Hand (Heraldik)

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1576/1599: Offene Rechthand in Naturfarbe
(Wappen Stetner nach dem Friedesheimschen Wappenbuch)
Offene Rechthand
 
Faktisch
 
in der Heraldik
(Wappen MundelsheimW-Logo.png)
Offene Linkhand
 
Faktisch
 
in der Heraldik
(nach Siebmacher, 1889)
Rechte Verkehrthand („Rückhand“)
 
Faktisch
 
in der Heraldik
(Wappen Zwei StühleW-Logo.png)
Linke Verkehrthand („Rückhand“)
 
Faktisch
 
in der Heraldik
(Wappen Domašov nad BystřicíW-Logo.png)

Die Hand ist in der Heraldik eine gemeine Figur im Wappen.

Darstellung

Das Motiv Hand wird je nach Haltung im Wappenfeld verschieden beschrieben. Grundsätzlich sind die rechte und linke Hand zu unterscheiden. Bei der Wappenbeschreibung heißt es dann Rechthand oder Linkhand. Gelegentlich wird auch ein Teil des Armes mit dargestellt. Der Sachverhalt sollte blasoniert werden. Allgemein bezeichnet man in der Heraldik mit Hand:

  • die Darstellung einer Hand
  • die Darstellung einer „Hand mit einem Arm“, wobei die Armdarstellung vor der Beuge aufhören muß.

Wichtig ist, ob der Handrücken oder die Innenhand zum Betrachter gerichtet ist. Beim Zeigen des Handrückens spricht der Heraldiker von einer Verkehrthand. Auch betende Hände sind ein Wappenmotiv.

Die Hand kann auch zur Faust geballt sein.

Die Hände werden zum Halten der verschiedensten Dinge genommen. Sie können zu diesem Zweck auch durch Rüstteile geharnischt oder mit Flügel versehen sein. Die Hand kann auch einen Handschuh tragen, oder dieser ist alleine dargestellt.

Die menschliche Hand erscheint, wenn nicht anders gemeldet, stets nackt und in Fleischfarbe. Man unterscheidet hier:
° die offene Hand
° die Verkehrt-Hand
° die Faust
Bei der offenen Hand sieht man das Innere, bei der Verkehrthand den Rücken der Hand. Ferner ist bei der aufgerichteten Hand noch zu unterscheiden die offene Rechthand, bei welcher der Daumen nach (heraldisch -- Anm. Redaktion) links, und die offene Linkhand (Tafel XIV. Figur 17.), wo der Daumen nach (heraldisch -- Anm. Redaktion) rechts gerichtet ist, ferner die rechte und die linke Verkehrthand, wo die Daumen umgekehrt stehen.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Varianten

Schwurhand

Als Schwurhand (frz.: main jurante; engl.: swearing hand, the first two fingers raised) wird eine erhobene Hand, oft mit den zum Schwur gestreckten Fingern, dargestellt. Hierzu sind der Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger aufwärts und die anderen Finger abwärts gebogen. In der englischen Heraldik wird diese Hand als Beizeichen genommen. Eine rote, abgeschnittene, aufrechte linke Hand ist ein Zeichen der Baronetwürde. Es ist dem Badge von Ulster entnommen und in vielen Geschlechterwappen wiederzufinden. Außerhalb der Heraldik kann diese Geste z. B. für die „Heilige Dreifaltigkteit“ stehen (wenn Zeige- und Mittelfinger zusammen dargestellt sind – nicht getrennt – bzw. eine Einheit bilden, dann kann man das Gesamtmotiv auch als Symbol für die „Hand Gottes“ deuten).

Eine Schwurhand ist eine offene Rechthand, deren Daumen-, Mittel- und Zeigefinger ausgestreckt, die übrigen eingekniffen sind.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Segnende Hand

Segnende Hand Gottes (Schlussstein; Treis, Katharinenkapelle)

Ist die Hand gesenkt, so wird diese als segnende Hand beschrieben. Hierbei sind Mittelfinger und Zeigefinger zum Segnen gestellt, der Daumen aber eingeschlagen. Im Wappen wird sie quer und auf Pfahlmitte gelegt. Bei Leonhard werden zwei zum Schildfuß gestürzte Hände, bei denen alle Finger (bis auf die Daumen) leicht nach Innen gebeugt beziehungsweis wie eine kleine Schüssel geformt sind („hohle Hand“), segnende Hände genannt[3].

„Sind die Daumen, Zeiger und Mittelfinger in die Höhe gestreckt, so ist es eine schwörende Hand (..) Ist auch der Daumen eingeschlagen, so ist sie segnend.“

Johann Christian Siebenkees (1789)[4]

Treue Hände

alternative Beschreibung
Händeschütteln (griechischen Grabrelief des Thraseas und der Euandria, Antikensammlung Berlin im Pergamonmuseum, Sk 29; ca. 375-350)

Die gemeine Figur Treuhand (auch treue Hände, Händeschütteln und anderes mehr genannt; engl.: handshake, two hands conjoined iin fess oder a dexter and a sinister hand couped at the wrist an clasped) ist der Begrüßungsgeste beziehungsweise dem Begrüßungsritual nachempfunden, bei denen sich zwei Hände erfassen. Die Haltung zweier Hände mit der Innenhand nach vorn wird als abgewendet bezeichnet.

Zwei treue Hände (Tafel XIV. Figur 18): gewöhnlich wie hier „aus Wolken reichend“ sind Hände, welche sich fassen, so daß man von der Rechthand den Rücken und die Finger und den Ballen des Daumens, von der linken nur den Daumen nebst Ballen sieht.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[1]

Eisenhand

Im Wappen von Berlichingen erscheint in Anlehnung an die Eiserne HandW-Logo.png des Götz von BerlichingenW-Logo.png eine sogenannte „Eisenhand“ beziehungsweise eine „Handprothese aus Eisenblech“.

Betende Hände

In der neueren Heraldik sind betende Hände ebenfalls ein Wappenmotiv.

Faust

Schelle-v-amorbach.png
Illustrationsbeispiel: Faust (von drei unterschiedlichen Seiten; die erste Seitendarstellung der Faust erscheint gewöhnlich in der Heraldik)

Die gemeine Figur Faust (frz.: poing: engl.: fist oder closed hand) ist einer Geste nachempfunden, bei der die Finger einer menschlichen Hand zusammengeballt werden.

Interdisziplinarität und Symbolik

Handmotive, Handgesten und Handgebärden sind Grundmotive in allen Zeiten und in zahllosen Bereichen der menschlichen Kultur. Heraldisch stilisierte Hände unterscheiden sich nicht oder nur kaum von anderen stilisierten Handmotiven, wie man sie zum Beispiel im Bereich der GebärdenspracheW-Logo.png, beim FingeralphabetW-Logo.png oder in anderen Darstellungen findet. Hinter vielen Darstellungen von stilisierten Handmotiven und HandgebärdenW-Logo.png liegt außerhalb der Heraldik oft eine starke symbolische Aussage, die die Wappenlehre nur am Rande oder gar nicht untersucht. Davon unabhängig kann jede Handsymbolik in ein Wappen übernommen werden, solange sie ausreichend heraldisch stilisiert im Wappen erscheint.

Die erhobene Faust (engl. Raised fistW-Logo en.png) ist außerhalb der Heraldik ein Symbol für „Solidarität“, „Unterstützung“, „Freiheit“ oder ähnliches.

Wappenbilderordnung

  • Treuhände wurden in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Teile lebender Organismen, Abnormitäten, Verstümmelungen: D. Hauptteile und Seitenteile: 3. Menschen unter der Nr. (7011)-753 aufgenommen.
  • Die Schwurhand wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Teile lebender Organismen, Abnormitäten, Verstümmelungen: D. Hauptteile und Seitenteile: 3. Menschen unter der Nr. (7011)-754 aufgenommen.
  • Die Faust wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Teile lebender Organismen, Abnormitäten, Verstümmelungen: D. Hauptteile und Seitenteile: 3. Menschen unter der Nr. (7011)-755 aufgenommen.
  • Die rechte Hand wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Teile lebender Organismen, Abnormitäten, Verstümmelungen: D. Hauptteile und Seitenteile: 3. Menschen unter der Nr. (7011)-756 aufgenommen.
  • Die linke Hand wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Teile lebender Organismen, Abnormitäten, Verstümmelungen: D. Hauptteile und Seitenteile: 3. Menschen unter der Nr. (7011)-757 aufgenommen.
  • Die Rückhand wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Teile lebender Organismen, Abnormitäten, Verstümmelungen: D. Hauptteile und Seitenteile: 3. Menschen unter der Nr. (7011)-758 aufgenommen.

Siehe auch

Weblinks

Commons: Hand (Heraldik) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Gebärdensprache – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie ( M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
  2. Adliga ätten Hand nr 59 †. In: www.adelsvapen.com. 23. April 2014, abgerufen am 10. November 2023 (schwedisch).
  3. Leonhard, Walter: Das grosse Buch der Wappenkunst. Entwicklung, Elemente, Bildmotive, Gestaltung, Bechtermünz-Verlag 2003. S. 176. Abbildung 15. ISBN 3-8289-0768-7
  4. Siebenkees, Johann Christian: Erläuterungen der Heraldik als ein Commentar über Herrn Hofrath Gatterers Abriss dieser Wissenschaft. 1789.
  5. Landkreis WesermündeW-Logo.png (Hrsg.): Wappen des Landkreises Wesermünde. Grassé Offset Verlag, Bremerhaven/Wesermünde 1973, OCLCW-Logo.png 469321470 (201 S., eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche [abgerufen am 23. Oktober 2021]).
    Wappenbeschreibung: Geteilt, oben in Gold eine nach rechts gewandte Faust in Naturfarbe, aus einem schwarzen Ärmel hervorstoßend, unten in Grün ein silberner welliger Schildfuß.“
Muster-Wappenschild-Info.png

Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Hand_(Heraldik)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 2. Juni 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.