Gitterkreuz (Heraldik)

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Gitter-/Zwillingskreuz
(gemäß Siebmacher / Maximilian Gritzner[1])
Illustrationsbeispiel: Gitter-/Zwillingskreuz

Das Gitterkreuz (auch Zwillingskreuz genannt; frz.: jumelles posées en croix; engl: cross double parted) ist in der Heraldik

  • ein spezifisches Heroldsbild
  • (selten und mißverständlich) ein Ober-/Allgemeinbegriff für diverse (gitterartige) Kreuzformen/-varianten

Darstellung

Das Gitterkreuz ist eine Kreuzform aus vier Stäben. Die Stäbe können unterschiedlich tingiert sein und in speziellen Wappenschnitten erscheinen, was gegebenenfalls zu melden ist.

Siebmacher

Gitterkreuz (Tafel VI. Figur 71.): besteht aus 4 schmalen Stäben, von denen je 2 übereinandergelegt sind, so daß sie die Form eines gemeinen Kreuzes bilden.“

Siebmacher/Gritzner (1889)[2]

Oswald

Gert Oswald faßt die Bezeichnung „Gitterkreuz“ mißverständlich als Ober-/Allgemeinbegriff beziehungsweise für eine in der Anzahl der Stäbe pro Richtung nicht eindeutig bestimmte Kreuzform mit „verflochteten Kreuzungsstellen“:

Gitterkreuz: Kreuzform, die aus mehreren schmalen Stäben gebildet wird, die an ihren Kreuzungsstellen verflochten sind.“

Gert Oswald: Lexikon der Heraldik (1984)[3]

Varianten

Zwillingsfadenkreuz

Sind die waagerechten und senkrechten Elemente des Gitter-/Zwillingskreuzes nicht nur schmal, sondern sehr schmal ausgeprägt, heißt das Motiv Zwillingsfadenkreuz, geschmälertes Gitterkreuz oder ähnlich.

Flechtzwillingskreuz

Sind die schmalen Stäbe an den Kreuzungsstellen verflochten, heißt das Motiv im Allgemeinen Flechtgitterkreuz, in Anlehnung an den speziellen Fall des Zwillingskreuzes dementsprechend Flechtzwillingskreuz (wenn lediglich vier schmale Stäbe miteinander verflochten sind).

HW Gtk-go-forward-ltr.png Hauptartikel: Flechtgitterkreuz

Abgrenzung

Der Ausdruck Gitterkreuz findet sich mißverständlich in Einzelfällen auch für ein aus gitterähnlichen Elementen zusammengesetztes Kreuz. Beispielsweise verwendet die Blasonierung des Wappens von Großsolt der allgemeinen Ausdruck „Gittekreuz“, obwohl in dem Wappen ein spezielle Ausprägung eines Würfelknotenkreuzes erscheint.

„In Grün eine goldene Hausmarke in Form eines gestürzten, aus sechs Rauten bestehenden lateinischen Gitterkreuzes, von denen diejenige, welche die Kreuzungsstelle bildet, vergrößert ist.“

Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein (1991/92)[4]

Wappenbilderordnung

Symbolik

Eine symbolische Bedeutung ist nicht bekannt.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Maximilian Gritzner: Grundsätze der Wappenkunst, verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie. Bauer & Raspe, Nürnberg 1889–1890 (Reprint 2012, ISBN 3-226-00671-1), Seite 39, Abbildung Tafel 6, Nr. 71
  2. J. Siebmacher's grosses und allgemeines Wappenbuch, Einleitungsband, Abteilung B: Grundsätze der Wappenkunst verbunden mit einem Handbuch der heraldischen Terminologie (Maximilian Gritzner). Nürnberg: Bauer & Raspe, 1889.
  3. Oswald, Gert: Lexikon der Heraldik. Mannheim, Wien, Zürich. 1984. S. 162
  4. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein


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Dieser Artikel basiert auf dem Beitrag „Gitterkreuz_(Heraldik)“ aus der freien Enzyklopädie Wikipedia in der Version vom 28. Mai 2010 (Permanentlink: [1]). Der Originaltext steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation bzw. unter CC-by-sa 3.0 oder einer adäquaten neueren Lizenz. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Autoren verfügbar.