Schäfer (Heraldik)

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Schäfer (Hirte) auf Dreiberg mit Stab und Tasche (gemäß Siebmacher)
Schäfer mit Schaf auf den Schultern

Der Schäfer, der auch als Hirte, Senner (= Almhirte) oder ähnlich bezeichnet wird (frz.: berger; engl.: shepard), ist in der Heraldik eine gemeine Figur oder ein Schildhalter.

Darstellung

Das Wappenmotiv erscheint gewöhnlich als Mann in Schäfertracht und mit spezifischen Schäferattributen, wodurch der „Schäfer“ als solcher unmittelbar erkennbar ist. Zu den verwendeten Schäferattributen zählen beispielsweise Schäfer-/Hirten-/Krummstab, Schäferschippe, PanflöteW-Logo.png, Hirtentasche/-ranzen , Schäferhut, Schäferhund und so weiter. Wenn die Hirtenattribute allein im Wappenschild dargestellt sind, können sie gegebenenfalls nach dem Grundsatz „pars pro toto“ als Symbol für den Hirten stehen. Eine Schäferin (weiblich) ist zu melden.

Teilweise trägt der Schäfer ein Schaf/Lamm auf seinen Schultern; manchmal bläßt er in ein Hift-/Hirtenhorn, in eine TibaW-Logo.png oder ähnliches.

Siebmacher

Schäfer oder Hirten (Tafel XIII. Figur. 65): Auch diese sind nicht selten; sie sind kenntlich an ihrem Schäferstabe, der oben eine Art Wurfschaufel hat, welche dazu dient, einzelne Thiere der Herde durch einen geschickten Wurf mit Erde von demjenigen Fleck zu verscheuchen, wo sie nicht hingehören. Gewöhnlich tragen die Hirten auch einen Ranzen (siehe zum Beispiel Freiherr von Herder).“

Siebmacher / Maximilian Gritzner (1889)[1]

Galerie

Symbolik

Außerhalb der Heraldik symbolisieren zum Beispiel PanW-Logo.png oder WendelinW-Logo.png den Schäfer/Hirten.

Wappenbilderordnung

Der Schäfer wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) unter der Nr. 7452 als heraldisches Motiv aufgenommen.

Webseiten

Commons: Schäfer (allgemein) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
  2. Hegnach: In Silber auf grünem Boden ein schwarz gekleideter Schäfer, unten belegt mit einem linkshin stehenden, hersehenden, silbernen Schaf. Die Rechte des Schäfers hält eine Schäferschippe mit blauem Blatt und rotem Schaft, die Linke ruht auf dem Kopf des Schafes.
  3. „In Silber auf grünem Boden stehend ein blau gekleideter Hirt mit goldener Tasche, goldenen Stiefeln und schwarzem Schlapphut, der in ein goldenes Horn bläst (der Dudemann)“.
  4. Biederbach: In Blau auf silbernem Fels sitzend ein silbern gekleideter Hirte, in der Rechten einen silbernen Hirtenstab haltend.
  5. Blasonierung: „Von Blau und Rot gespalten durch eine schildförmige, gestürzte goldene Spitze, darin unter drei 1 : 2 gestellten, achtstrahligen grünen Sternen ein linksgewendeter, grün gekleideter halber Hirte, der in der Linken ein schwarzes Horn, in der Rechten einen schwarzen Holzhammer hält.“ Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein
  6. Ensingen: In Silber eine grüne Hirtentasche mit schwarzem Riemenbügel.
  7. Hatzenbühl: In Silber auf grünem Boden der heilige Wendelin als Hirte, barhäuptig und barfüßig in blauem Kittel, mit silbernem Nimbus und umgehängter goldener Hirtentasche, in der Rechten eine goldene Schäferschippe mit silbernem Eisen, zu seinen Füßen eine goldene Königskrone. Der Wappenschild ist beseitet von den schwarzen Großbuchstaben S und W.