Trinkhorn (Heraldik)
Das Trinkhorn (mhd. trinchorn; französisch corne a boire; englisch drinking horn) ist im Wappenwesen eine seltene gemeine Figur.
Darstellung
Die Figur Trinkhorn ist einem kleinen, gleichnamigen, einfachen Trinkgefäß in Gestalt eines Hornes nachempfunden. Das Vorbild ist ursprünglich aus einem gekochten, ausgehölten Rinderhorn (Büffel-, Stier-, Auerochsen-, Wisenthorn), zur Zeit weiterentwickelter Kultur auch aus Ton, Metall, Glas oder ähnlichem gefertigt (vgl. „Trinkhorn“). In der Gotik (um 1140 bis etwa 1500–1550) sind Trinkhörner teilweise aufwendig verziert. Beispielsweise sind sie in Metall (vergoldetes Silber oder ähnliches) gefasst und mit einem Fuß oder mit einem „architektonischen“ Unterbau versehen. Im Wappenwesen wird diesem Umstand Rechnung getragen, indem ein Trinkhorn gewöhnlich mit Fuß dargestellt wird, wobei die genaue Ausprägung beschrieben werden kann (zum Beispiel: „auf zwei Adlerklauen ruhend“). Trinkhörner „ohne Fuß“ sind als solche zu melden. Die Trinkhorn-Zier und eine womöglich abweichende Tingierung derselben zum Hornkörper ist exakt zu beschreiben. Das Trinkhorn wird - im Gegensatz zu anderen Hörnern -- gewöhnlich „ohne Fessel“ (das heißt ohne Kordeln/Schnürre) dargestellt; Ausnahmen davon sind zu melden.
„Trinkhorn (Tafel XXVII. Figur 59.): wie unter Anderem bekannt als im Wappen der Grafen von Krokow von der Wickerau vorkommend.“
um 550 vor Chr.: Trinkhorn
(Hochdorf-Artefakt, Eisen mit Blattgoldverzierungen, Kapazität: 5,5 Liter)
Wappenbilderordnung
- Das Trinkhorn wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Haus und Küchengerät unter der Nr. 9185 aufgenommen.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 128