Krüppel (Heraldik)

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Krüppel
alternative Beschreibung
im Codex Manesse; etwa 1300
Nach links kriechender Krüppel mit Kegelhut und Klötzen an den Unter­schenkeln und in den Händen (Wappen KröpelinW-Logo.png, nach Siegel von 1306)
etwa 1550-1570: Krüppel mit Krücken und anderen Hilfsmitteln

Krüppel (auch Invalider oder ähnlich genannt; von mittelniederdeutsch kröpel, „der Gekrümmte“; französisch homme estropié; englisch cripple) ist im Wappenwesen eine seltene gemeine Figur.

Darstellung

Die gemeine Figur Krüppel ist einem in seiner Bewegungsfähigkeit physiologisch behinderten Menschen beziehungsweise einem Menschen mit fehlenden Gliedmaßen nachempfunden. Die Art der Beeinträchigung („ohne linken/rechten Arm“, „ohne linken/rechten Fuß“ et cetera) beziehungsweise der verbleibende Teil einer verkürzten Extremität („mit rechtem/linken oder beidseitigen Armstümpfen“, „mit rechten/linken oder beidseitigen Beinstümpfen“ o. ä.) und die Haltung der Figur („kriechend“, „sitzend“, „stehend“) sollten blasoniert sein. Erscheint die Figur Krüppel mit einem künstlich geschaffenen, funktionellen Hilfsmittel oder Ersatz für die Behinderung (also zum Beispiel mit einer Krücke, mit Klötzen, Prothesen oder ähnlichem) ist dies ebenfalls zu melden, insbesondere wenn diese anders tingiert sind als der Rest des Motivs.

Krüppel und Christentum

In der Heraldik ist die Figur Krüppel manchmal eine Nebenfigur, die insbesondere in Kombination mit Wappenmotiven aus der Symbolwelt des Christentums dargestellt wird. Beispielsweise erscheint im Wappenwesen der Bettler neben dem „Heiligen“ Martin von Tours manchmal mit einer körperlichen Behinderung und mit Krücke.

Abgrenzung

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Gestümmelt

Die Figur „Krüppel“ ist von Wappenfiguren mit Verstümmelungen (oder Abnormitäten) abzugrenzen, die in zahllosen Varianten vor allem als Helmkleinod im Wappenwesen erscheinen (Halbteile, Menschenrümpfe ohne Gliedmaße et cetera) und oft mit dem Fachterminus „gestümmelt“ beschrieben (blasoniert) werden.

Wappenbilderordnung

Einzelnachweise

  1. Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo, hrsg. vom Herold - Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin. Bearb. von Jürgen Arndt und Werner Seeger, 2 Bde, 2. ergänzte u. berichtigte Aufl., Neustadt a. d. Aisch 1990-1996 (kurz: WBO). Bd. 1.: Wappenbilder; Bd. 2: General-Index.
    Editorische Notiz: Zugleich Neubearbeitung des Handbuchs der heraldischen Terminologie von Maximilian Gritzner (Einleitungsband, Abt. B des Neuen Siebmacherschen Wappenbuches, Nürnberg, 1890).