Badewanne (Heraldik)

(Wappen von Baden zum Liel in Grünenbergs Wappenbuch)
Der Ausdruck Badewanne (auch Badezuber/Badezober, Badebottich, Badebütte, Badekübel oder ähnlich; frz..: cuve; engl.: [bath] tub) bezeichnet im Wappenwesen eine gemeine Figur.
Begriffliche Abgrenzung
Die Begrifflichkeit im Kontext eines Badewannenmotivs ist in Wappenbeschreibungen teilweise nicht hinreichend charakterisierend. Kürzere Ausdrücke wie Zuber/Zober, Bottich, Bütte, Schaff, Wanne (ohne das Morphem „Bade-“) oder Begriffe wie Waschwanne, Waschzuber, Schöpfbütte und so weiter, die nicht das Baden und Körperhygiene in den Vordergrund stellen, sondern einen anderen Zweck intendieren, eignen sich nicht oder nur bedingt zur Beschreibung des Wappenmotivs. Wird beispielsweise eine Wappenfigur nur allgemein als „Zuber/Zober“ (mhd.: zuber; ahd.: zubar, zwipar; zu: zwei und ahd. beran [=tragen]; eigentlich: „Gefäß mit zwei Henkeln“)[1] beschrieben, dann könnte diese einerseits zwar als „Badezuber/Bodezober“ aufgerissen werden, naheliegender ist es jedoch, sie als ein großes Gefäß von runder oder länglichrunder Gestalt aufzureißen, das oben offen und mit zwei Handhaben versehen ist und der Aufbewahrung und dem Transport von Flüssigkeiten dient -- sich aber nicht zum Baden eignet. Will man präzise sein, sollte daher in einer Wappenbeschreibung das Morphem „Bade-“ zusammen mit Namen des (wannenartigen, hölzernen) Gefäßes angegeben werden oder eine andere, eindeutige Beschreibung verwendet werden.
Darstellung
Die Figur Badewanne ist einem (vorzugsweise hölzernen) oval-runden Behältnis mit flachem Boden nachempfunden, dessen Form meist durch Reifen zusammengehalten und in der Größe so gestaltet ist, dass mindestens ein Mensch darin sitzen oder sich hineinlegen kann, so dass ein großer Teil des Körpers im Wasser liegt. Ist die Figur nicht einer hölzernen, sondern einer tönernen, steinernen oder einer mittelalterlichen Badewanne aus einem anderen Material nachempfunden, so sollte dies gemeldet werden. In der Tingierung gibt es neben den gewöhnlichen heraldischen Farbregeln keine Beschränkung (vorzugsweise erscheint die Wappenfigur in Gold, Rot oder in Naturfarbe). Eine andersfarbige Bereifung ist zu melden. Die Anzahl der Reifen einer Badewanne wird gar nicht oder nur selten blasoniert (z. B. „zweifach bereifte Badewanne ...“). In der Regel erscheint die Figur Badewanne in einem Wappen, ohne dass Wasser sichtbar wäre. Ist eine Badewanne mit Wasser gefüllt oder soll Wasser sichtbar sein, so ist in den Grenzen der heraldischen Stilisierung eine dezente perspektivische Ansicht möglich. Die Farbgebung des Wassers sollte beschrieben sein (wobei das Wasser vorzugsweise in der Farbe der Badewanne oder in Blau tingiert ist). Befinden sich Kopfstützen oder eine Ablage an der Badewanne (zum Beispiel ein quer über die Badewannenränder gelegtes Holzbrett), so sollte die genaue Art des jeweiligen Zusatzes angezeigt werden.
(Wappen von Bath
, Niederlande)
Baden in einem Wappen in der Badewanne Menschen oder andere gemeine Figuren, ist deren genaue Lage, Geschlecht et cetera anzuzeigen. Zum Beispiel verlieh Friedrich IV. im Jahre 1480 der Stadt Baaden in Niederösterreich ein Wappen, wobei das Diplom das Wappen folgendermaßen beschreibt: „(..) unnsern Schildt New-Oesterreich unnd darin ain Figur eines Wildt-Baadt mit Figurn zweyer Nackheten Menschen, Mann unndt Frauen-Bildt“. Der Ausdruck „Wildt-Baadt“ wird dabei gewöhnlich als „hölzerne Badewanne in natürlicher Farbe“ interpretiert.
(Bagnes
)
Bademulde
Die Figur Bademulde (auch Badewännchen, Badewännlein, Badetrog oder ähnlich genannt) ist einer kleinen Badewanne mit niedrigen Seitenwänden respektive einem niedrigen Waschtrog zum Baden eines Kindes nachempfunden.
Melusine mit Badewanne
Die gemeine Figur Melusine erscheint in Anlehnung an den Überlieferungen des mittelalterlichen Melusinenstoffes im Wappenwesen auch als Wasserfee/Meerjungfrau, die in einer Badewanne (Badekübel, Badezuber) badet (zum Beispiel im Wappen der Familien Bagnato und Mathay). In der Wappenbilderordnung ist dieses Wappenmotiv unter der Nummer 6721-701-9136 eingordnet.[2]
Symbolik
- Eine Badewanne oder das Baden darin verweist als redendes Symbol auf Familiennamen wie „Baad“ oder den amtlichen Beinamen „Bad“ (zu Beispiel bei Kurorten mit Heilbädern).
Wappenbilderordnung
- Badewanne, Bottich und Zuber wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Haus und Küchengerät (Heraldik) unter der Nr. 9136 aufgenommen.
Weblinks


Einzelnachweise
- ↑ Online-Duden. Abgerufen am 08. Januar 2015.
- ↑ Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo, hrsg. vom Herold - Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin. Bearb. von Jürgen Arndt und Werner Seeger, 2 Bde, 2. ergänzte u. berichtigte Aufl., Neustadt a. d. Aisch 1990-1996 (kurz: WBO). Bd. 2: General-Index.
Editorische Notiz: Zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner (Einleitungsband, Abt. B des Neuen Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg, 1890). S. 208.