Trinkhorn (Heraldik)

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Trinkhorn
 
faktisch
(vor 1408: von Sigismund von Luxemburg)
 
in der Heraldik
(1889, nach Siebmacher)
Trinkhorn, Mündungsöffnung und Spitze mit einer Lilie besteckt, ruhend auf zwei Adlerklauen (Wappen derer von Krockow)

Das Trinkhorn (mhd. trinchorn; französisch corne a boire; englisch drinking horn) ist im Wappenwesen eine seltene gemeine Figur.

Darstellung

Die Figur Trinkhorn ist einem kleinen, gleichnamigen, einfachen Trinkgefäß in Gestalt eines Hornes nachempfunden. Das Vorbild ist ursprünglich aus einem gekochten, ausgehölten Rinderhorn (Büffel-, Stier-, Auerochsen-, Wisenthorn), zur Zeit weiterentwickelter Kultur auch aus Ton, Metall, Glas oder ähnlichem gefertigt (vgl. „Trinkhorn“W-Logo.png). In der Gotik (um 1140 bis etwa 1500–1550) sind Trinkhörner teilweise aufwendig verziert. Beispielsweise sind sie in Metall (vergoldetes Silber oder ähnliches) gefasst und mit einem Fuß oder mit einem „architektonischen“ Unterbau versehen. Im Wappenwesen wird diesem Umstand Rechnung getragen, indem ein Trinkhorn gewöhnlich mit Fuß dargestellt wird, wobei die genaue Ausprägung beschrieben werden kann (zum Beispiel: „auf zwei Adlerklauen ruhend“). Trinkhörner „ohne Fuß“ sind als solche zu melden. Die Trinkhorn-Zier und eine womöglich abweichende Tingierung derselben zum Hornkörper ist exakt zu beschreiben. Das Trinkhorn wird - im Gegensatz zu anderen Hörnern -- gewöhnlich „ohne Fessel“ (das heißt ohne Kordeln/Schnürre) dargestellt; Ausnahmen davon sind zu melden.

Trinkhorn (Tafel XXVII. Figur 59.): wie unter Anderem bekannt als im Wappen der Grafen von Krokow von der Wickerau vorkommend.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Wappenbilderordnung

Siehe auch

Weblinks

Commons: Trinkhörner in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 128