Wappenstein
Der nicht wohldefinierte Oberbegriff Wappenstein (englisch coat of arms stone, crest stone oder armorial stone) bezeichnet in einem weiten Sinn einen Stein mit einem oder mehreren Wappen (beziehungsweise einen Stein, der mit einer wappenartigen/heraldischen Zier versehen ist).[1]
Darstellung
Zur Gruppe der Wappensteine zählen alle Formen von Steinen, die wie auch immer mit Wappen versehen sind, zum Beispiel Mauersteine (besonders die Schlußsteine von Mauerbögen), Grabsteine (besonders bei Epitaphen und Grabplatten aller Art), Grenzsteine, Findlinge, Schmucksteine, Pfastersteine et cetera. Der jeweilige Stein erhält den Wappendekor durch unterschiedliche Verfahren, beispielweise dadurch, dass ein Wappen aus dem Stein „gehauen“ ist (teils erhaben, teils tief eingeschnitten) oder durch Bemalung, Schliff, Gravur, Druck oder einer vergleichbaren Bearbeitung.
Mauersteine oder ähnliches mit Wappen
Wappensteine finden sich auf Bauwerken (in Kirchen, Kathedralen, Kreuzgängen, Burgen, Schlössern, Privathäusern, an Säulen, Erkern, Decken, Hauseingängen, Toreinfahrten et cetera). Insbesondere kommen sie auf Mauerwerken in verschönender, repräsentativer oder symbolischer Funktion vor, gewöhnlich formal deutlich vom Rest eines Bauwerkes durch Farbe, Erhebung, Einfassung oder ähnlichem abgrenzt. Zuweilen wird dem Wappenstein eine Legende beigegeben, zum Beispiel eine Jahreszahl oder eine Inschrift mit dem Namen des Wappenführenden.
1696: Wappenstein mit Ziegenadler, am Rathaus in Treysa
Wappenstein von Gernrode (Denkmal)
Epitaph oder ähnliches mit Wappen
Eine Epitaph („Grabplatte“/„Grabstein“), der mit einem Wappen oder einer Ahnenprobe in Form von Wappendarstellungen geschmückt ist, wird gemeinhin als „Wappenstein“ aufgefasst.
Wappenstein (Epitaph) des Hermann von Harras
Findling, Stele oder ähnliches mit Wappen
Zu den Wappensteinen zählen auch Findlinge, Stelen oder ähnliches, die zum Beispiel mit einem Kommunalwappen verziert sind. Diese sind häufig an ein- und ausfallenden Straßen oder im Zentrum aufgestellt, wo sie den Beginn oder das Ende einer Ortschaft beziehungsweise die Ortsmitte kennzeichnen, kommen aber auch an anderen Plätzen vor.
Wappenstein mit dem Wappen von Heeßel
Wappenstein von Zinnitz
Wappenstein von Senftenberg
Wappenstein von Buchholz in der Nordheide
Wappenstein von Piesau
Grenzstein mit Wappen
Zur Gruppe der Wappensteine gehören auch Grenzsteine, Grenzsäulen oder vergleichbare Flurdenkmale, auf denen ein oder mehrere Wappen oder wappenartige Motive angebracht sind („Grenzwappen“).
Grenzstein mit Wappen des Fürstenhauses Fürstenberg (1767)
Schmuckstein mit Wappen
Auch ein Schmuckstein, der mit einem Wappen verziert ist, wird gelegentlich als „Wappenstein“ bezeichnet. Beispielweise trägt in dem Gemälde des Dr. Johann Schering, welches von Lucas Cranach dem Älteren 1534 gemalt wurde, der Abgebildete einen Fingerring mit einem schwarzen „Wappenstein“, auf dem das Familienwappen der Scheirings zu sehen ist. Wenn bei Siegelringen mit Wappen geschnittene Lagenachate, Saphire, Onyxe oder ähnliche Schmucksteine als Siegelplatte dienen, werden diese zuweilen ebenfalls als „Wappensteine“ bezeichnet.
Siegelring mit natürlichem Saphir-Wappenstein (Jerzy Kossak)
Einzelnachweise
- ↑ Lemma Wappenstein. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1854-1960 (woerterbuchnetz.de).