Wappenführer
Wappenführer (auch Wappenführender; veraltete Schreibweise Wapenführer; weiblich: Wappenführerin/Wappenführende; Determinativkompositum aus den Substantiven Wappen und Führer; englisch bearer of a coat of arms, armour-bearer ‚Waffen-/Wappenträger‘) bezeichnet
- in einem weiten Sinn:
- jemand (Person, Familie, Zunft, Körperschaft, Staat und dergleichen), der ein Wappen führt.
- in einem engeren Sinn: Eine (natürliche/juristische) Person,
- die zum Führen eines Wappen überhaupt oder zum Führen eines bestimmten Wappens berechtigt ist (die eine „Erlaubnis“ zum Führen eines Wappens besitzt).
- der ein Wappen verliehen wurde.
- die nach Antritt eines Erbes, nach Besitzveränderung, Wappenstiftung, Erteilung, Übernahme, Immatrikulation oder dergleichen ein Wappen annimmt, „fortführt“.
- Im Mittelalter: Person, die waffenfähig ist (mnd. wafen/wapen führet).
- in einem übertragenen Sinn:
- Buch, das Darstellungen, Informationen oder Beschreibungen speziell über Wappen beinhaltet („heraldischer Führer“, Wappenbuch oder dergleichen)[1]
- Person, die eine Wappenführung (beispielsweise durch eine Altstadt) durchführt.
Geschichte
Wann der deutschsprachige Ausdruck „Wappenführer“ zum ersten Mal verwendet wurde, ist unklar beziehungsweise nicht ausreichend erforscht (in der Literatur ist er spätestens im 17. Jahrhundert gebräuchlich).
In der Zeit der Gotik unterscheidet man nicht streng zwischen ‚Waffe‘ und ‚Wappen‘ (eigentlich „Zeichen auf einer Waffe“, damals eine Nebenform des Ausdrucks ‚Waffe‘). Ein Bedeutungswandel von wafenfürung („Waffenführung“) zu wâpenfürung („Wappenführung“) könnte sich, wenn überhaupt, frühestens im 13. Jahrhundert vollzogen haben, als sich erste Bedeutungsunterschiede zwischen wâfen und wâpen abzeichneten, die aber erst im 16. Jahrhundert zu einer „Scheidung zwischen ‚Waffe‘ als Kampfgerät und ‚Wappen‘ als (Schild)zeichen führten“.[2]
Wappenführend
Das Adjektiv wappenführend (englisch armigerous; italienisch blasonàto, blasonàta) wird im Deutschen Wörterbuch folgendermaßen bestimmt:
„wappenführend, adj. „das Recht auf ein Wappen habend und sich dessen bedienend: viele dieser alten wappenführenden Geschlechter sind bereits längst erloschen.““
Wappenführer versus Wappenträger
Streng genommen ist jemand, der ein Wappen (oder eine Waffe) „führt“, etwas anderes, als jemand, der ein Wappen (oder eine Waffe) „trägt“. In der Umgangssprache werden die Ausdrücke „Wappenführ(end)er“ und „Wappenträger“ jedoch mitunter synonym verwendet.
Trivia
Erscheint in Kreuzworträtseln die Frage „Wappenführer?“ mit sieben Buchstaben -- so heißt die irreführende Lösung oft „Esquire“. Der Ausdruck Esquire, der heute im englischen Sprachraum eine Standesauszeichnung und davon abgeleitet ein Höflichkeitstitel ist, leitet sich aber vom altfranzösischen esquier ab und dieses vom vulgärlateinischen scutarius („Schild-Träger“, von scutum „Schild“), altenglisch scutifer. Die Entsprechung im klassischen Latein ist Armiger („Waffen-/Wappenträger“).
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Zum Beispiel:
- Paul Ehrig: Kleiner Wappenführer durch Darmstadt. Darmstadt, 1988. ISBN 3792901641
- Viktor Schobinger: Heraldischer Führer durch die Zürcher Altstadt. Stadtarchiv Zürich (Hrsg.) Zürich, 2015. ISBN 9783908060215
- ↑ Duden online „Wappen“. Internet: Abgerufen: 23. Oktober 2018. Permanenlink
- ↑ Lemma wappenführend. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960 (woerterbuchnetz.de).
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