Heiliger Georg (Heraldik)
Der Heilige Georg (auch Sankt Georg, Sanct Jörg kurz St. Georg bzw. Georg und anderes mehr genannt; lateinisch Georgius; neugriechisch Γεώργιος Geó̱rgios; koptisch Ⲅⲉⲟⲣⲅⲓⲟⲥ Georgios; französisch St. Georges; englisch St George) ist in der Heraldik eine gemeine Figur, die in verschiedenen Ausprägungen in Wappen erscheint.
Geschichte
Wann zum ersten Mal der Heilige Georg als gemeine Figur in einem authentischen Wappen erscheint, ist unklar beziehungsweise nicht vollständig erforscht.
Heiliger Georg im Siegelwesen
Frühe Siegelbilder mit einer Georg-Darstellung werden auf einen Zeitraum zwischen dem 12. und dem 14. Jahrhundert datiert. Nach dem Heraldiker Seyler siegeln beispielsweise mit einer Darstellung des Heiligen Ritters Georg im Jahre 1177 das Domkapitel St. Georg zu Bamberg, 1258 der Bamberger Domkustos Arnold, in den Jahren 1299, 1314 und 1323 die Dompröbste Johannes, Otto und Heinrich v. J. sowie 1321 das Augsburger Kloster St. Georgen.[3][4]
Seylers sphragistische Angaben beziehen sich auf den eher deutschsprachig geprägten Kulturraum. Das osteuropäische Siegelwesen lässt er außer Acht. Außerdem thematisiert er nicht, dass ursprünglich auch Siegel vorkommen, die „Drachentöter“ als Halb-/Brustbild oder zu Fuß zeigen (und zwar teils ohne Pferd, teils mit einem Pferd, welches am Zügel gehalten wird). Beispielsweise war Jaroslaw der Weise (* 979/86; † 1054) vermutlich der erste Großfürst mit einem Bild des Heiligen Georg auf seinem Siegel (sein Taufname war Juri/Yuri, das ist die slawische Variante von Georg, russisch Юрий).[5][6] Georg erscheint auf der Rückseite des Siegels ähnlich wie der Fürst auf der Vorderseite als Brustbild (mit einer kreisförmigen, nimbus- bis kettenartigen Ornament um dem Kopf und einem Schild an der linken Schulter und einem Speer an der rechten).
Siegel mit Abbild des Heiligen Georg (Auswahl, Reproduktionen nach Gustave Schlumberger) | ||
Heiliger Georg im Wappenwesen
Einige Heraldiker vermuten, dass das Georgmotiv ungefähr zwischen dem 12. und dem 14. Jahrhundert auch zum ersten Mal als authentische Wappenfigur vorkommt; als Beleg führen sie unter anderem das Familienwappen Schorsch an:
„Heilige (..) kommen in der Wappenkunst nicht vor, mit alleiniger Ausnahme des heiligen Georg mit dem Drachen im Wappen der Schorsch, Schweiz zu Ende des 13. Jahrhundertes (..)“
„(..) auch in Familienwappen ist das Bild des Heiligen zu finden, so zum Beispiel seit dem Ende des 13. Jahrhunderts als redendes Wappenbild bei der in der Schweiz ansässigen Familie Schorsch (..)“
Allerdings sind solche Angaben kritisch zu prüfen, da teilweise keine historischen Quellenfunde vorliegen und Verwechslungen mit ähnlichen Wappenfiguren mehrfach vorkommen. Beispielsweise führen Retberg und Oswald als Beleg nicht nur das Wappen Schorsch an (von dem der Heraldik-Wiki-Redaktion kein Quellenfund zur Überprüfung vorliegt), sondern irrtümlich auch das „Pfalzgerichtswappen der adeligen Erbsälzer zu Werl in Westpahlen“, [7][8] welches aber nicht den Heiligen Georg als Wappenfigur zeigt, sondern den Erzengel Michael.
Heiliger Georg auf echten Schilden (ca. ab dem 15. Jhr.)
Es sind nur wenige „echte“ Schilde mit Georgfigur erhalten. Sie zeigen den Heiligen Georg nicht zwangsläufig als Wappenfigur, sondern gewöhnlich als zentrale Hauptverzierung, welche teilweise von einer authentischen Wappendarstellung begleitet wird. Beispielsweise gibt es Setzschilde aus dem 15. Jahrhundert, bei denen die Georg-Darstellung von den Stadtwappen von Nürnberg und Enns begleitet wird.
1450: „Targone“
Phantasiewappen des Heiligen Georgs
Seyler weist im 19. Jahrhundert darauf hin, dass man einer Person namens Heiliger Georg, unabhängig davon, ob sie historisch oder fiktiv ist, ungefähr seit dem 12./13. ein Phantasiewappen andichtet:
„(..) dagegen kann es keine Zweifel unterliegen, dass sehr viele Heilige, die lange vor der Entstehung der Wappen lebten, im 12. und 13. Jahrhundert und später, nachträglich Wappen erhalten haben. Von wem thut hier nichts zur Sache; es handelt sich lediglich um Feststellung einer Thatsache. Dass der hl. Georg († als Martyrer 23. April 303) (..) ein Wappen nicht geführt haben kann, ist selbstverständlich; dennoch wird er bereits im 13. Jahrh. mit einem Wappen abgebildet (..)“
Phantasiewappen des Heiligen Georgs mit Georgskreuz
Gemeinhin bringt man Georg mit einen silbernen (weißen) Wappenschild mit einem rotem Kreuz in Verbindung, welches von Schildrand zu Schildrand reicht. Mit diesem, sogenannten „Georgskreuz“ wird er in etlichen Werken der bildenden Kunst dargestellt:
„Das Wappen mit dem durchgehenden roten Kreuz in Weiß wurde im spätmittelalterlichen England, und nicht nur dort, als Wappen des heiligen Georg identifiziert (..)“
Grünenberg, der auf seinen Reisen das damals zerstörte vorgebliche Grab des Heiligen Georg sah, veröffentlicht im 15. Jahrhundert eine Wappenbesserung für den „Heiligen Ritter Sankt Georg, der ein Markgraf in Palästina gewesen ist“:
„(..) mit einem quadrierten Wappenschilde (..): das erste und vierte silberne Feld enthält das rothe Kreuz; das zweite und dritte Feld ist gelb-schwarz getheilt, oben ein wachsender rother Löwe, unten ein silberner Stern. Hinter dem Schilde steht der heilige Ritter zwischen zwei Helmen von denen der vordere golden und gekrönt ist und das Bild des 1. Feldes in einem Schirmbrett wiederholt; der hinter Helm ist silbern und trägt einen rothen Löwenrumpf.“
Phantasiewappen des Heiligen Georg (nach Grünenbergs Wappenbuch) | ||
Phantasieschild des Heiligen Georgs (ohne Georgskreuz)
Der Heilige Georg wird nicht nur mit einem Schild mit Georgskreuz dargestellt, sondern auch mit anderen Phantasieschilden. Einige Darstellungen der bildenden Kunst zeigen St. Georg zum Beispiel mit einem vorheraldischen Schild ohne authentisches Wappenbild; andere Darstellungen stellen ihn mit einem Wappen-/Kampfschild dar, welches statt dem (roten) Georgkreuz ein anderes Schildbild zeigt. Beispielsweise zeigt eine Miniatur in einer Pergamentschrift aus dem 13. Jahrhundert den Heiligen Georg mit einem Wappen-/Kampfschild mit rotem (nicht silbernen) Grund und mit einem (schwebenden, dreiblattartigen) silbernen (nicht roten) Kreuz. Eine Ikone aus der gleichen Zeit, in der byzantinische und westeuropäische Stilelemente vermischt sind, päsentiert den Heiligen Georg dagegen mit einem von Schwarz und Rot gevierten Schild mit Bord (Benaki-Museum, Athen).
1430, Schild: In Rot ein silbernes Gemeines Kreuz
15. Jhr.: Georg als Ritter des Deutschen Ordens
Schild: In Gold ein (schwebendes) schwarzes Tatzenkreuz
Umgestaltungen und Umdeutungen der jüngeren Zeit
Insgesamt leiten sich viele der heute vorliegenden Wappen mit einer Georgfigur aus viel früheren historischen Siegeln mit einem entsprechenden Motiv ab. Insbesondere im kommunalen Bereich nahm man Wappen mit Georgfiguren oft erst nach der Früh-/Blütezeit des europäischen Wappenwesens (ca. 11. bis 15. Jahrhundert) an. Problematisch ist, dass die Motivwahl „Mensch erschlägt Fabelwesen“ („Reiter/Fußgänger erschlägt Drache“) im Siegelwesen ursprünglich teilweise nur ein herrschaftliches, militantes Siegessymbol darstellt oder auf vorchristliche Drachentöterlegenden referenziert, die gar nicht im Zusammenhang mit dem Heiligen Georg stehen. Verstärkt fanden christliche (Um-)Deutungen vorhandener Siegel-/Wappenbilder vermutlich etwa ab den Kreuzzügen beziehungsweise seit dem 11./12. Jahrhundert statt, in etlichen Fällen jedoch wesentlich später. Beispielsweise wurde die moskauische Drachentöterfigur auf dem Brustschild im Staatswappen des Russischen Kaiserreiches ursprünglich nicht als ‚Heiliger Georg‘ angesehen; erst in einem kaiserlichen Dekret von 1730 wird endgültig festlegt, dass sie den christlichen Märtyrer darstellt:
„Seit 1730 wird der Reiter als hl. Georg bezeichnet.“
Erst in der Folge dieser Festlegung wurde St. Georg zum Schutzpatron Moskaus und Russlands.
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Die vorchristlich-legendäre Drachentöter-Symbolik wurde nicht nur im Zuge der Christianisierung zur St.-Georg- und Kreuzzugs-Symbolik umgedeutet und umgestaltet. Sie lebt fort, indem die St.-Georg- und Kreuzzugs-Symbolik ihrerseits vexillologisch, sphragistisch oder eben heraldisch bis in die jüngere Zeit umgestaltet und umgedeutet wird. Inbesondere totalitäre und diktatorische politische Systeme verwenden die Siegersymbolik eines Drachentöters respektive „heiligen“ (Kreuz-)Ritters propagandistisch, indem sie entsprechende Darstellungen unhistorisch und mit den je eigenen ideologischen Erkennungsmerkmalen versehen und das Wappenwesen instrumentalisieren. Beispielsweise stattet Gustav Adolf Closs im Jahre 1937 beziehungsweise mitten in der Zeit des Nationalsozialismus die Georg-/Drachentöterfigur auf der Titelseite eines Heraldik-Buches mit einem fiktiv-heraldischen Wappen-/Kampfschild aus, welcher auf blauem Grund ein goldenes Hakenkreuz zeigt (in Anlehnung an das Hakenkreuz-Symbolik der NSDAP). In dem Beispiel tritt der mythologisch-legendäre Charakter eines Drachentötermotivs nicht nur hinter einem religiösen und kreuzzugspolitischen zurück, sondern auch hinter einem offen antisemitischen und rassistischen Sinngehalt.
Darstellung
Darstellung allgemein
Die Darstellung der Wappenfigur Heiliger Georg gleicht – heraldisch stilisiert – entsprechenden Abbildungen aus der bildenden Kunst und aus dem Siegelwesen des abendländischen (teilweise auch osteuropäischen) Mittelalters. Sie erscheint gewöhnlich als Idealbild eines jugendlichen Mannes, Helden oder Ritters mit einer westlichen Rüstung (sei es ein Gambeson, eine Kettenrüstung, ein Plattenharnisch oder eine andere historische Schutzbekleidung). Manchmal erscheint die Figur auch mit einer antiken (römischen, östlichen, byzantinischen oder anderen) Hoftracht/Gefechtskleidung (zum Beispiel mit kurzem Chiton, Brustharnisch, Chlamys und Stiefeln mit goldenen Beinlingen), was in der Wappenbeschreibung gemeldet werden sollte.
Die Georgfigur wird in der Regel mit Helm dargestellt, selten barhäuptig, was angezeigt werden sollte, im Normalfall ohne, manchmal mit Nimbus, oft kombiniert mit einem oder mehreren typischen Georgattributen (Drache und Lanze), wodurch die Gestalt für Kenner der christlichen Ikonografie unmittelbar als Georgabbild erkennbar ist.
Führt die Georgfigur einen Kampfschild mit sich, so sollten der Schildtyp (Halbrundschild, Dreiecksschild, Tartsche etc.) und das Schildbild in der Wappenbeschreibung angezeigt werden (gewöhnlich erscheint Georg mit einem silbernen, mit rotem Kreuz gezierten Schild, kommt im Wappenwesen jedoch auch mit einem Schild mit anderem Schildbild vor).
Mit oder ohne Perspektive
Teilweise befindet sich die Georgfigur auf einem Pferd, teilweise erscheint sie stehend. In manchen Wappen kämpft die Georgfigur mit einer Drachenfigur, sei es „zu Fuß“ oder „zu Pferd“, wobei der Drache oft auf dem Rücken liegt und mit einer Lanze durchbohrt wird. Obwohl Wappenfiguren im Wappenschild grundsätzlich flächig (zweidimensional) gestaltet sein sollen, erscheinen zwei oder drei zu einer künstlerische Einheit verbundene Figuren (Georg, Drache, Pferd) zur besseren Erkennbarkeit, so weit die Quellen zurückreichen, auch im geringen Maße räumlich (dreidimensional). Vorrangig ist, dass sich die stilisierte Darstellung im Wappenaufriss der künstlerischen Gesamtharmonie unterordnet – und nicht einer überholten Anschauung von Perspektive versus Perspektivlosigkeit im Wappenwesen folgt.
Tatsächlich gibt es mehrere zentrale Darstellungsvarianten des Heiligen Georg in der Heraldik, darunter zum Beispiel (unvollständige und willkürliche Auswahl):
Georg als Ritter/Kreuzritter zu Fuß
In manchen Wappen erscheint die Georgfigur zu Fuß bzw. stehend, als eine Art wehrhafter, mehr oder weniger zum Kampf gerüsteter „Gotteskrieger“/(Kreuz-)Ritter, gewöhnlich einen Banner und ein Wappenschild präsentierend, wobei die Rüstung, der Kampfschild und der Banner oft mit dem Georgskreuz (rotes Kreuz auf silbernem Grund) verziert sind. Andere bzw. besondere Verzierungen/Schildbilder sollten in der Wappenbeschreibung stets gemeldet werden.
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Georg als Ritter/Kreuzritter zu Pferd
Ein weitere heraldische Grundform zeigt den Heiligen Georg als (Kreuz-)Ritter zu Pferd in vollem Wappen-/Turnierschmuck (mit Schild, der in seiner ganzen Fläche sichtbar ist, in der einen Hand und einem Kriegsbanner beziehungsweise einer befahnten Lanze in der anderen). Das Pferd erscheint hier oft mit prächtiger, wappengeschmückter Pferdedecke, gewöhnlich in aufrechter oder laufender Haltung („im Sprung“; andere Körperstellungen wie schreitend, stehend et cetera sollten in der Wappenbeschreibung angezeigt werden).
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Georg mit Fabelwesen
In vielen Wappen wird der heraldisch stilisierte Heilige Georg (entweder ‚zu Fuß‘ oder ‚zu Pferd‘) mit einem Fabelwesen kombiniert (in der Regel mit einer Drachenfigur, aber auch mit einer Lindwurmfigur bzw. einer anderen adäquaten Wappenfigur).
„Oft ersticht (..) Ritter St. Georg (den Drachen – Anmerkung der Redaktion) zu Fuss oder zu Pferd mit der Lanze (..) St. Georg (..): zu Fuss, oder auch zu Pferd, stets mit seiner Lanze den Drachen (in Rachen oder Leib) stechend (..)“
Die Gegensatzbilder (Fußkrieger/Reiter versus Fabelwesen/Drache) sind symbolisch-bildhafte Strukturen, die ihre Aussagekraft aus der Spannung zwischen den zwei Komponenten beziehen, wobei die Einzelfiguren für sich bildlich weniger „kraftgeladen“ sind.[13] Fraglich ist, worauf die Tendenz zur Ordnung in dem vorchristlichen und später christlichen Gegensatzpaar Fußkrieger/Reiter versus Fabelwesen/Drache zurückzuführen ist. Dabei fehlt es in der Literatur nicht an Mutmaßungen, worauf derartige Gegensatzgestaltungen hinweisen sollen, zum Beispiel:
- Konkret: auf den Sieg eines (christlichen) Herrschers „X“ über den (unchristlichen) Feind „Y“
- Abstrakt: auf den Sieg von Gut über Böse, Glauben über Unglauben, Ordnung über Chaos, Gesetz über Verbrechen, Vernunft über Unvernunft, Abendland über Morgenland, der Christen über die Heiden, Muslimen, Juden, Zorastriern, Manichäern .. et cetera
Die Ausprägung, Haltung, Gestalt etc. der Drachenfigur sollte in diesen Fällen in der Wappenbeschreibung möglichst genau gemeldet werden:
„(..) Lage, Form und Farbe des Drachen und Stellung des Heiligen et cetera ist natürlich genau zu beschreiben.“
Es sollte beispielsweise bestimmt sein, ob der Drache rücklings liegt, widersehend, hersehend, mit/ohne Flügel .. oder anders dargestellt wird (vgl. in diesem Zusammenhang den Beitrag → Drache).
Georg zu Fuß einen Drachen erstechend
Eine gebräuchliche heraldische Darstellungsvariante zeigt, wie die Georgfigur zu Fuß einen finalen Tötungsstich gegen das Fabelwesen durchführt. Dabei steht Georg auf dem sich zu seinen Füßen krümmenden Drachen und rammt ihm beidhändig (seltener einhändig) einen Stab, Kreuzstab, eine Lanze oder ähnliches in den Drachenrachen (seltener in die Drachenbrust bzw. in den Drachenhals).
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Georg zu Pferd einen Drachen erstechend
Vermutlich die häufigste heraldische Darstellungsvariante zeigt die Georg zu Pferd mit Lanze/Stab („Rennspieß“), einem Vortragekreuz/Kreuzstab oder einem anderen langstieligen Gegenstand einen Drachen tötend. Die drei miteinander kombinierten Figuren kommen monochrom, mit nur einer heraldischen Farbe vor (in der Wappenbeschreibung von Wollbrandshausen heißt es beispielsweise lapidar „Reiter, Pferd und Drachen golden“). Die Blasonierung eines Wappens mit den drei Figuren und unterschiedlichen heraldischen Farben kann aber auch recht komplex ausfallen. Beispielweise zitiert Maximilian Gritzner folgende Beschreibung des Wappens derer von Brölle (ex dipl. cop.):
„21.08.1797: Brölle (..) Wappen: In Silber auf grünem Boden der Ritter St. Georg zu Pferde, den Drachen erstechend; der Ritter sieht vorwärts, hat eine eiserne Sturmhaube mit schwarzem Reiherbusch und 3 blau-rot-silbernen Streifen und eisernem Kinnbande auf und ist im Übrigen in weissem Römischen Waffenrock und Beinkleidung (Tricots). Die Halseinfassung ist von herzförmigen breiten roten Tuch, der Gürtel mit 7 abhängenden roten Gürtelbändern, die Einfassung des Stiefels blau; er sitzt auf braunem Pferd, mit weissem Bauch, welches golden-verziertes blaues Zaumzeug hat, und sticht mit der Rechten dem am Boden kriechenden widersehenden goldenen Drachen mit roter Zunge, kleinen Zackenflügeln und einmal geringeltem Zackenschwanz die holzfarbene Lanze in den Hinterleib, während er mit der Linken einen Schild hält, welcher von Blau und Silber gespalten ist, darin ein der Länge nach von Rot über Schwarz geteilter Schrägbalken (Wappen derer von Steuben). Auf dem ungekrönten Helm, mit blau-silbernen Decken, 2 Büffelhörner blau-silbern, je mit schwarzer Querbinde und besteckt je in der Mündung mit 3 Streifen silber-rot-blau.“
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Georg, wachsend
In manchen Wappen erscheint die Georgfigur als oberhalber Georg („Brustbild“) beziehungsweise wachsend (zum Beispiel aus dem unteren Schild-/Feldrand oder ähnliches).
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Georg als Märtyrer/Gefolteter
Die Georgfigur erscheint im Wappenwesen mitunter als Märtyrer/Gefolteter zusammen mit einem Richtrad. Gewöhnlich wird Georg in diesem Fall nicht in Rüstung gezeigt, sondern als ein nackter, nur mit einem Lendentuch bekleideter Mann, der auf das Richtrad gebunden ist (nach der Legende, dass Georg wegen seines Glaubens von Kaiser Diokletian gerädert wurde). Beispielsweise zeigt das Wappen von Molsheim den auf ein Richtrad geflochtenen Heiligen Georg.
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Georg in antiker, osteuropäischer oder anderer Kleidung
Einige Wappenaufrisse zeigen die Georgfigur in antiker Kleidung, bevorzugt als römischer Soldat oder als klassisches, eher „kappadokisch-griechisches“ beziehungsweise „östlich-orthodoxes“ Erscheinungsbild. In gewisser Weise ist diese Gestaltung unheraldisch; sie stellt einen Stilbruch dar, da zwei historische Kontexte miteinander vermischt werden (beispielweise ‚römischer Krieger‘ auf einem Wappenschild des ‚[westlichen] Mittelalters‘). Diese besondere Art der Gestaltung der Georgfigur sollte eigentlich in einer Wappenbeschreibung ausdrücklich festgelegt sein; doch ist dies in der Praxis selten der Fall.
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Georg als Schildhalter
Teilweise kommt die Georgfigur als Schildhalter oder als Armatur bei Darstellungen mit Wappen zur Anwendung.
Wappenbilderordnung
- Die gemeine Figur Heiliger Georg wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Menschen und übersinnliche Wesen (Götter und Heilige): Christliche Heilige und biblische Gestalten unter der Nr. 7821 aufgenommen.
Siehe auch
- Georgskreuz
- Staatswappen des Russischen Kaiserreiches
- Vytis
- Pahonja
- Georgsorden, in der Wikipedia
Webseiten
Einzelnachweise
- ↑ § 2 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Eisenach vom 4. März 1997 in der Fassung der 17. Änderungssatzung vom 25. November 2014/1. Januar 2015 (PDF;99 kB). In: eisenach.de, abgerufen am 23. November 2021.
„In Blau die Gestalt des St. Georg in silberner Kettenrüstung und silbernem Mantel, die Rechte gestützt auf einen gefähnelten Speer mit silberner Spitze und silbernem Fahnenblatt, belegt mit einem roten Balkenkreuz, die Linke einen goldenen Palmenzweig haltend, gestützt auf einen silbernen dreieckigen Schild, belegt mit einem roten Tatzenkreuz. Die Schildfigur ist rechts begleitet von einem schwebenden silbernen Tatzenkreuzchen.“ - ↑ Vgl. dazu beispielsweise:
- Wilhelm Rein: Der heilige Mauritius und die Eisenacher Stadtsiegel. In: Zeitschrift für thüringische Geschichte und Alterthumskunde. Erster Band. Jena, 1854. S. 347-354, Abbildung S. 351. (Digitaliat. Abgerufen: 24. November 2021)
- Wilheim Rein: St. Georg oder St. Moriz? Abbitte und Widerruf. In: Anzeiger für Kunde der deutschen Vorzeit, Band 9. Germanisches Nationalmuseum (Hrsg.) Nürnberg, 1862. S. 407 (Google)
- ↑ 3,0 3,1 Seyler, Gustav Adelbert: Das Wappen des hl. Ritters Georg. In: Der Deutsche Herold, Zeitschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde. V. Jahrgang. Nr.1. Berlin, 1874. S. 6. f. (Google)
- ↑ 4,0 4,1 Seyler, Gustav Adelbert: Geschichte der Heraldik. Wappenwesen, Wappenkunst, Wappenwissenschaft. In: J. Siebmachers großes Wappenbuch. Band A. Repgrografischer Nachdruck der Ausgabe Nürnberg 1885-1889 (1890). Neustadt an der Aisch. 1970. S. 531 (Google)
- ↑ Рево, О.А. (1997) Из истории герба Москвы, Наука и жизнь 7.
- ↑ Янин, В.Л. and Гайдуков, П.Г. (1998) Актовые печати Древней Руси X-XII вв. Seal 2a. Abgerufen: 30. November 2021. (Zeichnung beider Seiten von Jaroslaws Siegel: Links erscheint ein Brustbild von Jaroslaw; rechts eines des Heiligen Georg mit einem Schild an der linken Schulter und einem Speer an der rechten.)
- ↑ 7,0 7,1 Ralf von Retberg: Die Geschichte der deutschen Wappenbilder. Aus Ralf von Retbergs Nachlasse. 1884. Posthum in: Jahrbuch der k.k. heraldischen Gesellschaft Adler zu Wien. XIII./XIV. Jahrgang. Wien 1886/1887. Seite 13.
- ↑ 8,0 8,1 Gert Oswald: Lexikon der Heraldik. Bibliographisches Institut, Mannheim, Wien, Zürich 1984, ISBN 3-411-02149-7, S. 153–154 (Digitalisat [abgerufen am 29. Februar 2020]).
- ↑ Christoph Friedrich Weber: Zeichen der Ordnung und des Aufruhrs: heraldische Symbolik in italienischen Stadtkommunen des Mittelalters. Köln, Weimar, Wien, 2011. S. 478. ISBN 9783412204945
- ↑ Jiří Louda: Europäische Stadtwappen. Ohne Ort. 1969. S. 186.
- ↑ Eintrag zum Wappen von Dießen am Ammersee in der Datenbank des Hauses der Bayerischen Geschichte
- „In Gold der stehende heilige Georg in silberner Rüstung mit rotem Kreuz und rotem Waffenrock, die Rechte gestützt auf einen silbernen Schild mit rotem Kreuz, in der Linken das Kreuzbanner; links daneben ein senkrecht gestellter blauer Fisch.“
- ↑ 12,0 12,1 J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (M. Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889. S. 99, 148. Tafel 31. Figur 31. bis 35.; Tafel 14 Figur 3.
- ↑ Lexikon der Symbole: Dualsysteme. Knaurs Lexikon der Symbole, S. 255. (vgl. LdS, S. 103). 1989/1994/1998
- ↑ Maximilian Gritzner: Standes-Erhebungen und Gnaden-Acte deutscher Landesfürsten während der letzten drei Jahrhunderte(..) Görlitz, 1881. S. 796. (Google)
- ↑ Blasonierung: In Rot der heilige Georg auf sich aufbäumendem Ross, mit der Linken und Rechten seine Lanze in den geöffneten Rachen des Drachen stoßend. Reiter, Pferd und Drachen golden.