Kind (Heraldik)

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Kind
 
Faktisch
(Kind mit Steckenpferd, 2011)
 
in der Heraldik
(peitschenschwingender Knabe, auf einem Steckenpferd reitend, nach Siebmacher, 1889)
1421-1437: Dudel­sack­spie­lender Knabe
(Wappen Gronewold/Grünewald, nach Siebmacher von 1888)
Wappen des Regensburger Geschlechts Enikl/Enickl (nach Siebmacher)

Der Ausdruck Kind (frz.: enfant; engl.: child) bezeichnet in der Heraldik eine seltene gemeine Figur, gewöhnlich männlichen Geschlechts (auch Knabe, Junge, Bub, Bube, Bursche, Büblein, Knäblein, oder ähnlich genannt).

Darstellung

Die gemeine Figur Kind/Knabe erscheint in Wappen gewöhnlich nackt und ist einem männlichen Kind nachempfunden; ein „weibliches Kind“ (=„Mädchen“) ist stets zu melden. Das Wappenmotiv Kind/Knabe wird in der Regel in Ein- oder Zweizahl und mit Spielgeräten in Wappen dargestellt. Alle heraldischen Farben sind für die Figur gebräuchlich, bevorzugt wird Silber, Schwarz oder Naturfarbe.

Knabe sagt man nur von wirklichen Kinderfiguren, im Wappen, sonst wählt man, wie bereits oben gezeigt, für Unbärtige den Namen: Jüngling. In Tafel XIII. Fig. 55 erscheint der Knabe peitschenschwingend, auf Steckenpferd reitend.“

Siebmacher / Maximilian Gritzner (1889)[1]

Knabe
in Rot auf schwarzem Dreiberg ein nackter Knabe: Schenckenstuel, Bayern, (Tafel XIII. Figur 245).
Ebenso in Rot ein nacktes Knäblein iauf einem Steckenpferd reitend, in der Rechten eine Peitsche schwingend: Enickl, Bayern (Figur 268).
Zwei solche Steckenpferde reitende nackte Knaben (die Herzoge Ottheinrich und Phillip) vor einem Stadttor: Neuburg.
Desgleichen in Rot ein nackter Mann, der einen roten Stern vor der Scham und zwei gewundene goldene Schlangen in der anderen Hand hält: Ratold, Augsburg (Figur 246).“

Otto Titan von Hefner: 1861[2]

Das Motiv des Kindes wird in vielen Zusammenhängen von der christlichen Heraldik aufgegriffen, meist als Begleiter einer erwachsenen Figur und mit einem Heiligenschein umgeben.

Schildhalter

Zwei nackte Jungen/Kinder halten den Schild der Gemeinde Beverwijk (Niederlande).

Abgrenzung

Jüngling versus Kind/Knabe versus Mann

Die Übergänge vom Kind zum Jüngling und zum erwachsenen Mann sind in der heraldischen Darstellung teilweise fließend bzw. nicht eindeutig. Ob in einem Wappen ein (männliches) Kind (nach deutschem Recht, wer noch nicht 14) oder ein (männlicher) Jugendlicher (wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist) dargestellt wird, ist häufig nicht eindeutig bestimmbar. Die ältere Heraldik kennt derartige Unterscheidungen ohnehin nicht. Im Zweifelsfalle kann nur die Blasonierung oder der Wappenführende Auskunft erteilen, welches Motiv in einem Wappen erscheint.

Beispiel: Nackter Knabe/Jüngling im Stammwappen derer von ScheuchenstuelW-Logo.png (1579)
  • Bei Maximilian Gritzner einmal als „Jüngling“ bezeichnet (auf S. 77 als Fig. 52), einmal als „Knabe“ (bei Erklärungen zur Tafel XIII. als Nr. 51).[1] Die Darstellung ist nicht eindeutig.
Jüngling nackt auf Dreiberg.jpg
Stammwappen derer von Scheuchestuel 1579.png
Beispiel: Nackter Knabe/Mohrenmann im Stammwappen derer von Reitmaier/Reitmor/Reitmohr(en) (1501 Wappenbrief; 1587/88 Erwerb des Reichsadels)
  • Bei Maximilian Gritzner als „Mohrenknabe, auf Hirsch reitend bezeichnet“ (S. 77 als Fig. 57 und Tafel 13. Fig. 56);[1] im neuen Siebmacher und bei Hugo Gerard Ströhl jedoch als Mohr(enmann) gestaltet und beschrieben (Tafel XLV, Fig. 5.)[3][4][5] Die Darstellung ist nicht eindeutig.
Siebmacher Knabe 02 Mohr.jpg
Ströhl Heraldischer Atlas t45 2 d5 Reitmohr.jpg

Wappenbilderordnung

Symbolik

Ein Knabe/Kind verweist symbolisch auf „(junge) Nachkommen“, zum Beispiel auf „Enkel“. Die Figur Knabe/Kind im Wappen der Regensburger Familie Enikl/Enickl ist daher als redender Hinweis zu deuten (Enikl/Enickl = Enkel).

Siehe auch

Webseiten

Commons: Kinder in der Heraldik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 77
  2. Hefner, Otto Titan von: Handbuch der theoretischen und praktischen Heraldik. Weißenburg, Nordgau. 1861. S. 70
  3. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, VI. Band, 1. Abteilung, 1. Teil; Abgestorbener Bayrischer Adel; Verfasser: G.A. Seyler; Publikation: Nürnberg: Bauer & Raspe, 1884. Seite 87. Tafel 86.
  4. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, VI. Band, 1. Abteilung, 3. Teil; Abgestorbener Bayrischer Adel; Verfasser: G.A. Seyler; Publikation: Nürnberg: Bauer & Raspe, 1911. Seite 39. Tafel 25.
  5. Hugo Gerard Ströhl: Heraldischer Atlas. Eine Sammlung von heraldischen Musterblättern für Künstler, Gewerbetreibende, sowie für Freunde der Wappenkunde. Stuttgart 1899 (Nachdruck: Heraldischer Atlas. Sammelwerk=Heraldische Reihe. Band=IV. PHV Verlag. Offenbach. 2000. ISBN= 3-934743-08-0).