglinker Steg.“ |
Um den Wirrwarr um Aufrisse und Verwechslungen zu vermeiden, sollte man beim Verfassen einer Wappenbeschreibung so präzise wie möglich auf die speziellen Bestandteile, Besonderheiten und Attribute einer Stegfigur eingehen. Die Angabe der genauen Stegart (Landesteg, Badesteg, Bootssteg, Schwimmsteg, Lauf-/Bohlensteg et cetera) empfiehlt sich.
Die Tingierung einer Stegfigur folgt den Regeln für heraldische Farben. Die bevorzugten Farben für alle Stegarten/-formen sind Silber, Gold, Rot, Schwarz und Naturfarbe, gefolgt von der selteneren Farbe Blau. Gar nicht oder nur extrem selten erscheint ein Steg in Grün. Sind das Geländer, der Stegunterbau oder andere Elemente einer Stegfigur andersfarbig tingiert, so ist dies anzuzeigen (zum Beispiel: „goldener Steg mit schwarzem Geländer“).
Obwohl Wappenfiguren im Wappenschild grundsätzlich flächig (zweidimensional) gestaltet sein sollen, erscheinen Stegfiguren zur besseren Erkennbarkeit, so weit die Quellen und Wappendarstellungen zurückreichen, mehrmalig im geringen Maße räumlich (dreidimensional), zum Beispiel in Kavalierperspektive. Vorrangig ist, dass sich die stilisierte Darstellung eines Stegs im Wappenaufriss der künstlerischen Gesamtharmonie unterordnet – und nicht einer hinfälligen Anschauung der neueren Heraldik folgt, nach der perspektivische Darstellungen von Wappenfiguren vorgeblich „unheraldisch“ sein sollen.
Steg als Bauwerksfigur
In einer einfachen Form erscheint ein „(gemeiner) Steg“ als eine Farbfläche, die durch mehreren Linien konturiert ist, womit vermeintliche Bohlen/Bretter angedeutet werden (vergleichbar einem mit Linien konturierten Balken, Pfahl oder ähnlichem). Gemeinhin teilt diese Figur durchgehend (balkenweise, pfahlweise oder ähnlich) den Schild oder das Feld; wird sie schwebend und/oder eine andere Wappenfigur überdeckend verwendet, ist dies stets in der Wappenbeschreibung anzuzeigen.
Aus dreizehn Bohlen bestehenden Laufsteg einer Holzbrücke (Amt Viöl)
Durch eine wohlgeformte Anordnung von Konturlinien, Konturkreisen et cetera kann der Eindruck erweckt werden, als ob eine einfache Stegfigur von oben (quasi aus „Vogelperspektive“) zu sehen ist (vergleiche beispielsweise die pfahlweise gestellte Stegfigur im Wappen von Kandersteg). Wenn diese Form der Gestaltung wesentlich für ein Wappen ist, sollte dies in einer Wappenbeschreibung angezeigt werden (zum Beispiel „Steg in Draufsicht“; französisch passerelle vue en plain; englisch boardwalk viewed from above oder ähnlich).
Unten: Pfahlweiser Steg („in Draufsicht“; Wappen Kandersteg)
Teilweise wird eine Stegfigur nicht als zusammenhängende Farbfläche gestaltet, sondern in Form von einzelnen, jeweils durch einen Abstand voneinander getrennten, nebeneinander liegenden Brettern/Bohlen/Balken, die über einen rechtwinklig zu ihnen gestellten Unterbau mit ein, zwei oder mehr balkenförmigen Elementen miteinander verbunden sind.
Unten: Durchgehender silberner Steg (Sprantal)
Wenn ein Stegfigur auf Pfählen, Böcken, Pfeilern oder ähnlichem ruht oder abgestützt wird, sollte dies in der Wappenbeschreibung gemeldet werden. In der Praxis wird dies teilweise vernachlässigt. Beispielsweise führt der Ort Stegen nach der amtlichen Wappenbeschreibung von 1977 einen „durchgehenden roten Bohlweg (Steg)“.[5] Von Pfählen, Pfeilern oder ähnlichem, auf denen der „Bohlenweg (Steg)“ ruht, ist dort nicht die Rede; gleichwohl erscheint der „Bohlweg“ in der bildlichen Darstellung des Wappens auf zwei Pfählen, die bis zum unteren Schildrand reichen.
Durchgehender roter Bohlweg (Steg) [auf zwei Pfählen] vor einer Esche (Stegen)
Besitzt die Stegfigur ein Geländer, ein Handlauf oder andere Besonderheiten sollten diese in der Wappenbeschreibung stets angezeigt werden (im Normalfall wird eine Stegfigur ohne solche Besonderheiten aufgerissen). Beispielsweise erscheint in der Deutschen Wappenrolle, Nr. 7435 im Familienwappen Rotstegge ein „Brückensteg mit Geländer, ruhend auf zwei Pfeilern“.
Steg als Standfläche
Eine Stegfigur dient manchmal in einem Wappen einer anderen primären Wappenfigur (Tier, Pflanze, Mensch o. ä.) als Standfläche (Postament).
Löwe auf einem blauen Steg (Reichenbach-Steegen)
Steg versus (hölzerne, kleine, schmale etc.) Brücke
In der Darstellung gleicht eine „Stegfigur“, insbesondere wenn sie als Standfläche für eine andere Wappenfigur dient, einer entsprechenden „(hölzernen, kleinen, schmalen) Brückenfigur“. Manche Heraldiker setzen daher die beiden Ausdrücke mehr oder weniger gleich:
„Brücke (..) auch als Steg, wie im Wappen der Steger von Ladendorf.“
In einer Wappenbeschreibung können die beiden Figuren jedoch sprachlich voneinander abgrenzt werden, wenn ein redendes Wappen vorliegt. Beispielsweise sollte die Figur in den redenden Wappen Steger von Ladendorf, Stegmann, Reichenbach-Steegen sachdienlich als „Steg“ blasoniert werden, in den redenden Wappen Bruck und Pruckhmair dagegen als „(Holz-)Brücke“.
„Holzbrücke“ mit schreitendem Löwen (Bruck in der Oberpfalz)[7]
Boots-/Landungssteg, See-/Landungsbrücke, Schiffsanleger, Pier
Im neueren Wappenwesen können auch Boots-/Landungsstege, See-/Landungsbrücken, Schiffsanleger, Piere et cetera als gemeine Figur vorkommen, wobei zwischen den einzelnen Wappenfiguren derzeit (Stand 2023) weder in der heraldischen Terminologie noch in der heraldischen Stilisierung systematisch, konsistent und erschöpfend differenziert wird.
„Pier“ mit Schiff (Wappen des Distrikt Ilo, Peru)
Links unten: Brauner Landungs-/Seesteg (historisches Wappen Dominicas; 1909-1961)
Steg versus Stiege
Etymologisch hängt der Ausdruck „Steg“ mit Begriffen wie Steig, Steige, Stiege et cetera zusammen (über das Verb „steigen“, vgl. „hinaufsteigen“, „hinübersteigen“). In der Heraldik sind die verwandten Ausdrück streng voneinander abzugrenzen. Grundsätzlich sollte die gemeine Figur „Steg“ nicht mit Wappenfiguren wie die „Stiege“ et cetera erwechselt werden. Fehlerhafte Deutungen von Wappenfiguren sind anderenfalls nicht zu vermeiden. Zum Beispiel erscheint im 15. Jahrhundert im redenden Wappen von Winand von Steeg - obwohl es naheliegen würde und es von dem Heraldiker Gustav Adelbert Seyler im Neuen Siebmacher irreführend kolportiert wird - kein Steg (= kleine Brücke), sondern eine Stiege (= steile, schmale Holztreppe).[8]
Steg als heroldsbild- bzw. turnierkragenförmige Wappenfigur
Wird eine Stegfigur in abstrakt-geometrischer, nichtgegenständlicher Form ausgeführt, basiert das Motiv zum Beispiel auf einem Balken, der vereinbarungsgemäß beide Schild-/Feldränder berührt und unten ohne Trennlinien in zwei Pfähle bis zum unteren Schildrand ausgeht (Wappen Stegemann). Im historischen Wappen von Stögersdorf sind dagegen die beiden Pfähle aus dem Ausgangsbalken nach oben bis zu einem darüber liegenden Bogenbalken ausgezogen (alles ohne Trennlinien), so dass die Gesamtfigur wie ein „Steg mit bogenförmigen Geländer“ anmutet. Der Heraldiker Maximilian Gritzner führt 1889 als Muster für eine schwebende Stegfigur ein Motiv an, welches sich in der Darstellung nicht signifikant von dem Beizeichen → Turnierkragen unterscheidet und sich allenfalls durch die Anzahl oder die Position im Schildhaupt von letzterem abgrenzt. Nach Gritzner und Oswald sind „quadratische Durchlässe“ für derartige „Stegfiguren“ obligatorisch:
„Der Steg (Tafel 29. Figur 35.): das heißt, die einfache Brücke, deren Durchlässe quadratisch sind. Derselbe ist nicht mit dem Turnierkragen zu verwechseln, der stets nur einzeln und im Schildbaupt erscheint.“
„Steg: (..) 2. als einfache Brücke mit quadratischem Durchlaß dargestelltes Wappenbild, das nicht mit dem Turnierkragen verwechselt werden darf.“
Vorne: Stilisierter goldener Steg (historisches Wappen Stögersdorf)[11]
Steg als Turnierkragen
Ein Steg (= „Turnierkragen“) fand im Zusammenhang von Wappen adliger Personen als Beizeichen Verwendung, um beispielsweise das Wappen einer adligen Nebenlinie vom Stammwappen der Familie zu unterscheiden. Etwa seit dem 19. Jahrhundert zeigen etliche heraldische Autoren an, dass der Ausdruck „Steg“ in der Bedeutung „Turnierkragen“ anachronistisch sei:
„Steg ist eine von den mehreren, glücklicherweise mehr und mehr in Vergessenheit geratenden Bezeichnungen für den »Turnierkragen« (siehe dort).“
„Steg: (..) alte, kaum noch bekannte Bezeichnung für den Turnierkragen.“
Nach dem Wappenkundler Maximilian Gritzner ist die Gleichsetzung der Ausdrücke „Steg“ und „Turnierkragen“ nur für jene Wappenmotive sinnvoll, die oben ungezinnt sind und bei denen die seitlichen Kanten der unteren zinnenförmigen Ansätze („Lätze“) senkrecht zur Schildachse gerichtet sind. Er führt dieses Unterscheidungsmerkmal wohl an, um Wappenfiguren mit Zinnen oder im Zinnenschnitt von Steg-/Turnierkragen-Figuren als solchen abzugrenzen und verdeutlicht den Sachverhalt anhand der Beispiele „Schrägsteg“ und „unten gezinnter Schrägbalken“:
„Von Figuren mit Teilungen durch mehr als eine Linie finden sich folgende Ausdrücke (..)
- Schräg-Steg (Tafel 8. Figur 10.): Hier verweisen wir auf den Steg (siehe dort); da man sich den Steg gewissermassen als eine Brücke denkt, so stehen die Lätze desselben naturgemäss senkrecht zur Schildachse und repräsentieren, da ihre Grundflächen parallel dem Stege abgeschrägt sind, gewissermassen perspectivisch eine Brücke zwischen rechtem Ober- und linkem Untereck.
- Eine Figur wie Tafel 8. Figur 72., bei der die oberen Zinnen fehlen, und die unteren senkrecht zur Achse des Schrägbalkens stehen, würde man dagegen als einen unten gezinnten Schräg(links)balken bezeichnen müssen.“
Steg als verbindende Konstruktionselement
Der Ausdruck „Steg“ wird in der heraldischen Kunstsprache auch angewendet, um verbindende Konstruktionselemente einer anderen Wappenfigur zu bezeichnen. Beispielsweise ...
- erscheint im historischen Wappen von Schweigen als Hauptfigur ein silbernes Tor, dessen Torpfosten nach der Blasonierung durch einen „goldenen Steg“ miteinander verbunden sind.[14]
- erscheinen nach der amtlichen Wappenbeschreibung im Wappen der Gemeinde Kastl zwei Radkreuze, die mit einem „Steg“ miteinander verbunden sind.[15]
- führt die Gemeinde Iptingen vorgeblich ein Fleckenzeichen in Form einer „kreisförmigen Gürtelschließe mit balkenweis gestelltem Steg“[16] (wobei das Motiv eher einer Sester-Figur entspricht – Anmerkung der Redaktion)
Silbernes Tor mit goldenem Steg (historisches Wappen von Schweigen)
Zwei mit einem waagrechten roten Steg verbundene rote Radkreuze (Kastl)
Fleckenzeichen in Form eines Sesters mit balkenweise gestelltem Steg (Iptingen)
Siehe auch
Weblinks
- Bridge. In: mistholme.com. 4. Dezember 2013, abgerufen am 27. Juli 2023 (englisch, der kurze Beitrag erwähnt am Rande „kleinere Brücken“ [smaller bridges] bzw. Stegfiguren).
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Gemeindeblatt. In: www.steegen.at. Gemeindeamt Steegen, abgerufen am 3. August 2023 (vergleiche z. B.: Gemeindeblatt Nr. 4/2023 vom 21.07.2023 PDF- 1,55 MB).
- ↑ 2,0 2,1 Steegen. Wappen der Gemeinde. In: www2.land-oberoesterreich.gv.at. Amt der Oö. Landesregierung, abgerufen am 3. August 2023: „Entwurf des Wappens: Hermine Stelzer, Peuerbach“
- ↑ 3,0 3,1 Steegen, AEIOU. In: Austria-Forum, das Wissensnetz. 20. Januar 2011, abgerufen am 3. August 2023 (letzte Änderung: 25. Mai 2016, 12:09 Uhr. Der Internetartikel basiert auf dem Österreich-Lexikon, E. Bruckmüller, Verlagsgemeinschaft Österreich-Lexikon, 2004. 3 Bände).
- ↑ 4,0 4,1 Herbert Erich Baumert: Die Wappen der Städte, Märkte und Gemeinden Oberösterreichs, 8. Nachtrag (1988–1991). In: Oberösterreichische Heimatblätter. Heft 3, 1992. Seiten 286–308. S. 299. Tafel 2.
- ↑ Die amtliche Wappenbeschreibung lautet: „In Gold (Gelb) eine entwurzelte Esche mit schwarzem Stamm und grüner Krone, worin drei goldene (gelbe) Äste in Form von Eschenblättern, vor dem Stamm ein durchgehender roter Bohlweg (Steg).“ – Verleihung des Wappens durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald mit Urkunde vom 31. Januar 1977.
- ↑ Ralf von Retberg: Die Geschichte der deutschen Wappenbilder. Aus Ralf von Retbergs Nachlasse. 1884. Posthum in: Jahrbuch der k.k. heraldischen Gesellschaft Adler zu Wien. XIII./XIV. Jahrgang. Wien 1886/1887. Seite 70.
- ↑ Wappenbeschreibung: „In Blau über silbernen Wellen eine goldene Holzbrücke, auf der ein rot gekrönter und rot bewehrter goldener Löwe schreitet.“ – Eintrag zum Wappen von Bruck in der Oberpfalz in der Datenbank des Hauses der Bayerischen Geschichte
- ↑ Seyler beschreibt das Wappen des Winand von Steg folgendermaßen: „In Gold ein schräger Steg (Balken mit Stufen), begleitet rechts oben von einem zugekehrten roten Hundekopf“ - Vgl.: J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, VI. Band, 1. Abteilung, 3. Teil; Abgestorbener Bayrischer Adel; Verfasser: G. A. Seyler; Publikation: Nürnberg: Bauer & Raspe, 1911. S. 94. Tafel 60.
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889/1890. S. 138. Tafel 29. Figur 35. Reprint on Demand. Universtitäts- und Landesbibliothek Tirol. 2009. ISBN 3-226-00671-1.
- ↑ 10,0 10,1 Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 380 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
- ↑ Wappenbeschreibung: „Ein gespaltener Schild. Das vordere rote Feld wird von einem stilisierten goldenen Steg, das hintere silberne Feld von drei schwarzen Schrägrechtsbalken durchzogen.“ – Landesgesetzblatt. 1953, 13. Stück, Nr. 42.
- ↑ Querfurt, Curt Oswalt Edler von: Kritisches Wörterbuch der heraldischen Terminologie. Nördlingen: Beck. 1872. Neudruck: Wiesbaden: M. Sändig. 1969. Seite 150.
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. Seite 49. Tafel 8. Figuren 10. und 72.
- ↑ Wappenbeschreibung: „Von Blau und Silber geteilt, oben ein rotbedachtes silbernes Tor mit goldenem Steg, mit einem beidseits anschließenden niedrigeren rotbedachten silbernen Anbau, unten eine grünbestielte und -beblätterte blaue Traube.“
- ↑ Wappenbeschreibung: „In Rot unter silbernem Schildhaupt, darin zwei mit einem waagrechten roten Steg verbundene rote Radkreuze, über einem silbernen Schildchen, darin ein blauer Balken, zwei silberne Drachenflügel.“ – Eintrag zum Wappen von Kastl (bei Kemnath) in der Datenbank des Hauses der Bayerischen Geschichte, abgerufen am 27. Juli 2023.
- ↑ Iptingen. Der älteste Ortsteil. In: www.wiernsheim.de. Gemeinde Wiernsheim, abgerufen am 31. Juli 2023: „In Blau das silberne (weiße) Fleckenzeichen in Form einer kreisförmigen Gürtelschließe mit balkenweis gestelltem Steg.“