Schiffsseilkreuz
Das Schiffseilkreuz (frz. croix cablée; engl.: cross wreathed, cross cabled) ist in der Heraldik eine Wappenfigur.
Darstellung
Die Figur Schiffseilkreuz erscheint in Form eines Kreuzes, das aus Tauwerk beziehungsweise aus zwei Seilen besteht, die sich im Wappenschild kreuzen. Ob das Motiv jemals in einem Wappen geführt wurde, ist nicht zweifelsfrei belegt (im Gegensatz zum Schiffsseilschragen, der, mißverständlich als „Seilschragen“ bezeichnet, im Wappen der Familie Behrendt aus Treuenbrietzen im Wappen geführt wird, vgl. DWR 7338/78).
Das Schiffsseilkreuz ist „ein unkorrekter Ausdruck für das Seilkreuz“[1], das keinem Tauwerk, sondern 4 einzelnen Seilen/Bändern/Stricken nachempfunden ist. Schiffsseilkreuz wird in der heraldischen Literatur oft den Heroldsbildern oder der Sonderform Kreuz zugeordnet.
Abgrenzung
Das Schiffsseilkreuz ist von dem gewundenen Kreuz und dem Seilkreuz zu unterscheiden:
- Gewundenes Kreuz ist allgemein ein Ausdruck für ein gemeines Kreuz, das mit Seilen oder Stricken umwunden ist.
- Seilkreuz besteht allgemein aus 4 Seilen/Stricken, die kreuzförmig miteinander verflochten sind.
Wappenbilderordnung
- Das Schiffsseilkreuz wurde in die Wappenbilderordnung (WBO) des Herold (Verein) im Abschnitt Kreuze unter der Nr. 0397 aufgenommen.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 345.