Wappenfigur

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Wappenfigur, kurz nur Figur genannt, ist in der Heraldik ein Sammelbegriff. Er bezeichnet ungegenständliche (abstrakte) oder gegenständliche (konkrete) Motive, die gemäß der heraldischen Regeln auf einem Wappenschild dargestellt werden (also z. B. eine geometrische Form oder aber Abbildungen aus dem Bereich der Natur und des menschlichen Lebens wie Gegenstände, Pflanzen, Tiere und Menschen o. ä.).[1]

Grundsätzlich kennt die Heraldik drei Kategorien von Wappenfiguren::

Der allgemeine Sprachgebrauch dehnt die Bezeichnung manchmal auf abstrakte oder konkrete Wappenteile aus, die außerhalb des Wappenschilds dargestellt werden (zum Beispiel spricht er von einer „Wappenfigur in der Helmzier oder einer „Wappenfigur als Schildhalter).

Abgrenzung

Im Gegensatz zum Begriff Wappenbild wird die Bezeichnung Wappenfigur für einfarbige „ledige“ Schilder nicht verwendet, sondern bei folgenden Varianten (wobei das Beizeichen eine besondere Rolle hat und nachstehend nicht berücksichtigt wird):

  • bei Wappenschildern mit aussschließlich reinen Heroldsfiguren/-bildern
  • bei Wappenschildern mit ausschließlich gemeinen Figuren
  • bei Wappenschildern mit gemischten Darstellungen (Heroldsfiguren und gemeine Figuren)

Unterschiede

Die gemeinen Figuren verlaufen nicht in den Schildrand; in diesem Merkmal besteht der Unterschied zu den Heroldsbildern.

Gemeine Figuren sind etwa alle natürlichen Dinge aus dem Tier- und Pflanzenreich oder Himmelskörper. Die Sachen des täglichen Lebens, wie die aus dem Handwerk und der Kunst, des Ackerbaues, aber auch des Kriegswesens gehören hierher. Die erdachten und erdichteten gemeinen Figuren sind beispielsweise alle Fabelwesen. Hier ist die Auswahl groß: Einhorn, Drache, Greif, Harpyie, um nur einige zu nennen. Die in moderner Zeit in Wappen gezeigten Buchstaben oder Wörter werden auch zu dieser Gruppe gezählt.

Die vielfältige Form der Kreuze nimmt eine Mittelstellung ein. Wenn diese mit allen vier Armen den Schildrand berühren, dann sind es Heroldsbilder. Ist mindestens ein Kreuzarm frei, ist es eine gemeine Figur.

Die gemeine Figur unterliegt einigen heraldischen Regeln: Die Figur richtet sich nach dem Feld, in dem sie steht, und füllt es nach Möglichkeit aus. Gemeine Figuren können auch als Teile (Kopf, Ober- oder Vorderteil, Kralle, Flügel) im Wappen dargestellt werden. Sie können mit anderen gemeinen Figuren belegt oder besät werden. Auch Kombinationen mit Heroldsbildern kommen vor.

Bei der Blasonierung sind die vielfältigsten Begriffe zur eindeutigen Ansage in Gebrauch. Sie ermöglichen einem guten Zeichner mit heraldischer Kenntnis, ein Wappen nach der Beschreibung zu erstellen.

Beispiele

Gemeine Figur

Heroldsbild

Einzelnachweise

  1. Vgl. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Leipzig 1985. S. 129. ISBN 3-411-02149-7.


Muster-Wappenschild-Info.png

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Wappenfigur“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 15. April 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.