Endgezähntes Kreuz

Aus Heraldik-Wiki
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Endgezähntes Kreuz
 
(gemäß Siebmacher)
 
(gemäß WBO, Nr. 0345)
Illustrationsbeispiel

Das endgezähnte Kreuz (auch zahnbesetztes Kreuz oder gezahntes Kreuz genannt; frz.: croix fourchée; engl.: cross fitchy triple) ist ein gemeines Kreuz, dessen vier Armenden jeweils mit mindestens zwei, oft mit drei oder mehr dreieckigen Spitzen in Richtung Kreuzmitte eingeschnitten sind, wodurch der Eindruck entsteht, als ob das Kreuz an den Enden der Kreuzarme kleine Zahnungen („Zähne“) besitzt.

Das endgezähnte Kreuz wird in der heraldischen Literatur unter anderem den Heroldsbildern zugeordnet (wenn es bis zu den Schildrändern reicht) oder den Sonderformen Kreuz respektive den gemeinen Figuren (wenn es nicht bis zu den Schildrändern reicht, es also schwebend im Wappen erscheint).

Darstellung

Die Anzahl und die Winkel der Zähne am Ende eines Armes des endgezähnten Kreuzes werden in der heraldischen Literatur nicht einheitlich beschrieben. Es erscheinen mindestens eine ganze Zahnspitze und zwei halbe je Armende, aber auch zwei ganze und zwei halbe oder mehr. Wappenkünstler sind angehalten, die Anzahl der „Zähne“ und Winkel zum Nutzen der jeweiligen ästhetischen Gesamtharmonie eines Wappens zu gestalten. Es versteht sich von selbst, daß aus symmetrischen Gründen alle vier Armenden in der gleichen Weise erscheinen sollen.

Abgrenzung

Endgekerbtes Kreuz
(gemäß WBO, Nr. 0344)

Das endgezähnte Kreuz ist vom endgekerbten Kreuz mit nur einer „Kerbe“ zu unterscheiden.

Wappenbilderordnung

Einzelnachweise